# taz.de -- Bekämpfung von Steuerhinterziehung: Kauf von Steuer-CDs ist in Ord… | |
> Rheinland-Pfalz durfte einen Datenträger kaufen, entscheidet der | |
> Verfassungsgerichtshof des Bundeslandes. Das Gericht setzt aber Grenzen. | |
Bild: Ohne Staatseinnahmen kein Sozialstaat: Der Ankauf von Datenträgern kann … | |
FREIBURG taz | Der Koblenzer Verfassungsgerichtshof hat gestern Ankauf und | |
Verwertung der ersten von Rheinland-Pfalz beschafften Steuer-CD gebilligt – | |
aber dabei Grenzen für künftige Einkäufe aufgestellt. Es dürfe keinen | |
Automatismus geben, so die Richter. Rheinland-Pfalz hatte die CD, die | |
Gegenstand des Verfahrens war, 2012 für 4,4 Millionen Euro beschafft. Nach | |
Angaben des Landes dokumentierte sie Steuerhinterziehung von über 500 | |
Millionen Euro. | |
Geklagt hatte ein Unternehmer aus Trier, dessen Name sich auf der CD | |
befand. Bei einer Hausdurchsuchung fand die Steuerfahndung bei ihm | |
Unterlagen zu einem Konto in Luxemburg, auf dem er rund 700.000 Euro | |
deponiert hatte. Da die Zinsen nicht versteuert wurden, rechnete der Fiskus | |
mit rund 60.000 Euro an hinterzogenen Steuern. | |
Doch der Mann ging vor Gericht. Ankauf und Verwertung der CD hätten sein | |
Recht auf ein faires Verfahren verletzt, so seine Argumentation. Der Staat | |
dürfe sich nicht als Hehler gestohlener Daten betätigen. Die Durchsuchung | |
sei deshalb rechtswidrig. Das Landgericht Koblenz billigte jedoch die | |
Verwertung der CD. Dagegen legte der Betroffene | |
Landes-Verfassungsbeschwerde ein. | |
Der rheinland-pfälzische Verfassungsgerichtshof erklärte nun die Verwertung | |
der Daten im Fall des Unternehmers für rechtmäßig. In der Abwägung mit den | |
Rechten des Beschuldigten überwiege das Interesse an einer | |
„funktionstüchtigen Strafrechtspflege“. Allerdings dürfe es auch „keine | |
Wahrheitsfindung um jeden Preis“ geben. Der Staat dürfe sich nicht darauf | |
verlassen, dass er illegal beschaffte Daten stets verwenden könne. | |
## Nicht selbst strafbar | |
Zwar gehen die Koblenzer Richter davon aus, dass sich Finanzbeamte beim | |
Ankauf von illegal beschafften Steuerdaten nicht selbst strafbar machen. | |
Allerdings könne das illegale Handeln von Privatpersonen dem Staat unter | |
bestimmten Bedingungen zugerechnet werden. Etwa wenn der Staat automatisch | |
alle angebotenen Steuer-CDs aufkaufe und so eine Anreizwirkung für | |
Privatpersonen zur illegalen Beschaffung von Daten entstehe. Das könne dann | |
zu einem Verwertungsverbot der Daten führen. | |
Die Koblenzer Richter gehen damit über eine Entscheidung des | |
Bundesverfassungsgerichts von 2010 hinaus, das zwar die Verwertung von | |
Steuer-CDs erlaubte, sich aber nicht mit dem Ankauf beschäftigte. Die | |
Koblenzer Entscheidung gilt direkt zwar nur für die Rechtslage in | |
Rheinland-Pfalz, dürfte aber die Diskussion bundesweit beeinflussen. | |
(Az.: VGH B 26/13) | |
24 Feb 2014 | |
## AUTOREN | |
Christian Rath | |
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