Introduction
Introduction Statistics Contact Development Disclaimer Help
# taz.de -- Bundesfinanzhof zu Homo-Partnerschaft: Klägerin bekommt Recht
> Die steuerliche Gleichstellung von gleichgeschlechtlichen
> Lebenspartnerschaften erfährt Unterstützung vom Bundesfinanzhof. Ein
> neues Urteil regelt das Kindergeld.
Bild: Mehr Kinderhände, mehr Kindergeld.
MÜNCHEN dpa | Der Bundesfinanzhof hat die steuerliche Gleichstellung von
gleichgeschlechtlichen Lebenspartnerschaften mit der Ehe gestärkt. So hat
nach [1][einem am Mittwoch veröffentlichten Urteil] des höchsten deutschen
Finanzgerichts eine Frau Anspruch auf Kindergeld auch „für die in den
gemeinsamen Haushalt aufgenommenen Kinder ihrer eingetragenen
Lebenspartnerin“.
Damit übertrage das Gericht die für Ehepaare geltende Regelung auf die
sogenannte Homo-Ehe, heißt es in der Mitteilung. (Az. VI R 76/12)
Da das Bundesverfassungsgericht im Mai entschieden habe, dass eingetragene
Lebenspartnerschaften nicht vom Ehegattensplitting ausgeschlossen werden
dürften, habe der Gesetzgeber entsprechend gehandelt. Nun müsse das
Einkommensteuerrecht auch beim Kindergeld angewendet werden, entschieden
die Richter des BFH. Danach werden die in dem Haushalt lebenden Kinder
zusammengezählt.
„Sobald beide Lebenspartner oder Ehegatten zusammen mehr als zwei Kinder
haben, ist diese Regelung günstiger, als wenn jeder einzelne Ehegatte oder
Lebenspartner für seine Kinder Kindergeld beantragt.“
Das Kindergeld steige nämlich ab dem dritten Kind von 184 auf 190 Euro und
betrage für das vierte und jedes weitere Kind 215 Euro. Geklagt hatte eine
Frau, die mit ihren beiden Kindern, ihrer Partnerin und deren zwei Kindern
in einem Haushalt lebt.
23 Oct 2013
## LINKS
[1] http://juris.bundesfinanzhof.de/cgi-bin/rechtsprechung/druckvorschau.py?Ger…
## TAGS
Bundesfinanzhof
Schwerpunkt Gender und Sexualitäten
Homo-Ehe
Homo-Ehe
Australien
Homo-Ehe
Adoptionsrecht
Evangelische Kirche
## ARTIKEL ZUM THEMA
Steuersplitting für Lebenspartner: Anspruch nur für Eingetragene
Partner einer Homo-Ehe können sich nur rückwirkend bis August 2001
gemeinsam zur Einkommensteuer veranlagen lassen. Das entschied der
Bundesfinanzhof.
Konservativen-Initiative in Kroatien: Volksabstimmung über Homo-Ehe
Eine klare Definition von Ehe gibt es in der kroatischen Verfassung nicht.
Ob dies nur eine „Vereinigung von Mann und Frau“ sein soll, darüber
entscheiden nun die Bürger.
Australien will keine Homo-Ehen: Einig über Uneinigkeit
Der australische Ministerpräsident Tony Abbott will ein lokales Gesetz zur
Legalisierung von Homo-Ehen verhindern. Davon ist seine eigene Schwester
betroffen.
Homo-Ehe in Frankreich: Kampf um „Gewissensfreiheit“
Einige französische Bürgermeister wollen Trauungen von
gleichgeschlechtlichen Partnern verweigern dürfen. Der Verfassungsrat prüft
das gerade.
Familienkonzept der Piratenpartei: Nur die Liebe zählt
Schluss mit Vater-Mutter-Kind. Die Piraten sind die einzige Partei, die den
gängigen Begriff von Ehe und Familie vollkommen auf den Kopf stellt.
Kirchliche Homo-Ehe: Kein Wille, kein Weg?
Mit der ersten evangelischen Homo-Hochzeit macht die Kirche in Hessen
Schlagzeilen. Viele andere Landeskirchen wollen noch nicht nachziehen.
You are viewing proxied material from taz.de. The copyright of proxied material belongs to its original authors. Any comments or complaints in relation to proxied material should be directed to the original authors of the content concerned. Please see the disclaimer for more details.