# taz.de -- Bundesfinanzhof zu Homo-Partnerschaft: Klägerin bekommt Recht | |
> Die steuerliche Gleichstellung von gleichgeschlechtlichen | |
> Lebenspartnerschaften erfährt Unterstützung vom Bundesfinanzhof. Ein | |
> neues Urteil regelt das Kindergeld. | |
Bild: Mehr Kinderhände, mehr Kindergeld. | |
MÜNCHEN dpa | Der Bundesfinanzhof hat die steuerliche Gleichstellung von | |
gleichgeschlechtlichen Lebenspartnerschaften mit der Ehe gestärkt. So hat | |
nach [1][einem am Mittwoch veröffentlichten Urteil] des höchsten deutschen | |
Finanzgerichts eine Frau Anspruch auf Kindergeld auch „für die in den | |
gemeinsamen Haushalt aufgenommenen Kinder ihrer eingetragenen | |
Lebenspartnerin“. | |
Damit übertrage das Gericht die für Ehepaare geltende Regelung auf die | |
sogenannte Homo-Ehe, heißt es in der Mitteilung. (Az. VI R 76/12) | |
Da das Bundesverfassungsgericht im Mai entschieden habe, dass eingetragene | |
Lebenspartnerschaften nicht vom Ehegattensplitting ausgeschlossen werden | |
dürften, habe der Gesetzgeber entsprechend gehandelt. Nun müsse das | |
Einkommensteuerrecht auch beim Kindergeld angewendet werden, entschieden | |
die Richter des BFH. Danach werden die in dem Haushalt lebenden Kinder | |
zusammengezählt. | |
„Sobald beide Lebenspartner oder Ehegatten zusammen mehr als zwei Kinder | |
haben, ist diese Regelung günstiger, als wenn jeder einzelne Ehegatte oder | |
Lebenspartner für seine Kinder Kindergeld beantragt.“ | |
Das Kindergeld steige nämlich ab dem dritten Kind von 184 auf 190 Euro und | |
betrage für das vierte und jedes weitere Kind 215 Euro. Geklagt hatte eine | |
Frau, die mit ihren beiden Kindern, ihrer Partnerin und deren zwei Kindern | |
in einem Haushalt lebt. | |
23 Oct 2013 | |
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