| # taz.de -- Bafög-Urteil zum Auslandsstudium: Nur die Verbundenheit zählt | |
| > Deutschland ist bei der Ausbildungsförderung zu strikt. Das meinen | |
| > jedenfalls die höchsten EU-Richter. Auch ohne Wohnsitz in Deutschland | |
| > bestehe ein Bafög-Anspruch. | |
| Bild: Studenten in und außerhalb Deutschlands haben Anspruch auf Förderung. | |
| LUXEMBURG dpa | Deutschland muss möglicherweise auch solchen Studenten eine | |
| Ausbildungsförderung (Bafög) zahlen, die vor Beginn der Ausbildung nie in | |
| Deutschland gewohnt haben und gar nicht in Deutschland studieren wollen. | |
| Dies geht aus einem Urteil des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) vom | |
| Donnerstag in Luxemburg hervor. Der Wohnsitz könne nicht der einzige | |
| Maßstab für die für Bafög nötige Verbundenheit mit der deutschen | |
| Gesellschaft sein, entschieden die Richter. | |
| Im vorliegenden Fall ging es um einen in Brasilien geborenen deutschen | |
| Staatsbürger, der mit seinen Eltern in Istanbul wohnte und für ein Studium | |
| in den Niederlanden deutsches Bafög beantragte. Der Antrag war von den | |
| Behörden in Hannover abgelehnt worden, weil eine Förderung bei Deutschen | |
| ohne Wohnsitz in Deutschland nur bei besonderen Umständen und auch nur bei | |
| einem Studium im Wohnsitzland des Betreffenden möglich sei. | |
| Das Verwaltungsgericht in Hannover muss nach dem Urteil des EuGH nun noch | |
| einmal prüfen, ob es nicht doch eine besondere Verbundenheit des Mannes, | |
| der in Istanbul und Barcelona deutsche Schulen besuchte, mit Deutschland | |
| gibt. Die EuGH-Richter meinten, es sei legitim, wenn Studienbeihilfen nur | |
| Studierenden gezahlt würden, die sich „bis zu einem gewissen Grad“ in die | |
| Gesellschaft des fördernden Staates integriert haben. Der Nachweis eines | |
| „tatsächlichen Bandes der Integration“ dürfe aber nicht nur vom Wohnsitz | |
| abhängig gemacht werden. | |
| Auch in einem anderen Fall seien die deutschen Bafög-Vorschriften zu | |
| streng, urteilten die höchsten EU-Richter. Hier ging es um eine in | |
| Großbritannien lebende Deutsche, die „Auslands-Bafög“ für eine einjähri… | |
| Ausbildung in Tourismusfragen beantragte. Dies wurde abgelehnt, weil in | |
| Deutschland der entsprechende Kurs zwei Jahre dauern würde. Das Gericht | |
| entschied, dies sei nicht zulässig. | |
| 24 Oct 2013 | |
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