| # taz.de -- „No Fly“-Liste in den USA: Die Freiheit zu fliegen | |
| > Eine Bundesrichterin hat das Flugverbot für „Terrorverdächtige“ als | |
| > verfassungswidrig beurteilt. Die Liste der Betroffenen umfasst rund | |
| > 20.000 Menschen. | |
| Bild: Der Imam von Portland hatte gegen das Flugverbot geklagt | |
| WASHINGTON afp | Das von den USA verhängte Flugverbot für tausende | |
| „Terrorverdächtige“ verstößt laut dem Urteil einer Bundesrichterin gegen | |
| die Verfassung des Landes. Dass auf einer sogenannten „No Fly“-Liste | |
| verzeichnete Personen im US-Luftraum keine Passagierflugzeuge nutzen | |
| dürfen, verstoße unter anderem gegen deren Recht auf Reisen ins Ausland, | |
| heißt es in dem am Dienstag im Internet veröffentlichten Urteil von | |
| Bundesrichterin Anna Brown in Oregan. „Das Recht auf Reisen kann | |
| Staatsbürgern nicht einfach ohne Prozess entzogen werden.“ | |
| „Es ist unbestritten, dass das Auftauchen auf der Liste für die Betroffenen | |
| bedeutet, dass diese Personen weder Flugzeuge in die USA noch aus den USA | |
| heraus besteigen können“, formulierte Brown in ihrem 65 Seiten umfassenden | |
| Urteil. | |
| Dies schränke die Reisefreiheit enorm ein, die eine „wichtige Freiheit der | |
| Bürger einer freien Gesellschaft“ sei. Einer von Browns Hauptkritikpunkten | |
| ist zudem, dass die Betroffenen keine wirkliche Möglichkeit haben, gegen | |
| ihre Nennung auf der Liste vorzugehen. | |
| Browns Urteil bedeutet einen klaren Sieg für die 13 muslimischen Kläger. Zu | |
| ihnen gehört unter anderem der Imam von Portland im Bundesstaat Oregon. Die | |
| „No Fly“-Liste wurde von der US-Bundespolizei FBI im Kampf gegen den | |
| Terrorismus eingeführt, auf ihr stehen derzeit Medienberichten zufolge etwa | |
| 20.000 Menschen. | |
| 25 Jun 2014 | |
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