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# taz.de -- Urteil zur dritten Startbahn in München: Bayernhymne und Tumulte
> Seit einem Bürgerentscheid liegt die dritte Startbahn in München auf Eis.
> Aus rechtlicher Sicht spricht nichts gegen den Bau, so ein
> Gerichtsurteil. Im Saal gab es Tumulte.
Bild: Vorerst verloren.
MÜNCHEN dpa | Die umstrittene dritte Startbahn am Münchner Flughafen darf
aus rechtlicher Sicht gebaut werden. Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof
(VGH) wies am Mittwoch alle 17 Klagen gegen das Milliardenprojekt ab, das
nach einem Bürgerentscheid in München 2012 derzeit allerdings auf Eis
liegt. Dem seit Jahren umkämpften Projekt stünden weder Umweltschutz- noch
Lärmgründe entgegen, sagte der Vorsitzende Richter Erwin Allesch. „Die
Planungsbehörde hat ihre Befugnisse und ihren Ermessensspielraum nicht
überschritten.“
Allerdings konnte Allesch über fast 20 Minuten seine Ausführungen nicht
beenden. An die 300 Startbahngegner im Gerichtssaal quittierten ihre
Niederlage mit lauten Buhrufen und dem Absingen der Bayernhymne. Es kam zu
tumultartigen Szenen. Schließlich ließ der Richter den Saal räumen. Nur
Prozessbeteiligte und Medienvertreter durften bleiben.
Mehrere Kommunen, der Bund Naturschutz in Bayern (BN) und Privatleute
hatten gegen die vom Freistaat 2011 erteilte Baugenehmigung für die vier
Kilometer lange Startbahn nahe Freising geklagt. Auf der Piste können
stündlich 30 Flugzeuge starten oder landen. Der Prozess hatte sich mit 46
Verhandlungstagen fast ein Jahr lang hingezogen.
Die Startbahngegner halten das Projekt für überflüssig, weil die Zahl der
Starts und Landungen auf Deutschlands zweitgrößtem Airport in den
vergangenen Jahren kontinuierlich zurückgegangen sei. Tatsächlich gibt es
weniger Flugbewegungen, weil die Maschinen immer größer werden und oft bis
auf den letzten Platz ausgelastet sind.
## Bürgerinis kämpfen weiter
Die Revision des Urteils ließ das Gericht nicht zu, die Kosten des
Verfahrens müssen die Kläger tragen. Doch das zähe Ringen um die Startbahn
dürfte noch eine Weile weitergehen. [1][Die Bürgerinitiativen] wollen vor
dem Bundesverwaltungsgerichtshof in Leipzig eine sogenannte
Nichtzulassungsbeschwerde dagegen einlegen.
Der [2][Flughafenverband ADV] begrüßte das Urteil als wichtige
Weichenstellung. „Gleichzeitig ist es ein gutes Zeichen für alle Flughäfen
in unserem Land“, sagte ADV-Hauptgeschäftsführer Ralph Beisel.
Unabhängig vom Prozess liegt das Projekt seit 2012 wegen eines ablehnenden
Bürgerentscheids der Münchner Bevölkerung auf Eis. Die bayerische
Landeshauptstadt als Miteigentümerin des Flughafens darf dem Bau in der
Gesellschafterversammlung nicht zustimmen. Dort sind aber einstimmige
Beschlüsse notwendig. Die Staatsregierung und die Wirtschaft befürworten
hingegen den Bau der Startbahn.
19 Feb 2014
## LINKS
[1] http://keine-startbahn3.de/2014/02/prozess-vor-dem-bayvgh-beginnt-am-20-mar…
[2] http://www.adv.aero/
## TAGS
München
Flughafen
Gerichtsurteil
Bayern
Kassel-Calden
Christian Ude
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