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# taz.de -- Afghanistans neues Scharia-Strafgesetz: Rückkehr zur Steinigung dr…
> Menschrechtler warnen: In Afghanistan gibt es Pläne, für Ehebruch die
> Todesstrafe durch öffentliches Steinigen wieder einzuführen.
Bild: Illustration einer Steinigung im Kinderbuch „Das Leben unseres Prophete…
BERLIN taz | Human Rights Watch schlägt Alarm: In Afghanistan sei die
Wiedereinführung der Steinigung bei Ehebruch geplant. Dies sehe der Entwurf
eines neuen Strafgesetzbuches vor, den eine Arbeitsgruppe unter Führung des
Justizministeriums formuliert habe, warnte die Menschenrechtsorganisation
am Montag. Enthalten seien Paragrafen über „moralische Verbrechen“, die bei
Geschlechtsverkehr außerhalb der Ehe für Verheiratete die Todesstrafe durch
Steinigung vorschrieben.
Der Entwurf sehe vor, dass bei Ehebruch sowohl für den verheirateten Mann
wie für die verheiratete Frau im Falle eines richterlichen Schuldspruches
die öffentliche Steinigung vorgesehen ist. Für unverheiratete Ehebrecher
seien 100 Peitschenhiebe vorgesehen. Nach dem Sturz der Taliban durch die
US-Intervention Ende 2001 war die Steinigung in Afghanistan abgeschafft
worden. Diese hatte es schon vor der Mitte der 90er Jahre begonnenen
Herrschaft der Radikalislamisten offiziell nicht mehr gegeben. Das
derzeitige Strafgesetzbuch stammt von 1976.
Ein Mitglied des Scharia-Komitees bestätigte Reuters die Pläne. „Wir
arbeiten an einem Entwurf für das Scharia-Strafgesetz, bei dem die Strafe
für Ehebruch die Steinigung ist, wenn es vier Augenzeugen gibt“, sagte
Rohullah Qarizada. Er steht der Anwaltsvereinigung vor. Dpa zitierte am
Montag eine ungenannte Quelle im Justizministerium, laut der der Vorschlag
nicht offiziell sei. Bis jetzt sei weder über Steinigung noch über
Peitschenhiebe gesprochen worden.
Afghanistans 2004 verabschiedete Verfassung beinhaltet ein Bekenntnis zur
Scharia, also dem islamischen Recht, und zur Allgemeinen Erklärung der
Menschenrechte. Das kann, muss aber kein Widerspruch sein. Denn für die
Scharia gibt es keine allgemeingültige Definition. Ihre Interpretation
hängt von politischen Faktoren und radikalislamistischen Einflüssen ab.
## Junges Paar getötet
Steinigungen und Todesstrafe für Ehebruch verstoßen gegen
UN-Menschenrechtskonventionen, die Afghanistan nach 2001 unterzeichnet hat.
Zwar gab es seitdem vereinzelt Steinigungen in Afghanistan, doch wurden sie
von der Regierung verurteilt. Human Rights Watch fordert Präsident Hamid
Karsai auf, die Gesetzesvorschläge klar abzulehnen. Auch die
Staatengemeinschaft sollte klarmachen, dass die geplante Reform
inakzeptabel sei. „Internationale Unterstützung ist kein Blankoscheck,“
erklärte Brad Adams von Human Rights Watch.
Wie am Montag bekannt wurde, ist in der Nordprovinz Baghlan ein junges Paar
wegen seiner außerehelichen Beziehung getötet worden. Ein
außergerichtlicher Stammesrat habe die Todesstrafe beschlossen. Der Vater
des Mädchens habe das Paar dann erschossen und sei geflohen. Die Bundeswehr
war im Juni aus Baghlan abgezogen.
25 Nov 2013
## AUTOREN
Sven Hansen
## TAGS
Schwerpunkt Afghanistan
Scharia
Human Rights Watch
USA
Schwerpunkt Afghanistan
Todesstrafe
Femen
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