# taz.de -- Schlafkranke Studentin in Dresden: Die Uni macht Druck | |
> Die TU Dresden will von einer schlafkranken Studentin Detailinformationen | |
> zu ihrer Krankheit. Sonst droht ihr der Ausschluss von der Prüfung. | |
Bild: Nicht immer sind müde Studenten einfach nur müde | |
DRESDEN taz | Prüfung verschlafen? Claudia (Name geändert) passiert das | |
zuweilen. Die Studentin der Wirtschaftswissenschaften an der TU Dresden | |
leidet an einer „Idiopathischen Hypersomnie“, einer chronischen | |
Schlafkrankheit, und bekommt deswegen Ärger mit dem Prüfungsausschuss ihrer | |
Fakultät. | |
Schon in ihrer Jugend wurden die überlangen Schlafphasen an der Charité | |
Berlin diagnostiziert. Zwei Jahre ist sie trotz ihres Handicaps ganz gut | |
durchs Studium gekommen. „Obwohl ich viel weniger Zeit zum Lernen als | |
andere habe.“ Nur zwei Prüfungen hat sie krankheitsbedingt versäumt. | |
Verpasst eine StudentIn eine Prüfung, muss sie Gründe angeben und einen | |
Antrag auf Wiederholung beim Prüfungsausschuss einreichen. Sonst gilt die | |
Prüfung als nicht bestanden. Claudia hat in diesem Jahr nochmals zwei | |
Bescheinigungen eines Allgemeinmediziners und eines psychiatrischen | |
Facharztes eingeholt. Sie gilt demnach als zu 30 Prozent behindert. | |
Als sie nach der letzten versäumten Prüfung den Antrag auf Wiederholung | |
infolge der Krankheit einreichte, genehmigte der Prüfungsausschuss diesen | |
zwar noch einmal. Für künftige Entscheidungsfälle aber wird ein erneutes | |
„qualifiziertes Attest“ vom Facharzt verlangt, das unter anderem erklären | |
soll, wie sich die Erkrankung auf ihre Leistungsfähigkeit auswirkte. | |
Der Prüfungsausschuss verweist auf die Bundesprüfungsordnung, die nur eine | |
vorübergehende Prüfungsunfähigkeit anerkennt. Dauerleiden könnten | |
grundsätzlich nicht berücksichtigt werden. Mit deren Folgen „muss der | |
Studierende auch späterhin im Berufsleben ohne mögliche Ausgleichsmaßnahmen | |
zurechtkommen“, heißt es im Antwortschreiben der Fakultät. | |
## Zweifel des Studentenrats | |
Claudia empört diese Haltung. Sie fühle sich dem Studium an sich gewachsen, | |
zumal die Grenzen zwischen chronischen und akuten Symptomen fließend seien. | |
Gleiches gelte beispielsweise für Allergiker. Eine Anwältin, die sie | |
konsultiert hat, sieht in dem Fall auch einen Verstoß gegen den | |
Gleichbehandlungsgrundsatz im Artikel 3 des Grundgesetzes. | |
Claudia vermutet, dass ihr Facharzt gar nicht auf die TU-Forderung eingeht. | |
Denn im Berufsleben dürfte sich ein Arbeitgeber auch nicht für | |
Krankheitsdetails seiner Beschäftigten interessieren. Auch der Studentenrat | |
der TU Dresden hat Zweifel, ob mit dem seit einiger Zeit eingeführten | |
Krankmeldungsformular der Datenschutz gewährleistet ist. | |
Universitätssprecherin Kim-Astrid Magister meinte, für behinderte Studenten | |
an der TU – ihr Anteil beträgt etwa 3 Prozent – werde das Mögliche getan. | |
Nach Rücksprache mit der Fakultät habe sie den Eindruck, dass man der | |
Studentin helfen und ihr eine erneute Chance geben wolle. Sie verweist | |
allerdings auf die geltende Rechtslage, an der sich das Schreiben des | |
Prüfungsausschusses orientiere. | |
10 Oct 2014 | |
## AUTOREN | |
Michael Bartsch | |
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