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# taz.de -- Gottesdienste im Fernsehen: Öffentlich-rechtliches Halleluja
> ARD und ZDF sind dazu verpflichtet, Kirchenformate auszustrahlen. Die
> Produktion finanzieren sie größtenteils selbst – trotz Sparauflagen.
Bild: Live mitbeten vom Sofa aus. Die Übertragung der Andachten macht's mögli…
Ist es korrekt, wenn die öffentlich-rechtlichen Sender in Deutschland die
Sendungen der Kirchen produzieren und finanzieren? Keine einzige der
zuständigen Landesbehörden hat dies bisher geprüft, ist das Ergebnis einer
Anfrage der taz an die Landesrechnungshöfe, die für die Kontrolle von
Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit der Rundfunksender zuständig sind.
Die Rundfunkgesetze und -staatsverträge verpflichten die Sender zwar dazu,
Gottesdienste, Morgenandachten und andere Kirchensendungen auszustrahlen.
Doch die Öffentlich-Rechtlichen produzieren und finanzieren die
Gottesdienste darüber hinaus selbst – und könnten sich nach Auffassung des
Leipziger Rundfunkrechtlers Christoph Degenhart dafür die Kosten erstatten
lassen. Sie tun es nur nicht.
Beim armen Radio Bremen ist man zwar sparsam. Die Regie besichtigt die
Kirche nicht vor der Übertragung, und die Pfarrer bekommen für eine
Morgenandacht nur halb so viel wie beim WDR, nämlich 26 Euro. „Die können
froh sein über eine preiswerte Sendestunde“, meint der Bremer evangelische
Rundfunkbeauftragte Olaf Droste. Ob der Sender rechtlich zu den von Pfarrer
Droste verantworteten Gottesdienstübertragungen verpflichtet ist, weiß er
nicht. Im Landesrundfunkgesetz für Bremen ist so etwas nicht erwähnt,
anders als in den anderen Rundfunkgesetzen. Droste rät, im Grundgesetz
danach zu suchen – Fehlanzeige.
Eva-Maria Lemke-Schulte, Vorsitzende des Rundfunkrats von Radio Bremen,
sagt: „Ich kann nicht sehen, was an den Übertragungen nicht korrekt sein
sollte.“ In manchen Rundfunkgesetzen steht das Senderecht für die
religiösen Sendungen im selben Absatz wie Spots der Parteien zur Wahl. Zum
Beispiel beim Bayerischen Rundfunk. Und doch kam bisher niemand auf die
Idee, auch den Parteien die Produktion ihrer Sendungen abzunehmen.
## Kosten bleiben im Dunkeln
Die Frage der Kosten für Gottesdienste lassen die Sender gern im Dunkeln.
Der NDR hat als einziger Sender der Redaktion ihres Medienmagazins „Zapp“
konkret auf die Frage nach den Kosten geantwortet. Demnach schlage eine
Übertragung mit 30.000 bis 65.000 Euro zu Buche – es bleibt unklar, was
dabei mitgerechnet ist. Beim ZDF dürfte es ein erheblich höherer Betrag
sein. Für die sonntäglichen TV-Gottesdienste geht den Kirchen eine eigene
Redaktion des ZDF zur Hand. Gelegentlich reist die Übertragungscrew zum
Gottesdienst auch ins Ausland, etwa nach Namibia und Brasilien.
Bei den Sendern verweist man einerseits auf die lange Geschichte der
kirchlichen Radio- und Fernsehsendungen. Die Kirchen hätten in den 1950er
Jahren die Produktionen selbst gar nicht stemmen können. Die Sender hätten
zudem ein Interesse, eine optische und akustische Qualität der
Übertragungen sicherzustellen, sagt Olaf Droste. Eine weitere Begründung
für die Eigenproduktion gab der zuständige ARD-Beauftragte Uwe Bork den
„Zapp“-Leuten: Man habe sonst keinen Einfluss mehr, „wenn wir einen Ort,
einen Inhalt oder einen Prediger nicht haben wollten.“ Im Umkehrschluss:
Die Sender sehen sich als mitverantwortlich für kirchliche Botschaften.
## Prüfen? Gute Idee!
Dabei hält in den Rechnungshöfen mancher auf Nachfrage eine Kostenprüfung
der Gottesdienstübertragungen für gar nicht so abwegig. Man habe einfach
nur „noch nie darüber nachgedacht“. Doch selbst wenn tatsächlich etwas
geschähe: Ergebnisse würde man erst aus den Jahresberichten ab 2015
erfahren.
Zudem: Während der Bayerische Rechnungshof auch den Landtag und damit
öffentlich informiert, darf sein Gegenstück in Nordrhein-Westfalen nur dem
Sender selbst berichten, es sei denn, eine Frage bliebe strittig. Bis auf
Weiteres werden also die Öffentlich-Rechtlichen (Jahresumsatz: rund 7,5
Milliarden Euro) die Kirchen begünstigen – die übrigens rund 2,5 Milliarden
Euro mehr im Jahr umsetzen.
8 Dec 2013
## AUTOREN
Ulli Schauen
## TAGS
Gottesdienst
Öffentlich-Rechtliche
NDR
Verbraucheraufklärung
Schwerpunkt Tom Buhrow
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