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# taz.de -- Betrugsvorwurf gegen HSH Nordbank: Staatsbank hinterzieht Steuern
> Ein interner Untersuchungsbericht deckt dubiose Aktiengeschäfte der HSH
> Nordbank auf. Die Schäden liegen in dreistelliger Millionenhöhe.
Bild: Immer Ärger mit der Polizei: Durchsuchung bei der HSH Nordbank im Novemb…
HAMBURG taz | Die staatliche HSH Nordbank soll den deutschen Fiskus um mehr
als 100 Millionen Euro geprellt haben. HSH-Finanzvorstand Stefan Ermisch
bestätigte am Dienstag in Hamburg Medienberichte, nach denen das
Geldinstitut mit dubiosen Börsengeschäften Steuern in Millionenhöhe
hinterzogen hat. Eine Anwaltskanzlei war zuvor vom HSH-Vorstand beauftragt
worden, die bankeigenen Geschäfte zu prüfen.
Der Fall ist besonders pikant, weil damit erstmals eine Staatsbank in den
Verdacht der Steuerhinterziehung gerät. Haupteigentümer der Nordbank sind
die Länder Hamburg und Schleswig-Holstein. In den Jahren 2008 bis 2011 habe
die Bank 29 Transaktionen identifiziert, bei denen sie gezahlte
Kapitalertragssteuern möglicherweise zu Unrecht geltend gemacht habe, sagte
Ermisch. Das Institut stellte für eventuelle Steuernachzahlungen 127
Millionen Euro zurück.
Die HSH Nordbank ist kein Einzelfall. Seit Längerem ermitteln Staatsanwälte
und Finanzbehörden gegen zahlreiche Geldinstitute wegen dubioser
Aktiendeals, mit denen der Fiskus zwischen 2008 und 2011 um bis zu 12
Milliarden Euro betrogen worden sein soll.
Das Bundesfinanzministerium hatte nach Informationen der taz bereits im
vergangenen Jahr von ausländischen Behörden den Tipp erhalten. Die
Ermittler verdächtigen auch die britische Barclays Bank oder die
italienische Hypovereinsbank in München.
## Dividenden-Stripping und Cum-Ex-Trades
Bei den dubiosen Deals handelt es sich um eine Form des sogenannten
Dividenden-Strippings. Die Möglichkeit spezieller „Cum-Ex-Trades“ hatte die
rot-grüne Bundesregierung 2002 bei ihrer Unternehmenssteuerreform
eingeführt, um deutsche Aktien für ausländische Investoren attraktiver zu
machen. In der Börsenpraxis geht es um Ver- und Rückkauf von Aktien kurz
vor („cum“) und nach („ex“) der Ausschüttung einer Dividende.
Um eine Doppelbesteuerung zu vermeiden, können Banken Steuergutschriften
ausstellen. Da Ausländer nicht dem deutschen Steuerrecht unterliegen, nützt
ihnen die Steuergutschrift aber nichts: Deshalb lohnt es sich für sie,
deutschen Aktien vor dem jeweiligen Ausschüttungstag an Inländer zu
verkaufen. Diese können dann die Dividende nebst Steuergutschrift kassieren
und die Aktien danach zurück an den Ausländer verkaufen – zum Preis, bei
dem beide gewinnen. Der Fiskus geht leer aus.
Illegal ist das Geschäft spätestens, wenn die Transaktion am Dividendentag
mehrfach wiederholt wird. Investoren, Makler und eben auch Banken scheinen
sich des Steuersparsystems großzügig bedient zu haben. Möglicherweise
schlampte aber auch die erste Große Koalition bei dem Versuch, das
rot-grüne Schlupfloch zu schließen.
Von einer Gesetzeslücke sprechen von Banken bezahlte Gutachter, die
Finanzbehörden halten das Vorgehen schlicht für illegal. Alle warten nun
auf eine abschließende Bewertung durch den Bundesfinanzhof in München.
Ausgerechnet in der Zeit der umstrittenen Aktiendeals wurde die HSH mit
mehreren Milliarden Euro aus Steuermitteln gerettet.
17 Dec 2013
## AUTOREN
Hermannus Pfeiffer
## TAGS
Steuerhinterziehung
Banken
HSH Nordbank
Cum-Ex-Geschäfte
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