| # taz.de -- Ex-Geheimdienstchef festgenommen: Gesucht für Mord im Jahr 1983 | |
| > Kroatien hat einen früheren Geheimdienstchef festgenommen. Deutschland | |
| > fordert seine Auslieferung für einen Mord aus den frühen 80ern. | |
| Bild: Perkovic soll wegen eines Mordes an einem Kroaten 1983 in Bayern ausgelie… | |
| ZAGREB afp/dpa | Die kroatischen Behörden haben am Neujahrstag einen | |
| früheren Geheimdienstmitarbeiter festgenommen, dessen [1][Auslieferung von | |
| Deutschland] gefordert wird. Josip Perkovic habe sich der Festnahme | |
| widersetzt, teilte sein Anwalt Anto Nobilo am Mittwoch mit. Der Zagreber | |
| Richter Oliver Mittermayer entschied, Perkovic müsse bis zu seiner | |
| Auslieferung nach Deutschland in Untersuchungshaft bleiben. | |
| Über die Auslieferung nach Deutschland müsse nun binnen acht Tagen ein | |
| Gericht entscheiden. Perkovic hatte für den jugoslawischen Geheimdienst | |
| gearbeitet und war später Chef des kroatischen Geheimdiensts. Er soll für | |
| die Ermordung des jugoslawischen Dissidenten Stjepan Djurekovic im Jahr | |
| 1983 im bayrischen Wolfratshausen verantwortlich sein. | |
| Auch der frühere Geheimdienstagent Zdravko Mustac, dessen Auslieferung | |
| ebenfalls von Deutschland verlangt wird, wurde festgenommen. Anwalt Nobilo | |
| sagte dem kroatischen Staatsfernsehen HRT, Perkovic könne in Deutschland | |
| nicht mit einem fairen Verfahren rechnen und wolle daher in seiner Heimat | |
| vor Gericht gestellt werden. | |
| Kroatien [2][begrenzte drei Tage vor seinem EU-Beitritt] zum 1. Juli 2012 | |
| die Anwendung des Europäischen Haftbefehls auf Straftaten, die nach August | |
| 2002 begangen wurden. Damit wurde nicht nur die Zeit der Balkan-Kriege in | |
| den Jahren 1991 bis 1995 ausgenommen, sondern auch Perkovics Fall. | |
| Die Entscheidung Kroatiens hatte für scharfe Kritik aus Brüssel sowie für | |
| Verstimmungen zwischen Kroatien und Deutschland gesorgt. [3][Auf Druck der | |
| EU-Kommission] verabschiedete das Parlament in Zagreb im Oktober ein | |
| Gesetz, mit dem die Begrenzung des Europäischen Haftbefehls zurückgenommen | |
| wurde. Mit diesem Gesetz, das nun zum 1. Januar in Kraft trat, wendete das | |
| Land umfassende EU-Sanktionen ab. | |
| 1 Jan 2014 | |
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