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# taz.de -- Bafög-Urteil zum Auslandsstudium: Nur die Verbundenheit zählt
> Deutschland ist bei der Ausbildungsförderung zu strikt. Das meinen
> jedenfalls die höchsten EU-Richter. Auch ohne Wohnsitz in Deutschland
> bestehe ein Bafög-Anspruch.
Bild: Studenten in und außerhalb Deutschlands haben Anspruch auf Förderung.
LUXEMBURG dpa | Deutschland muss möglicherweise auch solchen Studenten eine
Ausbildungsförderung (Bafög) zahlen, die vor Beginn der Ausbildung nie in
Deutschland gewohnt haben und gar nicht in Deutschland studieren wollen.
Dies geht aus einem Urteil des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) vom
Donnerstag in Luxemburg hervor. Der Wohnsitz könne nicht der einzige
Maßstab für die für Bafög nötige Verbundenheit mit der deutschen
Gesellschaft sein, entschieden die Richter.
Im vorliegenden Fall ging es um einen in Brasilien geborenen deutschen
Staatsbürger, der mit seinen Eltern in Istanbul wohnte und für ein Studium
in den Niederlanden deutsches Bafög beantragte. Der Antrag war von den
Behörden in Hannover abgelehnt worden, weil eine Förderung bei Deutschen
ohne Wohnsitz in Deutschland nur bei besonderen Umständen und auch nur bei
einem Studium im Wohnsitzland des Betreffenden möglich sei.
Das Verwaltungsgericht in Hannover muss nach dem Urteil des EuGH nun noch
einmal prüfen, ob es nicht doch eine besondere Verbundenheit des Mannes,
der in Istanbul und Barcelona deutsche Schulen besuchte, mit Deutschland
gibt. Die EuGH-Richter meinten, es sei legitim, wenn Studienbeihilfen nur
Studierenden gezahlt würden, die sich „bis zu einem gewissen Grad“ in die
Gesellschaft des fördernden Staates integriert haben. Der Nachweis eines
„tatsächlichen Bandes der Integration“ dürfe aber nicht nur vom Wohnsitz
abhängig gemacht werden.
Auch in einem anderen Fall seien die deutschen Bafög-Vorschriften zu
streng, urteilten die höchsten EU-Richter. Hier ging es um eine in
Großbritannien lebende Deutsche, die „Auslands-Bafög“ für eine einjähri…
Ausbildung in Tourismusfragen beantragte. Dies wurde abgelehnt, weil in
Deutschland der entsprechende Kurs zwei Jahre dauern würde. Das Gericht
entschied, dies sei nicht zulässig.
24 Oct 2013
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Bafög
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