# taz.de -- Berliner Verfassungsgericht: Letzte Klappe für Amateurfilmer | |
> Grüne, Linke und Piraten klagen wegen Polizeiaufnahmen von | |
> Demonstrationen. Die Richter nehmen die Polizei in die Mangel. | |
Bild: Kamera läuft! | |
Die umstrittenen Video-Übersichtsaufnahmen der Polizei bei Demonstrationen | |
stehen auf der Kippe: Das Landesverfassungsgericht hat am Mittwoch über | |
einen Paragrafen des Versammlungsgesetzes verhandelt – und die Richter | |
hatten eine Reihe kritischer Fragen an Senat und Polizei. Das Urteil wird | |
am 11. April verkündet. | |
Die Berliner Polizei hatte jahrelang auf Demonstrationen nicht nur einzelne | |
Personen gefilmt, während diese gerade straffällig werden – was erlaubt | |
ist, um Beweise zu sichern. Zusätzlich hatte die Polizei auch | |
Übersichtsaufnahmen von friedlichen Demonstrationen gemacht, ohne dass dies | |
durch ein Gesetz erlaubt gewesen wäre. Im Sommer 2010 urteilte das | |
Verwaltungsgericht, dass die Polizei mit diesen Übersichtsaufnahmen | |
aufhören muss, weil sie rechtswidrig sind. Die Koalition aus SPD und CDU | |
entschied daraufhin, das Versammlungsgesetz zu ändern und die Aufnahmen | |
ausdrücklich zu erlauben. | |
In dem Gesetz heißt es nun: Die Polizei darf Übersichtsaufnahmen machen, | |
wenn es „wegen der Größe oder Unübersichtlichkeit“ der Demonstration „… | |
Lenkung und Leitung des Polizeieinsatzes erforderlich ist“. In den letzten | |
zehn Monaten war das dreimal der Fall. | |
Gegen das Gesetz klagten Grüne, Piraten und Linke im Abgeordnetenhaus. In | |
dem Verfahren geht es nicht um die gezielten Aufnahmen von Straftätern, | |
sondern um die Übersichtsaufnahmen: Die Polizei darf hier nur im Weitwinkel | |
die ganze Straße filmen, ohne zu zoomen, die Aufnahmen dürfen nicht zur | |
Erkennung einzelner Demonstranten genutzt werden, und sie dürfen nicht | |
gespeichert werden, sondern werden per Funk zur Einsatzzentrale übertragen. | |
Die Oppositionsparteien halten die Filmerei für unverhältnismäßig. Das Ziel | |
der Aufnahmen sei, die Polizeiarbeit effizienter zu organisieren und Geld | |
zu sparen. Der Nachteil wiege ungleich schwerer: Demonstranten würden | |
abgeschreckt, das greife in das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit ein. | |
Die Überwachung lasse „für den Bürger die Teilnahme an einer Versammlung | |
als weniger attraktiv oder sogar riskant erscheinen“, sagte Klägeranwalt | |
Sönke Hilbrans. „Ich kenne Personen in meinem Umfeld, die | |
Sicherheitsbehörden gegenüber skeptisch eingestellt sind“, sagte der | |
Piraten-Abgeordnete Christopher Lauer. | |
Hilbrans monierte außerdem, dass für einen Demonstranten nicht erkennbar | |
sei, ob er damit rechnen müsse, gefilmt zu werden: Das hänge ja davon ab, | |
ob die Polizei an diesem Tag personell so gut ausgestattet sei, dass sie | |
auch ohne die Aufnahmen den Polizeieinsatz lenken und leiten kann. | |
Das Gesetz verlangt zudem, dass die Übersichtsaufnahmen „offen“ angefertigt | |
werden. Die Richter befragten Polizeimitarbeiter Marco Langer ausführlich | |
dazu, was das in der Praxis bedeute. Langer erläuterte, dass die filmenden | |
Polizisten durch ihre Uniform erkennbar seien. Er musste auf Nachfrage der | |
Richter einräumen, dass für den Demonstrationsteilnehmer nicht erkennbar | |
ist, ob die Polizisten mit der Kamera auf Straftäter zoomen und die | |
Aufnahmen speichern, oder ob sie Übersichtsaufnahmen machen, auf denen | |
niemand zu erkennen ist. | |
19 Feb 2014 | |
## AUTOREN | |
Sebastian Heiser | |
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