# taz.de -- Ankauf maroder Staatsanleihen: Karlsruhe passt | |
> Die Zweifel an der Rechtmäßigkeit des Kaufs von Staatsanleihen durch die | |
> EZB muss der EuGH klären. Das Bundesverfassungsgericht ist nicht | |
> zuständig. | |
Bild: Der Schatten des EZB-Präsidenten Mario Draghi liegt über der gemeinsame… | |
KARLSRUHE afp | Das Bundesverfassungsgericht hat den Streit um den Ankauf | |
maroder Staatsanleihen durch die Europäische Zentralbank (EZB) dem | |
Europäischen Gerichtshof (EuGH) zur Vorabentscheidung vorgelegt. | |
Es sprächen „gewichtige Gründe“ dafür, dass das sogenannte OMT-Programm … | |
unbegrenzten Ankauf solcher Anleihen die souveränen Rechte der | |
EU-Mitgliedstaaten verletzt, erklärte das Gericht am Freitag in Karlsruhe. | |
Das Gericht ist wegen dieser Einschätzung verpflichtet, den Fall dem EuGH | |
vorzulegen, da die EZB als EU-Organ nur der Rechtsprechung des Luxemburger | |
Gerichts unterliegt. | |
Die Richter sind aber mehrheitlich der Auffassung, dass das Programm | |
durchaus mit Einschränkungen aufrecht erhalten werden. Im | |
OMT-Ankaufprogramm der EZB ist bislang zwar noch kein Cent geflossen. Aber | |
allein dessen Ankündigung durch EZB-Präsident Mario Draghi im September | |
2012 hatte zur Beruhigung der Finanzmärkte und zu sinkenden Zinsen für | |
spanische und italienische Staatsanleihen geführt. | |
Das Programm könnte bei einem großen Ankauf maroder Staatsanleihen nach | |
Ansicht der Verfassungsgüter „zu einer erheblichen Umverteilung von Geldern | |
zwischen den Mitgliedstaaten führen und damit Züge eines Finanzausgleichs | |
annehmen“. Dies sei aber in den europäischen Verträgen „nicht vorgesehen�… | |
Den Verträgen zufolge sei die EZB „nicht zu einer eigenständigen | |
Wirtschaftspolitik ermächtigt, sondern darauf beschränkt, die | |
Wirtschaftspolitik der Union zu unterstützen“. | |
7 Feb 2014 | |
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