# taz.de -- Biblis-Abschaltung war rechtswidrig: RWE will Schadenersatz | |
> Den Steuerzahlern drohen Kosten in dreistelliger Millionenhöhe: Weil die | |
> hessische CDU-Regierung beim Atomausstieg geschlampt hat. | |
Bild: Thermal-Aufnahme des AKW Biblis aus dem Jahr 2011. | |
LEIPZIG/BERLIN rtr/taz | Fast drei Jahre nach der Atomwende flammt der | |
Streit zwischen den AKW-Betreibern und der Politik wieder auf. Der | |
Energiekonzern RWE kündigte nach einem Erfolg vor Gericht an, er verlange | |
Schadenersatz für die 2011 verfügte dreimonatige Stilllegung seines | |
Atomkraftwerks Biblis. | |
„Wir werden jetzt unseren wirtschaftlichen Schaden zivilrechtlich geltend | |
machen“, sagte eine Sprecherin am Dienstag. Zur Höhe des Schadens äußerte | |
sich RWE nicht; Branchenexperten gehen von einem niedrigen dreistelligen | |
Millionenbetrag aus. RWE hatte als einziger Versorger gegen das | |
dreimonatige Atommoratorium geklagt, das nach der Reaktorkatastrophe von | |
Fukushima 2011 verhängt wurde. Dies ging später in den beschleunigten | |
Atomausstieg über. | |
Das Bundesverwaltungsgericht hatte am Dienstag ein Urteil des | |
Verwaltungsgerichts Kassel zum abgeschalteten AKW Biblis bestätigt. Die | |
Kammer hatte die im März 2011 vom Hessischen Umweltministerium für drei | |
Monate angeordnete Stilllegung der Blöcke A und B der Anlage für | |
rechtswidrig erklärt. | |
## Hintertürchen offengelassen | |
RWE sei nicht ausreichend Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben worden. | |
Eine Revision hatten die Kasseler nicht zugelassen. Dagegen hatte das | |
Hessische Umweltministerium Beschwerde eingelegt, die das | |
Bundesverwaltungsgericht nun zurückwies. | |
Bundesumweltministerin Barbara Hendricks sagte in einer Stellungnahme: „Das | |
Urteil des Bundesverwaltungsgerichts ist zu respektieren. Die Begründung | |
aber werden wir abwarten und auswerten. Die Entscheidung ändert jedoch | |
nichts daran, dass der Atomausstieg unumkehrbar ist.“ | |
Sylvia Kotting-Uhl, atompolitische Sprecherin der Grünen, kommentierte: | |
„Jetzt rächt sich die Schlampigkeit der hessischen Regierung.“ Auch die | |
Bundesregierung trägt ihrer Ansicht nach Mitschuld an der gerichtlichen | |
Niederlage: „Sie wollte sich beim AKW-Moratorium zunächst ein Hintertürchen | |
für das Wiederanfahren offen halten und gab den Ländern dafür nur eine | |
schlechte Pauschal-Vorlage mit Wischi-Waschi-Begründung“, sagte | |
Kotting-Uhl. | |
Die amtierende hessische Umweltministerin Lucia Puttrich (CDU) erklärte | |
hingegen, die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts treffe keine | |
Vorentscheidung, „ob überhaupt Schadenersatzansprüche des Betreibers | |
gegenüber dem Land bestehen“. Diese müssten in einem weiteren Verfahren | |
geklärt werden. Puttrich verwies zudem darauf, dass die dauerhafte | |
Stilllegung des Kraftwerks nicht betroffen sei. | |
## EON will acht Milliarden Euro Schadenersatz | |
Der Bund und die Länder hatten sich nach der Reaktorkatastrophe in | |
Fukushima darauf verständigt, die sieben ältesten Atomkraftwerke vorerst | |
abzuschalten. Im Sommer folgte der beschleunigte Atomausstieg mit dem | |
endgültigen Aus für diese Anlagen und den Pannenreaktor in Krümmel. | |
Die restlichen neun Atomkraftwerke in der Bundesrepublik müssen bis 2022 | |
vom Netz. Auch gegen die endgültige Stilllegung klagt RWE. E.ON und | |
Vattenfall tun dies ebenfalls, der vierte im Bunde, der vom Land | |
Baden-Württemberg wesentlich kontrollierte EnBW-Konzern, hingegen nicht. | |
Allein E.ON will vom Steuerzahler acht Milliarden Euro Schadenersatz | |
kassieren. Die Verfahren von E.ON und RWE dürften vom | |
Bundesverfassungsgericht entschieden werden. Wann dies geschieht ist offen. | |
14 Jan 2014 | |
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