# taz.de -- Prozess wegen NS-Massakers in Italien: 93-Jähriger soll doch vor G… | |
> Die Staatsanwaltschaft wollte den Kriegsverbrecher-Prozess gegen einen | |
> Altnazi einstellen. Ein Opferverein hat nun durchgesetzt, dass er | |
> angeklagt wird. | |
Bild: Gedenkveranstaltung für die Opfer des Massakers im vergangenen Jahr mit … | |
HAMBURG taz | Der mutmaßliche Kriegsverbrecher Gerhard Sommer aus Hamburg | |
muss womöglich doch noch wegen vielfachen Mordes oder zumindest wegen | |
Beihilfe vor Gericht. Der 3. Strafsenat des Oberlandesgerichts (OLG) in | |
Karlsruhe wischte in einem Klageerzwingungsverfahren die Bescheide der | |
Staatsanwaltschaft und der Generalstaatsanwalt Stuttgart, die Verfahren | |
wegen des Massakers in Sant’Anna di Stazzema in der Toskana einzustellen, | |
vom Tisch. | |
Dem heute 93-jährigen Sommer wird vorgeworfen, als Kommandeur der | |
SS-Panzergrenadier-Division „Reichsführer SS“ am 12. August 1944 befohlen | |
zu haben, das Dorf Sant’Anna di Stazzema zu umstellen. „In einem Stall | |
wurden 70 Menschen, Kinder, Frauen und alte Leute zusammengepfercht. Kaum | |
waren sie eingeschlossen, warfen die Nazis Handgranaten rein“, berichtet | |
der Überlebende Enio Mancini vom „Verein der Opfer von Sant’Anna“ der ta… | |
Insgesamt wurden 560 Menschen ermordet. | |
„Wir wollen keine Rache, aber Gerechtigkeit“, sagte Enrico Pieri vom | |
Opferverein, der die Klage vorangetrieben hatte. Seine Hamburger Anwältin | |
Gabriel Heinecke bewertet den Karlsruher Richterspruch als einen | |
„Durchbruch gegen die Amnestie für überlebende NS-Kriegsverbrecher“. | |
Die Staatsanwaltschaft Stuttgart hatte 2012 argumentiert, eine bloße | |
Teilnahme an dem Einsatz könne keinen strafbaren Tatbeitrag begründen. „Die | |
Mordmerkmale wie Grausamkeit müssen dem Einzelnen nachgewiesen werden“, | |
sagte der damals ermittelnde Oberstaatsanwalt Bernhard Häußler der taz. | |
## Keine „vernünftigen Zweifel“ | |
Das sieht das OLG Karlsruhe anders. Auf der Basis von Augenzeugenberichten | |
und historischen Gutachten bestehe ein „hinreichender Tatverdacht“, dass | |
Sommer Führer der SS-Kompanie war und als solcher hinreichend verdächtig | |
sei, am Tattag in Sant’Anna di Stazzema im Einsatz und in strafrechtlich | |
verantwortlicher Weise an der Ermordung mehrerer Hundert Zivilisten, | |
vornehmlich Frauen und Kinder, beteiligt gewesen zu sein. Insbesondere | |
bestehen nach Ansicht der Richter keine „vernünftigen Zweifel“, dass die | |
Befehle und die Einsatzplanung, die dem Beschuldigten als kommandierendem | |
Offizier bekannt waren, nicht auf die Partisanenbekämpfung beschränkt, | |
sondern von vornherein auf die Vernichtung der Zivilbevölkerung von | |
Sant’Anna di Stazzema gerichtet waren. | |
Sommer lebt seit Jahren unbehelligt in einer noblen Seniorenanlage in | |
Hamburg, obwohl Europäischer Haftbefehl gegen ihn besteht. Ein | |
italienisches Militärgericht verurteilte Sommer 2005 zu lebenslanger Haft | |
und zur Zahlung von 100 Millionen Euro Entschädigung. Ein Militärgericht in | |
Rom wies Sommers Revision dagegen ab und bestätigte das Urteil. Den | |
Auslieferungsbegehren Italiens ist Deutschland bis heute nicht | |
nachgekommen. | |
Nach Überzeugung des OLG Karlsruhe ist Sommer trotz seines hohen Alter | |
„eingeschränkt verhandlungsfähig“. Die Behauptung der Tochter, er sei | |
schwer an Demenz erkrankt, widerlege ein Gutachten. Das Karlsruher Gericht | |
kann jedoch die Staatsanwaltschaft in Hamburg nicht anweisen, Anklage zu | |
erheben. Vielmehr muss die Staatsanwaltschaft Stuttgart das Verfahren nach | |
Hamburg abgeben. Die dortige Staatsanwaltschaft muss prüfen, ob sie Anklage | |
erhebt. | |
7 Aug 2014 | |
## AUTOREN | |
Peter Müller | |
Andreas Speit | |
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