| # taz.de -- Bekämpfung von Steuerhinterziehung: Kauf von Steuer-CDs ist in Ord… | |
| > Rheinland-Pfalz durfte einen Datenträger kaufen, entscheidet der | |
| > Verfassungsgerichtshof des Bundeslandes. Das Gericht setzt aber Grenzen. | |
| Bild: Ohne Staatseinnahmen kein Sozialstaat: Der Ankauf von Datenträgern kann … | |
| FREIBURG taz | Der Koblenzer Verfassungsgerichtshof hat gestern Ankauf und | |
| Verwertung der ersten von Rheinland-Pfalz beschafften Steuer-CD gebilligt – | |
| aber dabei Grenzen für künftige Einkäufe aufgestellt. Es dürfe keinen | |
| Automatismus geben, so die Richter. Rheinland-Pfalz hatte die CD, die | |
| Gegenstand des Verfahrens war, 2012 für 4,4 Millionen Euro beschafft. Nach | |
| Angaben des Landes dokumentierte sie Steuerhinterziehung von über 500 | |
| Millionen Euro. | |
| Geklagt hatte ein Unternehmer aus Trier, dessen Name sich auf der CD | |
| befand. Bei einer Hausdurchsuchung fand die Steuerfahndung bei ihm | |
| Unterlagen zu einem Konto in Luxemburg, auf dem er rund 700.000 Euro | |
| deponiert hatte. Da die Zinsen nicht versteuert wurden, rechnete der Fiskus | |
| mit rund 60.000 Euro an hinterzogenen Steuern. | |
| Doch der Mann ging vor Gericht. Ankauf und Verwertung der CD hätten sein | |
| Recht auf ein faires Verfahren verletzt, so seine Argumentation. Der Staat | |
| dürfe sich nicht als Hehler gestohlener Daten betätigen. Die Durchsuchung | |
| sei deshalb rechtswidrig. Das Landgericht Koblenz billigte jedoch die | |
| Verwertung der CD. Dagegen legte der Betroffene | |
| Landes-Verfassungsbeschwerde ein. | |
| Der rheinland-pfälzische Verfassungsgerichtshof erklärte nun die Verwertung | |
| der Daten im Fall des Unternehmers für rechtmäßig. In der Abwägung mit den | |
| Rechten des Beschuldigten überwiege das Interesse an einer | |
| „funktionstüchtigen Strafrechtspflege“. Allerdings dürfe es auch „keine | |
| Wahrheitsfindung um jeden Preis“ geben. Der Staat dürfe sich nicht darauf | |
| verlassen, dass er illegal beschaffte Daten stets verwenden könne. | |
| ## Nicht selbst strafbar | |
| Zwar gehen die Koblenzer Richter davon aus, dass sich Finanzbeamte beim | |
| Ankauf von illegal beschafften Steuerdaten nicht selbst strafbar machen. | |
| Allerdings könne das illegale Handeln von Privatpersonen dem Staat unter | |
| bestimmten Bedingungen zugerechnet werden. Etwa wenn der Staat automatisch | |
| alle angebotenen Steuer-CDs aufkaufe und so eine Anreizwirkung für | |
| Privatpersonen zur illegalen Beschaffung von Daten entstehe. Das könne dann | |
| zu einem Verwertungsverbot der Daten führen. | |
| Die Koblenzer Richter gehen damit über eine Entscheidung des | |
| Bundesverfassungsgerichts von 2010 hinaus, das zwar die Verwertung von | |
| Steuer-CDs erlaubte, sich aber nicht mit dem Ankauf beschäftigte. Die | |
| Koblenzer Entscheidung gilt direkt zwar nur für die Rechtslage in | |
| Rheinland-Pfalz, dürfte aber die Diskussion bundesweit beeinflussen. | |
| (Az.: VGH B 26/13) | |
| 24 Feb 2014 | |
| ## AUTOREN | |
| Christian Rath | |
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