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# taz.de -- Biblis-Abschaltung war rechtswidrig: RWE will Schadenersatz
> Den Steuerzahlern drohen Kosten in dreistelliger Millionenhöhe: Weil die
> hessische CDU-Regierung beim Atomausstieg geschlampt hat.
Bild: Thermal-Aufnahme des AKW Biblis aus dem Jahr 2011.
LEIPZIG/BERLIN rtr/taz | Fast drei Jahre nach der Atomwende flammt der
Streit zwischen den AKW-Betreibern und der Politik wieder auf. Der
Energiekonzern RWE kündigte nach einem Erfolg vor Gericht an, er verlange
Schadenersatz für die 2011 verfügte dreimonatige Stilllegung seines
Atomkraftwerks Biblis.
„Wir werden jetzt unseren wirtschaftlichen Schaden zivilrechtlich geltend
machen“, sagte eine Sprecherin am Dienstag. Zur Höhe des Schadens äußerte
sich RWE nicht; Branchenexperten gehen von einem niedrigen dreistelligen
Millionenbetrag aus. RWE hatte als einziger Versorger gegen das
dreimonatige Atommoratorium geklagt, das nach der Reaktorkatastrophe von
Fukushima 2011 verhängt wurde. Dies ging später in den beschleunigten
Atomausstieg über.
Das Bundesverwaltungsgericht hatte am Dienstag ein Urteil des
Verwaltungsgerichts Kassel zum abgeschalteten AKW Biblis bestätigt. Die
Kammer hatte die im März 2011 vom Hessischen Umweltministerium für drei
Monate angeordnete Stilllegung der Blöcke A und B der Anlage für
rechtswidrig erklärt.
## Hintertürchen offengelassen
RWE sei nicht ausreichend Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben worden.
Eine Revision hatten die Kasseler nicht zugelassen. Dagegen hatte das
Hessische Umweltministerium Beschwerde eingelegt, die das
Bundesverwaltungsgericht nun zurückwies.
Bundesumweltministerin Barbara Hendricks sagte in einer Stellungnahme: „Das
Urteil des Bundesverwaltungsgerichts ist zu respektieren. Die Begründung
aber werden wir abwarten und auswerten. Die Entscheidung ändert jedoch
nichts daran, dass der Atomausstieg unumkehrbar ist.“
Sylvia Kotting-Uhl, atompolitische Sprecherin der Grünen, kommentierte:
„Jetzt rächt sich die Schlampigkeit der hessischen Regierung.“ Auch die
Bundesregierung trägt ihrer Ansicht nach Mitschuld an der gerichtlichen
Niederlage: „Sie wollte sich beim AKW-Moratorium zunächst ein Hintertürchen
für das Wiederanfahren offen halten und gab den Ländern dafür nur eine
schlechte Pauschal-Vorlage mit Wischi-Waschi-Begründung“, sagte
Kotting-Uhl.
Die amtierende hessische Umweltministerin Lucia Puttrich (CDU) erklärte
hingegen, die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts treffe keine
Vorentscheidung, „ob überhaupt Schadenersatzansprüche des Betreibers
gegenüber dem Land bestehen“. Diese müssten in einem weiteren Verfahren
geklärt werden. Puttrich verwies zudem darauf, dass die dauerhafte
Stilllegung des Kraftwerks nicht betroffen sei.
## EON will acht Milliarden Euro Schadenersatz
Der Bund und die Länder hatten sich nach der Reaktorkatastrophe in
Fukushima darauf verständigt, die sieben ältesten Atomkraftwerke vorerst
abzuschalten. Im Sommer folgte der beschleunigte Atomausstieg mit dem
endgültigen Aus für diese Anlagen und den Pannenreaktor in Krümmel.
Die restlichen neun Atomkraftwerke in der Bundesrepublik müssen bis 2022
vom Netz. Auch gegen die endgültige Stilllegung klagt RWE. E.ON und
Vattenfall tun dies ebenfalls, der vierte im Bunde, der vom Land
Baden-Württemberg wesentlich kontrollierte EnBW-Konzern, hingegen nicht.
Allein E.ON will vom Steuerzahler acht Milliarden Euro Schadenersatz
kassieren. Die Verfahren von E.ON und RWE dürften vom
Bundesverfassungsgericht entschieden werden. Wann dies geschieht ist offen.
14 Jan 2014
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Schwerpunkt Atomkraft
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