# taz.de -- „Legal high“-Drogen: Pflanzendünger zum Rauchen | |
> Behörden warnen vor gefährlichen „Kräutermischungen“. Doch der | |
> Generalanwalt des Europäischen Gerichtshofes will den Verkauf nicht | |
> bestrafen. | |
Bild: Mit der Kräutermischung „Spice“ fing die Debatte um „Legal high“… | |
FREIBURG taz | Kann der Verkauf sogenannter Legal-high-Drogen nach dem | |
Arzneimittelrecht bestraft werden? Darüber muss in zwei Fällen aus | |
Deutschland der Europäische Gerichtshof (EuGH) entscheiden. Der unabhängige | |
EuGH-Generalanwalt Yves Bot lehnte dies jetzt in seinem Schlussantrag ab. | |
Legal-high-Drogen heißen so, weil ihre Inhaltsstoffe noch nicht im | |
Betäubungsmittelgesetz erfasst sind. Meist geht es dabei um künstliche | |
Cannabinoide, die beim Rauchen ähnliche Wirkungen wie Marihuana erzeugen. | |
Sie werden für den Verkauf mit Kräutern versetzt und als Lufterfrischer, | |
Pflanzendünger oder einfach nur Kräutermischung angeboten. | |
Die Behörden wollen verhindern, dass derartige Drogen legal verkauft | |
werden. Wie bei Marihuana könne auch der Konsum von künstlichen | |
Cannabinoiden zu Konzentrationsstörungen und Paranoia führen. Weder seien | |
die Inhaltsstoffe auf den Tütchen angegeben, noch könne sich der Konsument | |
auf eine gleichbleibende Dosierung verlassen. Nach BKA-Angaben sind in | |
Deutschland schon mindestens 13 Personen im Zusammenhang mit neuen | |
psychoaktiven Substanzen gestorben, wobei die Kausalität nicht immer | |
eindeutig sei. Außerdem habe es mehrere hundert Fälle „schwerer, mitunter | |
lebensgefährlicher Intoxikationen“ (Vergiftungen infolge einer Überdosis | |
oder Verunreinigung) gegeben. | |
Solange eine Bestrafung der Händler nach dem Betäubungsmittelgesetz nicht | |
möglich ist, griffen Polizei und Justiz zu einem Trick und bezeichneten die | |
Kräutermischungen als illegale Arzneimittel. Die „Legal Highs“ seien also | |
entgegen der Werbung keineswegs erlaubt. | |
## Zustand der „Rechtsleere“ | |
Beim EuGH ging es zum einen um den Inhaber eines Hanfladens, der vom | |
Landgericht Lüneburg zu einer Bewährungsstrafe von 21 Monaten verurteilt | |
wurde. Im anderen Fall hatte das Landgericht Itzehoe den Betreiber eines | |
Onlineshops sogar zu viereinhalb Jahren Haft verurteilt. Beide hatten Legal | |
Highs verkauft. Der Bundesgerichtshof wollte nun vom EuGH wissen, ob die | |
Einstufung als Arzneimittel mit der EU-Arzneimittelrichtlinie vereinbar | |
ist. | |
Generalanwalt Yves Bot hat dies in seinem Gutachten verneint. Erforderlich | |
sei, dass „einer Krankheit vorgebeugt oder eine Krankheit geheilt“ werden | |
könne. Das bloße „Beeinflussen“ der körperlichen Befindlichkeit genüge | |
nicht, sonst müsste man auch Wein, Salz und Zucker als Arzneimittel | |
einstufen. Bot äußerste Verständnis für die Behörden, die versuchen, einen | |
Zustand der „Rechtsleere“ zu vermeiden. Der gute Zweck könne aber eine | |
„Verzerrung“ des Arzneimittelbegriffs nicht rechtfertigen. Der EuGH wird | |
sein Urteil in einigen Monaten verkünden. | |
Die Bundesregierung versucht zwar immer wieder, neue psychoaktive | |
Substanzen in die Liste der strafbaren Betäubungsmittel aufzunehmen, doch | |
werden diese alsbald durch andere Stoffe ersetzt. BKA-Chef Jörg Ziercke hat | |
deshalb im letzten Herbst vorgeschlagen, ganze „Stoffgruppen“ und nicht nur | |
einzelne Substanzen für strafbar zu erklären. | |
13 Jun 2014 | |
## AUTOREN | |
Christian Rath | |
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