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# taz.de -- „No Fly“-Liste in den USA: Die Freiheit zu fliegen
> Eine Bundesrichterin hat das Flugverbot für „Terrorverdächtige“ als
> verfassungswidrig beurteilt. Die Liste der Betroffenen umfasst rund
> 20.000 Menschen.
Bild: Der Imam von Portland hatte gegen das Flugverbot geklagt.
WASHINGTON afp | Das von den USA verhängte Flugverbot für tausende
„Terrorverdächtige“ verstößt laut dem Urteil einer Bundesrichterin gegen
die Verfassung des Landes. Dass auf einer sogenannten „No Fly“-Liste
verzeichnete Personen im US-Luftraum keine Passagierflugzeuge nutzen
dürfen, verstoße unter anderem gegen deren Recht auf Reisen ins Ausland,
heißt es in dem am Dienstag im Internet veröffentlichten Urteil von
Bundesrichterin Anna Brown in Oregan. „Das Recht auf Reisen kann
Staatsbürgern nicht einfach ohne Prozess entzogen werden.“
„Es ist unbestritten, dass das Auftauchen auf der Liste für die Betroffenen
bedeutet, dass diese Personen weder Flugzeuge in die USA noch aus den USA
heraus besteigen können“, formulierte Brown in ihrem 65 Seiten umfassenden
Urteil.
Dies schränke die Reisefreiheit enorm ein, die eine „wichtige Freiheit der
Bürger einer freien Gesellschaft“ sei. Einer von Browns Hauptkritikpunkten
ist zudem, dass die Betroffenen keine wirkliche Möglichkeit haben, gegen
ihre Nennung auf der Liste vorzugehen.
Browns Urteil bedeutet einen klaren Sieg für die 13 muslimischen Kläger. Zu
ihnen gehört unter anderem der Imam von Portland im Bundesstaat Oregon. Die
„No Fly“-Liste wurde von der US-Bundespolizei FBI im Kampf gegen den
Terrorismus eingeführt, auf ihr stehen derzeit Medienberichten zufolge etwa
20.000 Menschen.
25 Jun 2014
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Flugverbot
USA
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Oregon
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USA
Irak
9/11
Bundesgerichtshof
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