Introduction
Introduction Statistics Contact Development Disclaimer Help
# taz.de -- Berliner Verfassungsgericht: Letzte Klappe für Amateurfilmer
> Grüne, Linke und Piraten klagen wegen Polizeiaufnahmen von
> Demonstrationen. Die Richter nehmen die Polizei in die Mangel.
Bild: Kamera läuft!
Die umstrittenen Video-Übersichtsaufnahmen der Polizei bei Demonstrationen
stehen auf der Kippe: Das Landesverfassungsgericht hat am Mittwoch über
einen Paragrafen des Versammlungsgesetzes verhandelt – und die Richter
hatten eine Reihe kritischer Fragen an Senat und Polizei. Das Urteil wird
am 11. April verkündet.
Die Berliner Polizei hatte jahrelang auf Demonstrationen nicht nur einzelne
Personen gefilmt, während diese gerade straffällig werden – was erlaubt
ist, um Beweise zu sichern. Zusätzlich hatte die Polizei auch
Übersichtsaufnahmen von friedlichen Demonstrationen gemacht, ohne dass dies
durch ein Gesetz erlaubt gewesen wäre. Im Sommer 2010 urteilte das
Verwaltungsgericht, dass die Polizei mit diesen Übersichtsaufnahmen
aufhören muss, weil sie rechtswidrig sind. Die Koalition aus SPD und CDU
entschied daraufhin, das Versammlungsgesetz zu ändern und die Aufnahmen
ausdrücklich zu erlauben.
In dem Gesetz heißt es nun: Die Polizei darf Übersichtsaufnahmen machen,
wenn es „wegen der Größe oder Unübersichtlichkeit“ der Demonstration „…
Lenkung und Leitung des Polizeieinsatzes erforderlich ist“. In den letzten
zehn Monaten war das dreimal der Fall.
Gegen das Gesetz klagten Grüne, Piraten und Linke im Abgeordnetenhaus. In
dem Verfahren geht es nicht um die gezielten Aufnahmen von Straftätern,
sondern um die Übersichtsaufnahmen: Die Polizei darf hier nur im Weitwinkel
die ganze Straße filmen, ohne zu zoomen, die Aufnahmen dürfen nicht zur
Erkennung einzelner Demonstranten genutzt werden, und sie dürfen nicht
gespeichert werden, sondern werden per Funk zur Einsatzzentrale übertragen.
Die Oppositionsparteien halten die Filmerei für unverhältnismäßig. Das Ziel
der Aufnahmen sei, die Polizeiarbeit effizienter zu organisieren und Geld
zu sparen. Der Nachteil wiege ungleich schwerer: Demonstranten würden
abgeschreckt, das greife in das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit ein.
Die Überwachung lasse „für den Bürger die Teilnahme an einer Versammlung
als weniger attraktiv oder sogar riskant erscheinen“, sagte Klägeranwalt
Sönke Hilbrans. „Ich kenne Personen in meinem Umfeld, die
Sicherheitsbehörden gegenüber skeptisch eingestellt sind“, sagte der
Piraten-Abgeordnete Christopher Lauer.
Hilbrans monierte außerdem, dass für einen Demonstranten nicht erkennbar
sei, ob er damit rechnen müsse, gefilmt zu werden: Das hänge ja davon ab,
ob die Polizei an diesem Tag personell so gut ausgestattet sei, dass sie
auch ohne die Aufnahmen den Polizeieinsatz lenken und leiten kann.
Das Gesetz verlangt zudem, dass die Übersichtsaufnahmen „offen“ angefertigt
werden. Die Richter befragten Polizeimitarbeiter Marco Langer ausführlich
dazu, was das in der Praxis bedeute. Langer erläuterte, dass die filmenden
Polizisten durch ihre Uniform erkennbar seien. Er musste auf Nachfrage der
Richter einräumen, dass für den Demonstrationsteilnehmer nicht erkennbar
ist, ob die Polizisten mit der Kamera auf Straftäter zoomen und die
Aufnahmen speichern, oder ob sie Übersichtsaufnahmen machen, auf denen
niemand zu erkennen ist.
19 Feb 2014
## AUTOREN
Sebastian Heiser
## TAGS
Polizei
Schwerpunkt Überwachung
Demonstrationen
Sicherheit
Polizei
## ARTIKEL ZUM THEMA
Rundumüberwachung der Polizei: Demonstranten im falschen Film
Auf Demonstrationen darf die Polizei weiter mit der Kamera aufnehmen.
Schließlich nütze das auch den Teilnehmern, urteilt das
Landesverfassungsgericht.
You are viewing proxied material from taz.de. The copyright of proxied material belongs to its original authors. Any comments or complaints in relation to proxied material should be directed to the original authors of the content concerned. Please see the disclaimer for more details.