# taz.de -- Filmförderung vorm Verfassungsgericht: Mit dem Grundgesetz vereinb… | |
> Beim Bundesverfassungsgericht ist eine Kinokette abgeblitzt. Sie hatte | |
> gegen Abgaben für die staatliche Filmförderung geklagt. | |
Bild: Die Kinokette UCI will nicht mehr für die Filmförderung bezahlen. | |
KARLSRUHE taz | Die Filmförderung des Bundes ist mit dem Grundgesetz | |
vereinbar. Dies entschied an diesem Dienstag das Bundesverfassungsgericht. | |
Abgelehnt wurde eine Klage der Kinokette UCI, die in Deutschland mit 23 | |
Kinos, rund 200 Sälen und einem Marktanteil von sechs Prozent aktiv ist. | |
UCI wehrte sich dagegen, dass alle Kinos verpflichtet sind, 1,8 bis 3 | |
Prozent ihrer Einnahmen als Filmabgabe an die deutsche | |
Filmförderungsanstalt zu entrichten. Zusammen mit Beiträgen der | |
Videowirtschaft und der Fernsehsender kommt dort ein Jahresbudget von rund | |
70 Millionen Euro zusammen, mit dem unter anderen rund 100 deutsche Filme | |
pro Jahr unterstützt werden. Der Zuschuss zu den Produktionskosten beträgt | |
dabei knapp sieben Prozent. | |
„Die Mehrzahl der geförderten Filme will kein Mensch sehen“, hatte | |
UCI-Geschäftsführer Ralf Schilling bei der mündlichen Verhandlung im | |
Oktober getönt. Und die erfolgreichen deutschen Filme „wären auch ohne | |
Förderung gedreht worden“. Die Filmabgabe sei daher „nicht gruppennützig�… | |
so UCI. Nach der traditionellen Karlsruher Rechtsprechung sind | |
Sonderabgaben wie die Filmabgabe nur zulässig, wenn sie zum Nutzen der | |
zahlungspflichtigen Gruppe verwendet werden. | |
Das Bundesverfassungsgericht hält die Filmabgabe für gruppennützig. Ein | |
Marktanteil der deutschen Filme von bis zu 27,4 Prozent (2009) zeige, dass | |
einheimische Produktionen durchaus von wirtschaftlicher Bedeutung für die | |
Kinos sind. Bei einem Wegfall deutscher Produktionen würden die Zuschauer | |
stattdessen wohl nicht einfach US-Filme ansehen, sondern häufig eher zu | |
Hause bleiben. | |
Zwar seien viele geförderte Filme tatsächlich nicht erfolgreich, räumen die | |
Richter ein. Der Einspielerfolg von Filmen sei aber „nicht sicher | |
prognostizierbar“. Eine erfolgreiche Filmförderung sei nur möglich, wenn | |
auch die Herstellung von erfolglosen Filmen gefördert wird. | |
Die Richter gaben dem Gesetzgeber bei der Ausgestaltung der Filmabgabe | |
recht große Freiräume. Damit war nicht unbedingt zu rechnen, nachdem | |
Karlsruhe zuletzt mehrfach Sonderabgaben, etwa zur Werbung für | |
Agrarprodukte, beanstandet hat. | |
Auch der zweite große Kritikpunkt von UCI fand in Karlsruhe kein Gehör. Die | |
Kinokette hatte vorgetragen, dass nur die Länder eine Filmabgabe | |
beschließen könnten. Die seien schließlich für Kultur zuständig und damit | |
auch für die Filmförderung. | |
Karlsruhe aber entschied, dass Filmförderung zum „Recht der Wirtschaft“ | |
gehöre – der Bund kann also ein Filmförderungsgesetz erlassen. Zwar werde | |
bei der Förderung auf die Qualität der Filme geachtet, das sei aber keine | |
Kulturpolitik, so die Richter, sondern die Voraussetzung für den | |
wirtschaftlichen Erfolg der deutschen Filmwirtschaft. | |
28 Jan 2014 | |
## AUTOREN | |
Christian Rath | |
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