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# taz.de -- Verfahren gegen sächsische Polizisten: Der Knüppel musste aus dem…
> Die Ermittlungen wegen Übergriffen bei der Dresdner Demo im Februar 2011
> sind eingestellt. Die Zwangsanwendung war nötig, sagt die
> Staatsanwaltschaft.
Bild: Später wurde es noch ungemütlicher: Polizisten bei der Dresdner Demo am…
DRESDEN taz | Zwei sächsische Polizeimeister, die bei den
Anti-Nazi-Demonstrationen vom 19. Februar 2011 in Dresden Schlagstöcke
eingesetzt hatten, bleiben unbehelligt. Wegen „erwiesener Unschuld“ stellte
die Staatsanwaltschaft Dresden das Ermittlungsverfahren gegen die beiden
Beamten jetzt ein.
Nach der Vorführung eines Videos im Prozess gegen den Jenaer Jugendpfarrer
Lothar König vor dem Amtsgericht Dresden hatten sowohl dessen Verteidiger
Johannes Eisenberg als auch eine anonyme Person Anzeige wegen des Verdachts
auf Körperverletzung im Amt erstattet. Auch die Staatsanwaltschaft
ermittelte von Amts wegen.
2011 war es im Zusammenhang mit dem Missbrauch des Dresdner
Zerstörungsgedenkens durch marschierende Nazis zu heftigen Krawallen
gekommen. Von einigen Gegendemonstranten wurden am 19. Februar 2011 auch
Polizisten attackiert und Barrikaden errichtet. In der Desdner Südvorstadt
klammerte sich ein flüchtender Steinewerfer an den Kleinbus von Lothar
König.
Daraus konstruierte die Anklage gegen den Jugendpfarrer – neben anderen
Punkten – auch den Vorwurf der Fluchthilfe. König fuhr jedoch so langsam,
dass Polizisten trotz voller Schutzausrüstung den Wagen mühelos einholen
konnten. Ein von der Jungen Gemeinde Jena gefilmtes [1][Video] belegt
anschließend mindestens zwei Stockschläge auf Kopf und Rücken, woraufhin
der Flüchtende vom Wagen fiel.
## Keinerlei Traumata festgestellt
Veit W. ist wegen seines Steinwurfs inzwischen zu einer Jugendstrafe von
zehn Monaten verurteilt worden, die zur Bewährung ausgesetzt wurde. Der
Einstellungsbescheid der Dresdner Staatsanwaltschaft im Verfahren gegen die
beiden beteiligten Polizisten bescheinigt diesen nun, „nur ein Mindestmaß
an unmittelbarem Zwang ausgeübt zu haben“.
Die Schläge seien bewusst wirkungsmindernd ausgeführt worden. Eine
ärztliche Untersuchung habe später auch keinerlei Traumata festgestellt. In
der nur wenige Sekunden dauernden Auseinandersetzung sei Veit W.
schließlich durch einen Griff an die Jacke vom Auto und seinem darin
befindlichen Bruder getrennt worden.
Wegen des vorausgegangenen Steinwurfs seien die Beamten nicht nur
berechtigt, sondern auch verpflichtet gewesen, W. unter Zwangsanwendung
festzunehmen, betont die Staatsanwaltschaft. In der Hauptverhandlung gegen
Lothar König hatte sich der Vorgesetzte der beiden Polizisten, Bert W., in
Widersprüche auf die Frage hin verstrickt, ob der Täter zuvor angerufen
wurde. Dies sei nicht erforderlich gewesen, erklärt die Staatsanwaltschaft
nun. „Auch bei kritischster Würdigung“ könnten die Vorwürfe gegen die
Polizisten nicht aufrechterhalten werden.
Kerstin Köditz, Sprecherin für antifaschistische Politik der Linken im
Sächsischen Landtag, spricht hingegen von einem „erschreckenden Maß an
Gewalt“ bei der Festnahme. Die Staatsanwaltschaft messe offenbar mit
zweierlei Maß. Denn nicht nur die Gewalt gegen Polizisten habe zugenommen,
sondern auch die Neigung einiger polizeilicher „Rambos“ zu Übergriffen im
Dienst. Die Linke erneuerte ihre bislang abgelehnte Forderung nach einer
unabhängigen Polizei-Ombudsstelle, wie sie beispielsweise im benachbarten
Sachsen-Anhalt eingerichtet wurde.
28 Oct 2013
## LINKS
[1] http://www.youtube.com/watch?v=ZN4vKB5WIbw
## AUTOREN
Michael Bartsch
## TAGS
Dresden
Schwerpunkt Polizeigewalt und Rassismus
Lothar König
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Jüdischer Friedhof
Lothar König
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Lothar König
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