# taz.de -- Roma-Abschiebung in Frankreich: Leonarda darf nicht zurück | |
> Ein französisches Gericht bestätigt die Abschiebung eines Roma-Mädchens | |
> vom Oktober. Die gesamte Familie muss nun im Kosovo bleiben. | |
Bild: Hat in Frankreich keine Zukunft: Leonarda Dibrani in Mitrovica. | |
MITROVICA ap | Ein französisches Gericht hat die umstrittene Abschiebung | |
eines Roma-Mädchens und seiner Familie in den Kosovo bestätigt. „Heute ist | |
meine Zukunft zu Ende gegangen“, sagte Leonarda Dibrani, die im Oktober vor | |
den Augen ihrer Mitschüler von der Polizei abgeholt und abgeschoben worden | |
war. „Es ist ein Alptraum für mich“, sagte sie nach der Entscheidung am | |
Dienstag. | |
Die Ausweisung widerspreche nicht Frankreichs internationalen | |
Verpflichtungen, entschied das Gericht in Besançon im Osten des Landes. Es | |
berief sich zudem darauf, dass der Vater des Mädchens keine | |
wirtschaftlichen und sozialen Perspektiven in Frankreich habe und bei der | |
Mutter keinerlei Assimilierung zu erkennen sei. | |
Die Abschiebung eines 15-jährigen Mädchens hatte in Frankreich heftige | |
Kritik und Proteste von Schülern ausgelöst. Die Dirbanis leben inzwischen | |
in Mitrovica im Norden Kosovos. Staatspräsident François Hollande hatte | |
Leonarda angeboten, für die Ausbildung ohne die Familie nach Frankreich | |
zurückzukehren. Sie wies das Angebot zurück. | |
Die Abschiebung hatte vor allem deshalb zu massiven Protesten geführt, weil | |
Leonarda vor den Augen ihrer Mitschüler nach einem Schulausflug von der | |
Polizei aufgegriffen und dann in das Kosovo geschickt worden war. Die | |
Schule gilt in Frankreich als geschützter Ort, an dem solche Maßnahmen | |
nicht stattfinden sollten. | |
Dennoch handelte die Polizei laut einem Ermittlungsbericht nach geltendem | |
Recht einwandfrei. Die Betroffenen seien zuvor etliche Male zum Verlassen | |
des Landes aufgefordert worden, hieß es in einem Papier, das Hollande | |
vorgelegt wurde. Der Asylantrag der Familie Dibrani war abgelehnt worden, | |
so dass sie nicht länger das Recht hatte, in Frankreich zu leben. Die | |
Familie weigerte sich aber, das Land zu verlassen. Daher wurde sie am 8. | |
Oktober ausgewiesen. | |
29 Jan 2014 | |
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