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# taz.de -- Kommentar Visumpflicht für Türken: Enttäuschendes Urteil
> Auch der Europäische Gerichtshof erklärt Türken zu Gästen zweiter Klasse.
> Das ein Sieg für die Bundesregierung – und völlig überflüssig.
Bild: Türken bleiben in Europa Gäste Zweiter Klasse. Als sie gegen die Polize…
Türken bleiben auch weiterhin Gäste zweiter Klasse. Während selbst Serben
und Mazedonier inzwischen visafrei in die EU einreisen können, müssen sie
weiterhin vorab ein Visum beantragen. Auch der Europäische Gerichtshof
(EuGH) wollte daran nichts ändern.
Das Urteil ist enttäuschend. Denn in vielen bisherigen Urteilen hatte der
EuGH die Rechte von Türken in der EU verbessert. Auch in der Visumsfrage
hatten Juristen überwiegend mit einem türkenfreundlichen Urteil gerechnet.
Grüne und Linke haben die Bundesregierung seit Jahren angegriffen, dass sie
mit ihrer rigiden Linie EU-Recht missachte. Jetzt ist dieser Argumentation
der Boden entzogen. Für die Bundesregierung ist das Urteil dagegen ein
Sieg. Sie hatte immer gemahnt, dass man EuGH-Urteile nicht vorschnell auf
andere Sachverhalte übertragen dürfe.
Nachdem jetzt der Versuch gescheitert ist, die Visumspflicht auf
juristischem Weg zu kippen, liegt der Ball wieder im politischen Feld. Die
EU könnte jederzeit die Visumspflicht für Türken aufheben. Wenn sich die
Bundesregierung dafür einsetzen würde, wäre dies ein wichtiges politisches
Signal. Und es darf dann nicht nur um Erleichterungen für Geschäftsleute
gehen. Die Türkei ist nicht nur ein wichtiger Handelspartner der EU, auch
die türkischen Bürger gehören zu Europa und sollten frei reisen können.
Es ist aber zu befürchten, dass die EU aus Angst vor unerwünschter
Einwanderung weiterhin restriktiv bleibt und so die sich schrittweise
vollziehende Abkehr der Türkei von Europa weiter befördert. Auch
innenpolitisch ist der rigide Kurs gefährlich. Dass Türken bei der
Reisefreiheit weiter benachteiligt werden, ist für die hier bereits
lebenden Türken nur ein neuer Beweis, dass sie nicht wirklich willkommen
sind.
24 Sep 2013
## AUTOREN
Christian Rath
## TAGS
Schwerpunkt Türkei
Visumspflicht
Europäischer Gerichtshof
Schwerpunkt Syrien
Schwerpunkt Türkei
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