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# taz.de -- Reform der Künstlersozialkasse: Betrieben auf die Finger schauen
> Die Künstlersozialkasse leidet unter sinkenden Abgaben aus der
> Wirtschaft. Die Bundesregierung will mit einem neuen Gesetz gegensteuern.
Bild: Prima Kunst. Dahinter stehen oft prekär arbeitende Kulturschaffende, die…
BERLIN dpa/taz | Die Bundesregierung will die Künstlersozialkasse (KSK)
durch schärfere Kontrollen bei den abgabepflichtigen Unternehmen sichern.
Das Kabinett beschloss am Mittwoch einen entsprechenden Gesetzentwurf von
Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles (SPD).
Die Wirtschaft soll danach durch eine regelmäßige Überwachung zur Zahlung
ihrer Sozialabgaben verpflichtet werden. Geplant sind künftig rund 400.000
statt bisher 70.000 Kontrollen pro Jahr, wie das Ministerium mitteilte. Die
Experten erwarten Mehreinnahmen von rund 32 Millionen Euro. Der zusätzliche
Verwaltungsaufwand wird auf 13,6 Millionen Euro veranschlagt.
Bisher hatten sich viele Unternehmen ihrer Abgabepflicht entzogen. Die
Reform sorgt nach Meinung von Nahles künftig für Abgabegerechtigkeit. „Mit
dem neuen Prüfmodell machen wir die soziale Sicherung von Künstlern und
Publizisten zukunftsfest und vermeiden gleichzeitig unnötige Bürokratie für
kleine Unternehmen“, erklärte die Ministerin.
Die Künstlersozialkasse, die seit 1983 existiert, ermöglicht rund 180.000
freien Künstlern und Publizisten eine Renten-, Kranken- und
Pflegeversicherung. Wie angestellte Arbeitnehmer zahlen sie nur 50 Prozent
der Beiträge. Die andere Hälfte tragen der Bund (20 Prozent) und die
Unternehmen, die von der Arbeit der Kreativen profitieren (30 Prozent).
## Der KSK drohte der Kollaps
Wegen der Säumigkeit vieler abgepflichtiger Firmen waren die Beiträge
zuletzt Anfang des Jahres von 4,1 auf 5,2 Prozent gestiegen. Experten
befürchteten eine weitere Steigerung und langfristig einen Kollaps des
Systems. Gleichwohl war in der vergangenen Legislaturperiode die schon
lange angestrebte Reform am Widerstand der FDP gescheitert.
Die schärferen Kontrollen sollen künftig im Rahmen der mindestens alle vier
Jahre stattfindenden Arbeitgeberprüfungen erfolgen. Zuständig bleibt die
Deutsche Rentenversicherung. Zudem bekommt die KSK ein eigenes Prüfrecht.
Sie kann damit Kontrollen – etwa bei einem konkreten Verdacht – auch selbst
in die Hand nehmen. Außerdem sollen ihre Experten die Prüfer der
Rentenversicherung durch ihr Fachwissen unterstützen. Für Unternehmen, die
nur selten Aufträge an Künstler vergeben, wird eine Bagatellgrenze von 450
Euro pro Jahr eingeführt. Unterhalb dieser Grenze werden keine Abgaben
nötig.
Die kulturpolitische Sprecherin der Linksfraktion, Sigrid Hupach, fand am
Mittwoch für die Reform lobende Worte: „Dass die Bundesregierung sich mit
dem Gesetz zum Erhalt der Künstlersozialkasse bekennt, ist sehr zu
begrüßen.“ Allerdings könne das Gesetz die grundsätzlichen Probleme der K…
allein nicht lösen, so Hupach.
Sie regte an, die Bagatellgrenze von 450 Euro niedriger anzusetzen. Denn
die Grenze werde zwangsläufig die Höhe der Einnahmen der KSK schmälern. Im
Bundesarbeitsministerium schätzt man die zu erwartenden Einnahmeausfälle
aber als gering an.
30 Apr 2014
## TAGS
Reform
Kontrolle
Künstlersozialkasse
Berlin
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