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# taz.de -- Missbrauchsbeauftragter über Strafrecht: Gesetzentwurf zu lasch
> Der Missbrauchsbeauftragte Rörig will mehr Unterstützung für Betroffene
> in Strafprozessen. Etwa eine kostenlose Rechtsberatung.
Bild: „Die Beweislage ist oft schwierig“, sagt Johannes-Wilhelm Rörig.
BERLIN taz | Der Missbrauchsbeauftragte der Bundesregierung, Johannes
Wilhelm Rörig, will den Gesetzentwurf zum Sexualstrafrecht von
Justizminister Heiko Maas erweitern. Grundsätzlich sei der Entwurf ein
„begrüßenswerter Reformvorschlag“, erklärte Rörig am Donnerstag vor
JournalistInnen in Berlin. Er habe aber einige weitergehende Forderungen.
So werde die Strafbarkeitslücke beim Missbrauch von Schutzbefohlenen nicht
vollständig geschlossen. Zwar beziehe der Entwurf nun Groß- und Stiefeltern
ebenso mit ein wie Vertretungslehrer in der Schule. Doch müsse auch das
nicht-pädagogische Personal in Schulen und Heimen mit zur Zielgruppe
gehören, etwa Busfahrer oder Hausmeister.
Zudem werden die Betroffenen, die sich zu einer Strafanzeige entschließen,
nach Ansicht Rörigs zu wenig unterstützt. Sie sollten einen Anspruch auf
eine kostenlose Rechtsberatung vor dem Stellen der Anzeige erhalten, um die
Erfolgsaussichten zu erhöhen. „Die Beweislage ist in diesen Fällen oft
schwierig“, so Rörig. Das Opfer brauche deshalb juristischen Rat. Außerdem
sei sicher zu stellen, dass die Opfer während des Prozesses psychosozial
begleitet werden.
Rörig regte auch an, die Reform dafür zu nutzen, den Begriff
„kinderpornografische Schriften“ aus dem Strafgesetzbuch zu tilgen. Es gehe
um die „Darstellung sexuellen Missbrauchs“. „Das Kriterium ist nicht die
sexuelle Erregung, wie bei der Pornografie, so Rörig. „Das Kriterium ist
die Strafbarkeit von sexuellem Missbrauch“.
## Ergebnisse schwer zugänglich
Rörig setzt sich weiterhin dafür ein, dass eine unabhängige Kommission das
Thema Missbrauch in Deutschland aufarbeitet. Das Ausmaß des Missbrauchs in
Deutschland, hätten viele nicht „in seiner Tiefe durchdrungen“. Zwar würd…
einige Institutionen ihre Geschichte aufarbeiten, aber diese Vorhaben
blieben oft lückenhaft, die Ergebnisse schwer zugänglich.
Zudem werde der Missbrauch in den Familien, die häufigste Form von
Missbrauch, dabei nicht berücksichtigt. Als Vorbild nannte Rörig
entsprechende Kommissionen in Irland oder Australien. In Irland hat die
unabhängige „Ryan“-Kommission zehn Jahre lang vor allem Missbrauch in
katholischen Einrichtungen untersucht. Vertreter der Kirche mussten
erscheinen und – auch unter Eid – aussagen, ansonsten drohten
Ordnungsmaßnahmen.
10 Jul 2014
## AUTOREN
Heide Oestreich
## TAGS
Missbrauch
Strafrecht
sexueller Missbrauch
sexueller Missbrauch
Familie
Pädophilie
Sexuelle Gewalt
Grüne
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