# taz.de -- EuGH-Urteil zu „Legal-High“-Produkten: Nur zu Entspannungszweck… | |
> Der Handel mit „Legal-High“-Produkten ist laut einem Urteil vorerst | |
> legal. Die Kräutermischungen, die wie Marihuana wirken, seien keine | |
> Arzneimittel. | |
Bild: Werden laut Urteil nicht zu therapeutischen Zwecken konsumiert: Kräuterd… | |
LUXEMBURG afp | Der Handel mit berauschenden Kräutermischungen, die wie | |
Marihuana wirken, ist zumindest vorübergehend legal. Weil diese neuen, | |
sogenannten Legal-High-Produkte laut einem am Donnerstag verkündeten Urteil | |
des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) nicht unter das Arzneimittelgesetz | |
fallen und auch nicht im Betäubungsmittelgesetz aufgeführt sind, kann der | |
Handel damit derzeit nicht bestraft werden. (Az. C-358/13 und C-181/14) | |
In den beiden Ausgangsfällen, die der Bundesgerichtshof (BGH) den | |
Luxemburger Richtern zur Vorabentscheidung vorgelegt hatte, waren zwei | |
Verkäufer der Kräutermischungen, die synthetische Cannabinoide enthalten, | |
wegen illegalen Verkaufs bedenklicher Arzneimittel zu Haftstrafen | |
verurteilt worden. Eine Verfolgung auf Grundlage des | |
Betäubungsmittelgesetzes war nicht möglich, da die Wirkstoffe der neuen | |
Designerdrogen dort nicht gelistet sind. | |
Der EuGH entschied nun, dass die Kräuter keine Arzneimittel sind. Zur | |
Begründung hieß es, sie würden „nicht zu therapeutischen, sondern | |
ausschließlich zu Entspannungszwecken konsumiert“ und seien dabei | |
gesundheitsschädlich. | |
Dass der Vertrieb der Stoffe nun „jeder Strafverfolgung“ entzogen ist, | |
ändere nichts an der Einschätzung. | |
10 Jul 2014 | |
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