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# taz.de -- Freispruch für HSH Nordbank-Vorstände: Sinnlos, aber nicht strafb…
> Das Hamburger Landgericht findet zwar, die Ex-Vorstände der HSH Nordbank
> hätten ihre Pflicht verletzt. Vom Vorwurf der Untreue spricht es sie
> jedoch frei.
Bild: Frei und unschuldig: die frühere Führungsriege der HSH Nordbank bei der…
HAMBURG taz | Das Hanseatische Oberlandesgericht hat den ehemaligen
Vorstand der HSH Nordbank von den Vorwürfen der Untreue und Bilanzfälschung
freigesprochen – um ihm anschließend eine Stunde lang die Leviten zu lesen.
Zwar könne von den Managern um die ehemaligen Chefs Hans Berger und Dirk
Jens Nonnenmacher nicht von „Bankstern“ gesprochen werden, denn sie hätten
sich nicht bereichern wollen. Die sechs Angeklagten hätten jedoch ein
riskantes und sinnloses Milliardengeschäft durchgewunken, ohne sich richtig
damit zu beschäftigen. Damit hätten sie pflichtwidrig, aber nicht strafbar
gehandelt.
Die HSH Nordbank gehört großteils Hamburg und Schleswig-Holstein. In der
Finanzmarktkrise wurde sie mit milliardenschweren Geldspritzen der Länder
gerettet. Beim Vorwurf der Untreue geht es um ein Geschäft vom Dezember
2007, als die Finanzkrise zu schwelen begann. Um ihre Eigenkapitalquote zu
verbessern, schloss die Nordbank mit der französischen Bank BNP Parisbas
ein Kreislaufgeschäft namens „Omega 55“ ab.
Die Franzosen versicherten ein Bündel von Darlehen der Nordbank gegen einen
Ausfall. Zugleich schloss die Nordbank ein Gegengeschäft ab, aus dem sich
die BNP schadlos halten konnte, sobald Kredite ausfallen würden. Das
Geschäft sei sinnlos gewesen, sagte der Richter Marc Tully. „Den Kosten
stand keinerlei Nutzen gegenüber.“
Dass es trotzdem dazu gekommen sei, liege am pflichtwidrigen Verhalten des
Vorstands. Alle sechs Vorstände hätten die Vorlage abgezeichnet – aber ohne
das Vier-Augen-Prinzip zu beachten. Sie hätten sich allein auf die Auskunft
der Marktabteilung verlassen, die das Geschäft abschließen wollte. Auch
gehe aus den Dokumenten deutlich hervor, dass das Risiko rückübertragen
werden sollte. „Wer behauptet, das sei nicht so, kann die Vorlage nicht
gelesen haben“, sagte Tully.
Diese Pflichtverletzungen seien jedoch nicht gewichtig genug, um eine
strafrechtliche Verurteilung zu rechtfertigen, wie sie die
Staatsanwaltschaft gefordert hatte. Das Strafrecht sei dazu da, ein
„ethisches Minimum zu bewahren“, sagte Tully.
Den Vorwurf der Bilanzfälschung ließ das Gericht fallen, weil es Zweifel am
Vorsatz der beiden Vorstände Joachim Friedrich und Dirk Jens Nonnenmacher
hegte. Außerdem sei die Differenz zwischen einem ausgewiesenen Gewinn von
81 Millionen Euro und dem tatsächlichen Verlust von 31 Millionen angesichts
der Bankbilanz von untergeordneter Bedeutung.
Die Staatsanwaltschaft hat eine Woche Zeit, beim Bundesgerichtshof Revision
zu beantragen. Die Nordbank behält sich vor, nach einem endgültigen Urteil,
Schadenersatz zu beanspruchen. „Das Urteil hat die zivilrechtliche Position
der HSH gestärkt“, sagte deren Prozessbeobachter Klaus Landry. Omega 55 ist
2010 mit einem Verlust von 158 Millionen Euro verkauft worden. Den
Angeklagten rechnete das Gericht aber nur einen Schaden von 30 Millionen
Euro zu.
9 Jul 2014
## AUTOREN
Gernot Knödler
## TAGS
Prozess
Banken
Freispruch
HSH Nordbank
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Schwerpunkt Finanzkrise
HSH Nordbank
Schwerpunkt Occupy-Bewegung
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