| # taz.de -- Roma-Abschiebung in Frankreich: Leonarda darf nicht zurück | |
| > Ein französisches Gericht bestätigt die Abschiebung eines Roma-Mädchens | |
| > vom Oktober. Die gesamte Familie muss nun im Kosovo bleiben. | |
| Bild: Hat in Frankreich keine Zukunft: Leonarda Dibrani in Mitrovica. | |
| MITROVICA ap | Ein französisches Gericht hat die umstrittene Abschiebung | |
| eines Roma-Mädchens und seiner Familie in den Kosovo bestätigt. „Heute ist | |
| meine Zukunft zu Ende gegangen“, sagte Leonarda Dibrani, die im Oktober vor | |
| den Augen ihrer Mitschüler von der Polizei abgeholt und abgeschoben worden | |
| war. „Es ist ein Alptraum für mich“, sagte sie nach der Entscheidung am | |
| Dienstag. | |
| Die Ausweisung widerspreche nicht Frankreichs internationalen | |
| Verpflichtungen, entschied das Gericht in Besançon im Osten des Landes. Es | |
| berief sich zudem darauf, dass der Vater des Mädchens keine | |
| wirtschaftlichen und sozialen Perspektiven in Frankreich habe und bei der | |
| Mutter keinerlei Assimilierung zu erkennen sei. | |
| Die Abschiebung eines 15-jährigen Mädchens hatte in Frankreich heftige | |
| Kritik und Proteste von Schülern ausgelöst. Die Dirbanis leben inzwischen | |
| in Mitrovica im Norden Kosovos. Staatspräsident François Hollande hatte | |
| Leonarda angeboten, für die Ausbildung ohne die Familie nach Frankreich | |
| zurückzukehren. Sie wies das Angebot zurück. | |
| Die Abschiebung hatte vor allem deshalb zu massiven Protesten geführt, weil | |
| Leonarda vor den Augen ihrer Mitschüler nach einem Schulausflug von der | |
| Polizei aufgegriffen und dann in das Kosovo geschickt worden war. Die | |
| Schule gilt in Frankreich als geschützter Ort, an dem solche Maßnahmen | |
| nicht stattfinden sollten. | |
| Dennoch handelte die Polizei laut einem Ermittlungsbericht nach geltendem | |
| Recht einwandfrei. Die Betroffenen seien zuvor etliche Male zum Verlassen | |
| des Landes aufgefordert worden, hieß es in einem Papier, das Hollande | |
| vorgelegt wurde. Der Asylantrag der Familie Dibrani war abgelehnt worden, | |
| so dass sie nicht länger das Recht hatte, in Frankreich zu leben. Die | |
| Familie weigerte sich aber, das Land zu verlassen. Daher wurde sie am 8. | |
| Oktober ausgewiesen. | |
| 29 Jan 2014 | |
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