# taz.de -- Verfassungsschutz und Linkspartei: Akte Gysi ist nicht mehr | |
> Das Verwaltungsgericht Köln hat entschieden: Der Bundesverfassungsschutz | |
> muss sämtliche Akten über Linksfraktionschef Gregor Gysi vernichten. | |
Bild: Dem Verfassungsschutz kann er jetzt auch einen anderen Finger zeigen: Gre… | |
KÖLN dpa | Das Bundesamt für Verfassungsschutz muss seine Personenakte zu | |
Linksfraktionschef Gregor Gysi vernichten und gespeicherte Daten löschen. | |
Das schreibt der Behörde ein Urteil des Verwaltungsgerichts Köln vor | |
(Aktenzeichen 20 K 1468/08). Ein Sprecher des Verfassungsschutzes sagte am | |
Freitag in Köln, die Behörde werde das Urteil umsetzen. | |
In einer Pressemitteilung vom Freitag verwies das Gericht auf einen | |
Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom vergangenen Jahr, wonach die | |
langjährige Beobachtung des Linken-Politikers Bodo Ramelow nicht | |
gerechtfertigt sei. | |
Die Leipziger Volkszeitung, [1][die als erstes darüber berichtet hatte,] | |
zitierte Gysi mit den Worten: „Der Verfassungsschutz hat auf ganzer Linie | |
verloren. Der Verfassungsschutz muss die Beobachtung der Linken im Bund und | |
in allen Ländern endlich komplett einstellen.“ Die Überwachung einer | |
demokratischen Partei sei der Bundesrepublik unwürdig. | |
Im Jahresbericht des Verfassungsschutzes heißt es, die Gesamtpartei Die | |
Linke werde nicht beobachtet. Ausgenommen sind demnach jedoch „offen | |
extremistische Strukturen in der Partei“. Zu den Gründen hatte 2012 der | |
damalige Bundesinnenminister Hans-Peter Friedrich (CSU) gesagt, es gebe | |
innerhalb der Partei Teile, die sich nicht von linksextremistischer Gewalt | |
abgrenzten, einen marxistischen Staat errichten wollten oder sich nicht vom | |
Unrechtsstaat der DDR distanzierten. | |
5 Sep 2014 | |
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[1] http://www.lvz-online.de/nachrichten/mitteldeutschland/gregor-gysi-sieg-auf… | |
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