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# taz.de -- Kommentar Urteil Ausländerwahlrecht: Bremen liebt nur das deutsche…
> Die Bremer Richter schützen Stadtteilgremien davor, dass Anwohner aus
> Zürich oder Ankara mitentscheiden. Sie haben sich gegen die
> Modernisierung entschieden.
Bild: Der Staatsgerichtshof von Bremen lehnte das Vorhaben der Bürgerschaft ab…
Nichts, keine Einzelnorm soll Bestand haben, ja noch nicht mal dem
Bundesverfassungsgericht vorgelegt werden. [1][Die vom Staatsgerichtshof
verfügte restlose Zurückweisung des Bremischen Gesetzesentwurfs für eine
Ausweitung des Landeswahlrechts auf EU-Ausländer] ist enttäuschend. Wie
kann ein Gericht sich gesellschaftlicher Veränderung so vollkommen
verschließen – und ein gravierendes Gerechtigkeitsdefizit einfach so in
Kauf nehmen?
Denn genau das tut der Staatsgerichtshof, sogar explizit. Das Urteil räumt
es selbst ein: „Zu erwägen ist, ob die Menschenwürde dazu verpflichtet,
eine Kongruenz zwischen dem Wahlvolk und den dauerhaft von deutscher
Staatsgewalt Betroffenen herzustellen.“ Im Klarteext: Dass etliche
BürgerInnen ständig in Bremen leben, arbeiten, Steuern zahlen, aber nicht
mal darüber mitbestimmen dürfen, wie die Straße heißen soll, in der sie
wohnen, verletzt sehr wahrscheinlich das ehernste aller Rechte – nämlich
die Unantastbarkeit der Würde des Menschen.
Und das wäre schon mal eine Erwägung wert, befinden also die Bremer
RichterInnen. Aber keine, die sie anstellen wollen und werden.
So hat der Bremer Staatsgerichtshof beschieden, statt der Menschenwürde
lieber die Stadtteilgremien davor zu schützen, dass Anwohner, die in Zürich
oder Ankara geboren sind, über die Bepflanzung öffentlicher Rabatten
mitentscheiden. Er schützt lieber den Volksbegriff, der, wie es im Urteil
so schön heißt, aus dem frühen 19. Jahrhundert stammt, der Wiegenzeit des
Nationalismus, und nichts von seiner Herkunft verloren hat.
25 Mar 2014
## LINKS
[1] /Wahlrechts-Urteil-in-Bremen/!135482/
## AUTOREN
Benno Schirrmeister
## TAGS
Schwerpunkt Landtagswahlen
Wahlrecht
Integrationsbeauftragte
Bremen
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