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# taz.de -- Urteil vom Bundesverwaltungsgericht: Keine Zöpfe für Soldaten
> Männliche Soldaten müssen kurze Haare haben. Ein Gericht bestätigte die
> Praxis der Bundeswehr, über Haarlängen zu wachen. Für Frauen gelten
> hingegen andere Regeln.
Bild: Die Soldatin hat Glück, sie darf ihren Zopf weiter tragen.
LEIPZIG dpa | Soldaten mit Zopf bleiben tabu. Das Bundesverwaltungsgericht
in Leipzig hat am Dienstag entschieden, dass der sogenannte Haar- und
Barterlass der Bundeswehr rechtmäßig ist.
Es wies in zwei Beschlüssen die Beschwerden eines Wehrpflichtigen ab, der
2009 mit 40 Zentimeter langen Haaren seinen Grundwehrdienst angetreten
hatte. Er widersetzte sich den Befehlen, seine Frisur den Bundeswehr-Regeln
anzupassen. Der Mann sah sich in seinem Recht auf freie Entfaltung der
Persönlichkeit verletzt und fühlte sich gegenüber Soldatinnen
benachteiligt.
Der Haar- und Barterlass schreibt nach Angaben des Gerichts vor, dass bei
männlichen Soldaten das Haar am Kopf anliegen oder so kurz geschnitten sein
muss, dass Augen und Ohren nicht bedeckt sind. Zudem dürfe bei aufrechter
Kopfhaltung das Haar Uniform- und Hemdkragen nicht berühren.
Der 1. Wehrdienstsenat entschied nun, dass das
Bundesverteidigungsministerium befugt sei, die Haar- und Barttracht der
Soldaten zu regeln. Auftrag und Funktionsfähigkeit der Streitkräfte seien
„in einem hohen Maß durch ein nach außen einheitliches Auftreten und einen
nach innen engen Zusammenhalt ihrer Angehörigen geprägt“. Überdies werde
keine Einheitsfrisur verordnet.
Dass Soldatinnen längere Haare tragen dürfen, stelle „eine zulässige
Maßnahme zur Förderung von Frauen in der Bundeswehr dar“. (Az.: BVerwG 1
WRB 2.12 und 3.12)
17 Dec 2013
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