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# taz.de -- Grundeinkommensinitiative in der Schweiz: Menschenwürdig mit 2.500…
> Die Schweizer Volksinitiative fürs bedingungslose Grundeinkommen feiert
> einen ersten Sieg: Freitag werden 126.000 Unterschriften übergeben.
Bild: Bedingungsloses Grundeinkommen für alle fordert die Schweizer Initiative…
GENF taz | Am Freitag kann die Schweizer „Volksinitiative für ein
bedingungsloses Grundeinkommen“ (BGE) feiern. Dann sollen in der Hauptstadt
Bern 126.000 beglaubigte Unterschriften an die Regierung (Bundesrat)
übergeben werden. Lediglich 100.000 Unterschriften, gesammelt binnen 18
Monaten, wären erforderlich gewesen.
Mit der Übergabe beginnt ein voraussichtlich mehrjähriger Abstimmungskampf.
Aber: Wie es aussieht, wird die Schweiz per Volksabstimmung spätestens im
Frühjahr 2019 als erstes Land der Welt über die Einführung eines BGE
entscheiden.
Passend zur Übergabe spendieren die Initiativler ein großes Volksfest auf
dem Berner Bundesplatz. Sie fordern, dass folgender Artikel in die
Schweizer Verfassung aufgenommen wird: „Der Bund sorgt für die Einführung
eines bedingungslosen Grundeinkommens. Das Grundeinkommen soll der ganzen
Bevölkerung ein menschenwürdiges Dasein und die Teilnahme am öffentlichen
Leben ermöglichen. Das Gesetz regelt insbesondere die Finanzierung und die
Höhe des Grundeinkommens.“
Nach den Vorstellungen der Initianten müsste das BGE, gemessen am
derzeitigen Niveau der Einkommen und der Lebenshaltungskosten in der
Schweiz, für jeden Erwachsenen bei mindestens 2.500 Franken, also rund
2.085 Euro, monatlich liegen.
## Jährlich 200 Milliarden Franken
Wer derzeit zum Beispiel ein Arbeitseinkommen von 5.000 Franken verdient,
erhielte künftig 2.500 Franken BGE plus 2.500 Franken Einkommen.
Minderjährige sollen 625 Franken erhalten. Das Gesamtvolumen des BGE
schätzt die Initiative auf jährlich 200 Milliarden Franken. Davon sollen 70
Milliarden durch bereits bestehende staatliche Transferleistungen bei den
Arbeitslosen-, Alters- und Invalidenrenten gedeckt werden.
Der Rest soll durch Abgaben aus den in der Schweiz gezahlten
Arbeitseinkommen finanziert werden, die derzeit fast sämtlich die Summe von
2.500 Franken deutlich übersteigen. Der Rest von einigen Milliarden Franken
im Jahr, welche nicht in bestehenden Einkommen enthalten sind, soll durch
Steuern oder durch Belastung des Staatsetats aufgebracht werden.
Die BGE-Initiative steht im Kontext mit anderen Umverteilungsanliegen. Dazu
zählt die „Abzockerinitiative“ gegen Einkommensexesse bei Managern, die bei
der Volksabstimmung im März mit großer Mehrheit erfolgreich war. Auch dazu
gehören die Volksinitiativen für einen landesweiten Mindestlohn, für die
Einführung einer Erbschaftsteuer sowie für die Begrenzung der Einkommen in
sämtlichen rund 100.000 Schweizer Unternehmen auf das maximal Zwölffache
des niedrigsten Lohns. Über die 1-zu-12-Initiative stimmen die
EidgenossInnen am 24. November ab.
## Maximale Beratungszeit: Fünfeinhalb Jahre
Mit der Übergabe der Unterschriften für das BGE beginnt die in der
Verfassung festgelegte Frist für die Beratungen der Volksinitiative durch
die Regierung (Bundesrat), das Parlament (Nationalrat) und die Kammer der
26 Kantone (Ständerat). Theoretisch könnte die Volksabstimmung bereits im
nächsten Jahr stattfinden. Doch Regierung oder Parlament werden
wahrscheinlich mehr Beratungszeit zur Vorlage eines „moderateren“
Gegenvorschlags beanspruchen. Maximal darf der Beratungsprozess knapp
fünfeinhalb Jahre dauern.
Damit auch in Deutschland eines Tages eine Abstimmung über die Einführung
eines BGE möglich wird, übergibt die deutsche „Omnibus-Initiative für
direkte Demokratie“ den Abgeordneten des Bundestages einen von 100.000
Menschen unterzeichneten Aufruf zur Einführung plebiszitärer
Mitbestimmungsrechte – ebenfalls am Freitag.
4 Oct 2013
## AUTOREN
Andreas Zumach
## TAGS
Schweiß
Bedingungsloses Grundeinkommen
Volksinitiative
Grundeinkommen
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Mindestlohn
Grundeinkommen
Einkommensverteilung
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