# taz.de -- Bafög-Urteil zum Auslandsstudium: Nur die Verbundenheit zählt | |
> Deutschland ist bei der Ausbildungsförderung zu strikt. Das meinen | |
> jedenfalls die höchsten EU-Richter. Auch ohne Wohnsitz in Deutschland | |
> bestehe ein Bafög-Anspruch. | |
Bild: Studenten in und außerhalb Deutschlands haben Anspruch auf Förderung. | |
LUXEMBURG dpa | Deutschland muss möglicherweise auch solchen Studenten eine | |
Ausbildungsförderung (Bafög) zahlen, die vor Beginn der Ausbildung nie in | |
Deutschland gewohnt haben und gar nicht in Deutschland studieren wollen. | |
Dies geht aus einem Urteil des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) vom | |
Donnerstag in Luxemburg hervor. Der Wohnsitz könne nicht der einzige | |
Maßstab für die für Bafög nötige Verbundenheit mit der deutschen | |
Gesellschaft sein, entschieden die Richter. | |
Im vorliegenden Fall ging es um einen in Brasilien geborenen deutschen | |
Staatsbürger, der mit seinen Eltern in Istanbul wohnte und für ein Studium | |
in den Niederlanden deutsches Bafög beantragte. Der Antrag war von den | |
Behörden in Hannover abgelehnt worden, weil eine Förderung bei Deutschen | |
ohne Wohnsitz in Deutschland nur bei besonderen Umständen und auch nur bei | |
einem Studium im Wohnsitzland des Betreffenden möglich sei. | |
Das Verwaltungsgericht in Hannover muss nach dem Urteil des EuGH nun noch | |
einmal prüfen, ob es nicht doch eine besondere Verbundenheit des Mannes, | |
der in Istanbul und Barcelona deutsche Schulen besuchte, mit Deutschland | |
gibt. Die EuGH-Richter meinten, es sei legitim, wenn Studienbeihilfen nur | |
Studierenden gezahlt würden, die sich „bis zu einem gewissen Grad“ in die | |
Gesellschaft des fördernden Staates integriert haben. Der Nachweis eines | |
„tatsächlichen Bandes der Integration“ dürfe aber nicht nur vom Wohnsitz | |
abhängig gemacht werden. | |
Auch in einem anderen Fall seien die deutschen Bafög-Vorschriften zu | |
streng, urteilten die höchsten EU-Richter. Hier ging es um eine in | |
Großbritannien lebende Deutsche, die „Auslands-Bafög“ für eine einjähri… | |
Ausbildung in Tourismusfragen beantragte. Dies wurde abgelehnt, weil in | |
Deutschland der entsprechende Kurs zwei Jahre dauern würde. Das Gericht | |
entschied, dies sei nicht zulässig. | |
24 Oct 2013 | |
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