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# taz.de -- Ermittlungen gegen Edathy: In Kategorie 2
> Sebastian Edathy soll Bilder von nackten Jungen im Alter von 8 bis 14
> Jahren besessen haben. Das ist nicht strafbar – und noch lange nicht
> okay.
Bild: Ein ungutes Gefühl bleibt: Sebastian Edathy.
Offiziell hatte der SPD-Politiker Sebastian Edathy für seinen Rücktritt vom
Bundestagsmandat gesundheitliche Gründe angegeben. Dann sickerte durch,
dass wegen des Verdachts der Kinderpornografie gegen ihn ermittelt wird.
Sollte sich der Verdacht bestätigen, wäre die Bezeichnung „gesundheitliche
Gründe“ ganz so falsch wohl nicht. Das ist nur eine Meinung unter vielen.
Der Fall wurde offenbar zunächst durch „Parteifreunde“ (Heise online)
publik. Wer solche Freunde hat, braucht keine Parteigenossen mehr. Nun
bestätigen „Ermittlerkreise“ (Welt) fleißig dies und das, der NDR und sog…
die Nienburger Zeitung Die Harke berichten. Wo da die als Schutz gedachte
Unschuldsvermutung bleibt, fragt man sich schon.
Was sind das für „Sicherheitskreise“ (Zeit), die täglich neue Einzelheiten
bestätigen? Kreise über Kreise. Ein Computer wurde beschlagnahmt, darauf
jede Menge Bilder – auf den meisten dürfte Edathys Hund zu sehen sein. Die
übrigen Bilder gehören, so sagen, natürlich, „Ermittlerkreise“, zur
sogenannten Kategorie 2.
Auf derartigen „Posing-Videos“, deren Besitz in Deutschland nicht strafbar
ist, sind nackte Jungen im Alter von 8 bis 14 Jahren zu erkennen, keine
sexuellen Handlungen, die Genitalien stehen nicht im Mittelpunkt.
Angelesenes Wissen, doch ausnahmsweise kann der Autor nichts für seine
mangelhafte Recherche: Bei jedem Versuch, sich durch eigenen Anschauung
schlau und damit urteilsfähiger zu machen, schnappt das BKA zu. Dann kann
der arme Tropf im Internetcafé arbeiten, bis er Monate später seine von den
Ermittlungsbehörden vollgewichste Festplatte zurückerhält. Nein danke.
## Die Freiheit, eine Riesendummheit zu begehen
Durch den Fund erhärtet sich für die Staatsanwaltschaft automatisch der
Verdacht auf den Besitz von Kinderpornografie der strafbaren Kategorie 1.
Ebenso wahrscheinlich wie der Verdacht, in Bangladesch genähte Klamotten zu
kaufen, Giraffenfleisch zu essen und in den Fahrstuhl zu pupen. Was nicht
strafbar ist. Edathy darf sich allerdings entsprechend fragen lassen, ob
nicht vieles, was dem Gesetz nach erlaubt ist, dem gesunden Volks…, nee,
das ist Scheiße. Also den gängigen Moral … nee, auch Scheiße … also einf…
superscheiße ist?
Wer legt überhaupt diese Kriterien fest? Hooligans der Kategorie A, B und
C. Tarifbereich A, B und C. Und warum gilt die Darstellung eines erigierten
Glieds ab einem Aufstellwinkel von 45 Grad als Pornografie und im
40-Gradwinkel nur als leichtes Schwanzwedeln? Und was ist Kategorie 3:
Fünfzehnjährige in knappen Badehosen, steife Nippel, kahlgeschorene Pudel?
Was ist zum Beispiel mit Neunzehnjährigen, die sich bei einem Gang-Bang
filmen lassen? Irgendwo muss man die Altersgrenze festlegen, ab der man
einem Menschen die Freiheit zugesteht, eine Riesendummheit zu begehen. Wenn
er sie denn überhaupt jemals als eine solche erkennt, und wenn nicht, war
es eben subjektiv keine.
Besagte Grenze aber liegt gewiss weit über den genannten acht Jahren. Die
betroffenen Kinder wissen nicht, wozu die Aufnahmen genutzt werden. Wüssten
sie es, würden sie das nicht wollen, und würden sie das dennoch wollen,
hätten sie das ganz einfach nicht zu wollen, wie man ihnen auch nicht
nachgibt, wenn sie nach Schnaps oder dem Verzehr dreier Schokoladentorten
verlangen.
Doch auch das ist wieder nur eine festzementierte subjektive Meinung, und
was die als kategorischer Imperativ wert ist, lässt sich zurzeit an den
Äußerungen der Herren Putin oder Matussek ermessen. Deshalb gibt es Regeln.
Ein ungutes Gefühl bleibt.
14 Feb 2014
## AUTOREN
Uli Hannemann
## TAGS
Sebastian Edathy
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