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# taz.de -- Bremer Klimaschutzgesetz: Klimaschutz wird verbindlich
> Bremens eigenes Klimaschutzgesetz beinhaltet wenig neue Vorhaben, aber
> der Umweltsenator hält es für „ambitioniert“.
Bild: Obwohl das Stahlwerk als Kohlendioxid-Schleuder aus der Klima-Bilanz hera…
Bremen will als drittes Bundesland nach NRW und Baden-Württemberg ein
eigenes Klimaschutzgesetz verabschieden. Den Entwurf für ein „Klimaschutz-
und Energiegesetz“ hat Umweltsenator Joachim Lohse (Die Grünen) am Dienstag
vorgestellt. Angestrebt wird, den CO2-Ausstoß bis 2020 um 40 Prozent zu
reduzieren und bis 2050 Strom und Wärme vollständig aus erneuerbaren
Energien zu gewinnen. Obwohl die Stahlindustrie in Bremen von den
Regelungen ausgenommen wird, bezeichnet selbst Lohse diese Pläne als
„ambitioniert“.
Neu sind die freilich nicht, denn sie sind bereits im „Klimaschutz- und
Energieprogramm 2020“ des Senats aus dem Jahr 2009 festgeschrieben sowie im
rot-grünen Koalitionsvertrag. „Durch die Gesetzesform wird das allerdings
jetzt auch verbindlich gemacht“, sagt Lohse mit Blick auf die nächsten
Bürgerschaftswahlen.
Ein „Klimaschutzmanagement“ soll das Land und die Kommunen bei der
Umsetzung der Ziele unterstützen, die Einhaltung der Klimaschutzziele soll
durch die Verpflichtung zur regelmäßigen Wiedervorlage gewährleistet
werden, auch das C02-Monitoring wird gesetzlich verbindlich, „mit dem
Auftrag an den Senat, gegebenenfalls auch nachzusteuern“, so Lohse.
Das tut schon jetzt Not, denn die letzten Zahlen des Statistischen
Landesamtes sind nicht besonders erfreulich: Insgesamt hat sich von 1990
bis 2011 der C02-Ausstoß in Bremen nur um knapp 11 Prozent verringert,
wobei der Strombedarf der bremischen Wirtschaft sogar stagniert. Viele
Änderungen seien allerdings laut Lohse dort noch nicht erfasst wie das im
November 2011 in Betrieb genommene Wasserkraftwerk; „Neuere, belastbare
Zahlen erwarten wir innerhalb der nächsten vier Wochen.“ Trotzdem räumt
auch er ein, dass angesichts der letzten Bilanz die Einsparpläne von 40
Prozent bis 2020 „sehr ambitioniert“ seien.
Die im Gesetz festgeschriebenen energetischen Anforderungen an öffentliche
Gebäude beinhalten gängige Praxis: „Bremen hat bereits jetzt eine
Energierichtlinie, an die sich alle Ressorts halten müssen – insofern
verursacht das Gesetz dem Land keine neuen und zusätzlichen Kosten“, so
Lohse.
## Kein Rechtsanspruch auf Förderung
Gebäude, die sich nicht in öffentlicher Hand befinden, erhalten zur
energetischen Sanierung Fördermittel vom Land – aber auch nur, sofern das
finanziell machbar ist: In Paragraf 12 des Entwurfs heißt es: „Die
Förderung erfolgt im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel. Ein
Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht.“ Und die Bezahlbarkeit von
Mieten in teuren energetischen Neubauten ist laut Lohse durch das
Wohnraumförderprogramm sowie die 25-Prozent-Quote für sozialen Wohnbau
gewährleistet.
Der Entwurf kommt nun zur Abstimmung in die anderen Ressorts und in die
Bürgerschaft, in Kraft treten könnte das Gesetz Anfang 2015:
„Grundsätzliche Debatten erwarte ich darüber eigentlich nicht“, so Lohse.
18 Mar 2014
## AUTOREN
Simone Schnase
## TAGS
Bremen
Schwerpunkt Klimawandel
Klimaschutzziele
Stahlwerk
USA
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