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# taz.de -- Verfassungsgericht in Portugal: Hüter der Gerechtigkeit
> Erneut kassiert das Gericht Spargesetze. Steuern auf Renten seien
> unzulässig, Gehaltskürzungen für Beamte nur bis 2015 akzeptabel. Die
> Regierung ist dennoch erleichtert.
Bild: Auf den Straßen von Lissabon liegt schon längst kein Geld mehr.
LISSABON afp/rtr | Das portugiesische Verfassungsgericht hat [1][erneut]
eine Sparmaßnahme der Regierung zurückgewiesen. Eine geplante Steuer von
zwei bis drei Prozent auf Pensionen ab einer Höhe von 1.000 Euro sei
abgelehnt worden, weil sie nicht mit der Generationengerechtigkeit
vereinbar sei, sagte Richter Joaquim Sousa Ribeiro am Donnerstag. Die neue
Abgabe sollte im kommenden Jahr 372 Millionen Euro in die Staatskasse
spülen.
Grünes Licht gab das Gericht hingegen für Gehaltskürzungen im öffentlichen
Dienst. Betroffen sind Staatsdiener, deren Einkommen 1.500 Euro übersteigt.
Die Gehaltskürzungen für dieses und kommendes Jahr mit jährlichen
Einsparungen von fast 800 Millionen Euro seien rechtmäßig, da das Land eine
außergewöhnliche Phase durchmache. In den Jahren 2016 bis 2018 seien sie
dagegen nicht gültig, da eine Verlängerung gegen das Prinzip der Gleichheit
von Bediensteten im öffentlichen Dienst und in der Privatwirtschaft
verstoßen würde, urteilten die Richter.
Die Gerichtsentscheidung ist ein Sieg für die Regierung, da sie nun wie
geplant das Haushaltsdefizit in diesem Jahr auf vier Prozent der
Wirtschaftsleistung drücken kann und kommendes Jahr auf 2,5 Prozent.
Portugal hatte sich vor drei Jahren im Gegenzug für 78 Milliarden Euro an
Notkrediten von Euroländern, Europäischer Zentralbank (EZB) und
Internationalem Währungsfonds (IWF) zu einem schmerzhaften Sparkurs
verpflichtet. So wurden etwa Renten und Pensionen gekürzt und
Sozialleistungen beschnitten. Im Mai verließ Portugal den
Euro-Rettungsschirm. Die Verfassungsrichter hatten in der Vergangenheit
schon mehrfach Sparmaßnahmen der konservativen Regierung kassiert.
So [2][erklärte das Gericht] Ende Mai nach einer Klage der Opposition unter
anderem die Kürzung bei Gehältern von über 675 Euro im Monat im
öffentlichen Dienst für unzulässig. Auch die von der Regierung
beschlossenen Steuerabgaben auf Arbeitslosen- und Krankengeld in Höhe von
sechs beziehungsweise fünf Prozent lehnte das Verfassungsgericht ab, ebenso
Kürzungen bei der Witwenrente.
15 Aug 2014
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