Introduction
Introduction Statistics Contact Development Disclaimer Help
# taz.de -- Verfahren zum Loveparade-Unglück: Verteidiger greifen Gutachten an
> Anwälte der Beschuldigten zweifeln ein zentrales Dokument der
> Anklageschrift an. Bei der Tragödie waren in Duisburg 21 Menschen
> gestorben und über 500 verletzt worden.
Bild: Gedenkkerzen für die Opfer des Unglücks.
DUISBURG dpa | Im Verfahren um die Loveparade-Katastrophe von Duisburg
haben mehrere Anwälte der Beschuldigten ein zentrales Gutachten für die
Staatsanwaltschaft angegriffen. Die Verteidiger würden das Gutachten sowohl
inhaltlich als auch formal anzweifeln, sagte ein Sprecher des Duisburger
Landgerichts am Freitag. Das Gericht prüft zurzeit die Zulassung der
Anklage. Bei der Tragödie am 24. Juli 2010 waren in Duisburg 21 Menschen
ums Leben gekommen und über 500 verletzt worden.
Die Süddeutsche Zeitung hatte zuvor berichtet, eine Mitarbeiterin des
britischen Sachverständigen Keith Still sei möglicherweise befangen
gewesen. Die Expertin habe neben ihrer Gutachter-Tätigkeit gleichzeitig für
das NRW-Innenministerium in einer Arbeitsgruppe gesessen, die sich
ebenfalls mit der Loveparade beschäftigte.
Ein Sprecher des Innenministeriums bestätigte die Teilnahme der Beraterin
an der Arbeitsgruppe. Die zwölfköpfige Runde bestehend aus
Brandschutzexperten, Rettungskräften und Veranstaltern habe ehrenamtlich
zentrale Punkte zum Thema Sicherheit bei Großveranstaltungen
zusammengetragen. Der Süddeutschen Zeitung sagte die Expertin, sie habe bei
dem Gutachten nur organisatorische Hilfe geleistet.
Die Staatsanwaltschaft Duisburg hatte unter Verweis auf die Feststellungen
des „international anerkannten Sachverständigen“ erklärt, Maßnahmen der
Polizei seien nicht „ursächlich für den tragischen Ausgang der Loveparade“
gewesen. Angeklagt sind sechs Mitarbeiter der Stadt und vier Angestellte
des Veranstalters. Polizisten gehören nicht zu den Angeklagten. Nach der
Katastrophe waren zunächst auch Polizisten unter Verdacht geraten, falsch
reagiert zu haben.
Das Landgericht werde „die Anklage genau prüfen und auch diese Dinge, wer,
wann mit wem gearbeitet hat, berücksichtigen“, sagte der Gerichtssprecher.
Wenn es zu einem Hauptverfahren komme, liege es jedoch immer noch im
Ermessen des Gerichts, selbst einen Gutachter auszuwählen, sagte der
Sprecher des Landgerichts Duisburg.
Die Entscheidung des Landgerichtes über die Zulassung der Anklage wird
nicht vor Herbst erwartet. Gerade erst wurde eine Frist weiter nach hinten
geschoben: Das Gericht sei der Bitte der Verteidiger nachgekommen, den
Zeitraum für die Stellungnahme der Beschuldigten um einen Monat bis Mitte
Oktober zu verlängern, sagte der Sprecher.
29 Aug 2014
## TAGS
Loveparade
Duisburg
Anklage
Gutachten
Loveparade
Loveparade
Duisburg
Loveparade
Massenpanik
Loveparade Duisburg
## ARTIKEL ZUM THEMA
Kommentar Keine Loveparade-Anklage: Versprochenes bleibt uneingelöst
Die Justiz ist unfähig, auch nur einen mutmaßlichen Verantwortlichen der
Loveparade-Katastrophe vor Gericht zu bringen. Das ist ein Skandal.
Fünf Jahre nach dem Loveparade-Unglück: Verantwortliche gesucht
Opfer und Hinterbliebene der Tragödie in Duisburg fordern weiter Aufkärung
und Gerechtigkeit. Vor Gericht steht bisher niemand.
Loveparade Duisburg: Die Kleinen hängt man
Für das Desaster mit 21 Toten müssen weder Duisburgs Ex-Bürgermeister
Sauerland noch Organisator Schaller vor Gericht. Angeklagt werden ihre
Mitarbeiter.
Loveparade-Katastrophe von Duisburg: Anklagen wegen fahrlässiger Tötung
Die Katastrophe bei der Loveparade 2010 war vermeidbar, sagt die
Staatsanwaltschaft Duisburg. 10 Verantwortlichen wird jetzt fahrlässige
Tötung vorgeworfen.
Loveparade-Unglück jährt sich: Nicht erinnern, nicht vergessen
An 30 Minuten im Tunnel kann sich Tanja Mühe erinnern. Drei Stunden
Erinnerung fehlen. Traumatisiert ist sie bis heute. Es fehlt an Hilfe.
Loveparade-Funksprüche veröffentlicht: Protokoll der Hilflosigkeit
Die „Westdeutsche Allgemeine Zeitung“ hat die Polizei-Funksprüche während
der Loveparade-Katastophe 2010 veröffentlicht. Damals starben 21 Menschen.
You are viewing proxied material from taz.de. The copyright of proxied material belongs to its original authors. Any comments or complaints in relation to proxied material should be directed to the original authors of the content concerned. Please see the disclaimer for more details.