| # taz.de -- Klage wegen Facebook-Firmenseite: Es darf geteilt werden | |
| > Ein Gericht hat eine Klage wegen Facebook-Firmenseiten zurückgewiesen. | |
| > Fanpage-Betreiber seien nicht für den schlechten Datenschutz Facebooks | |
| > verantwortlich. | |
| Bild: So nett und uneigennützig. | |
| SCHLESWIG dpa | Öffentliche Einrichtungen und Firmen in Schleswig-Holstein | |
| dürfen nicht daran gehindert werden, Facebook-Fanseiten zu betreiben. Dies | |
| entschied das Oberverwaltungsgericht (OVG) in Schleswig und bestätigte | |
| damit die Einschätzung des Verwaltungsgerichts. | |
| Die Berufung des Unabhängigen Landeszentrums für Datenschutz (ULD) sei | |
| zurückgewiesen worden, sagte Gerichtssprecherin Susanne Rublack am | |
| Donnerstag. | |
| Das Verwaltungsgericht Schleswig hatte im Oktober 2013 entschieden, die | |
| Unternehmen seien für den Datenschutz bei Facebook rechtlich nicht | |
| verantwortlich, da sie faktisch keinen Einfluss auf die Datenverarbeitung | |
| bei dem sozialen Netzwerk hätten. „Ein Fanpage-Betreiber ist nicht dafür | |
| verantwortlich, was Facebook mit den personenbezogenen Daten der Nutzer | |
| macht“, erläuterte Rublack. | |
| Wegen der „Grundsatzbedeutung“ des Falles habe das OVG die Revision zum | |
| Bundesverwaltungsgericht in Leipzig zugelassen. ULD-Leiter Thilo Weichert | |
| habe nun einen Monat Zeit, um Revision einzulegen. | |
| 5 Sep 2014 | |
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