| # taz.de -- Schlafkranke Studentin in Dresden: Die Uni macht Druck | |
| > Die TU Dresden will von einer schlafkranken Studentin Detailinformationen | |
| > zu ihrer Krankheit. Sonst droht ihr der Ausschluss von der Prüfung. | |
| Bild: Nicht immer sind müde Studenten einfach nur müde | |
| DRESDEN taz | Prüfung verschlafen? Claudia (Name geändert) passiert das | |
| zuweilen. Die Studentin der Wirtschaftswissenschaften an der TU Dresden | |
| leidet an einer „Idiopathischen Hypersomnie“, einer chronischen | |
| Schlafkrankheit, und bekommt deswegen Ärger mit dem Prüfungsausschuss ihrer | |
| Fakultät. | |
| Schon in ihrer Jugend wurden die überlangen Schlafphasen an der Charité | |
| Berlin diagnostiziert. Zwei Jahre ist sie trotz ihres Handicaps ganz gut | |
| durchs Studium gekommen. „Obwohl ich viel weniger Zeit zum Lernen als | |
| andere habe.“ Nur zwei Prüfungen hat sie krankheitsbedingt versäumt. | |
| Verpasst eine StudentIn eine Prüfung, muss sie Gründe angeben und einen | |
| Antrag auf Wiederholung beim Prüfungsausschuss einreichen. Sonst gilt die | |
| Prüfung als nicht bestanden. Claudia hat in diesem Jahr nochmals zwei | |
| Bescheinigungen eines Allgemeinmediziners und eines psychiatrischen | |
| Facharztes eingeholt. Sie gilt demnach als zu 30 Prozent behindert. | |
| Als sie nach der letzten versäumten Prüfung den Antrag auf Wiederholung | |
| infolge der Krankheit einreichte, genehmigte der Prüfungsausschuss diesen | |
| zwar noch einmal. Für künftige Entscheidungsfälle aber wird ein erneutes | |
| „qualifiziertes Attest“ vom Facharzt verlangt, das unter anderem erklären | |
| soll, wie sich die Erkrankung auf ihre Leistungsfähigkeit auswirkte. | |
| Der Prüfungsausschuss verweist auf die Bundesprüfungsordnung, die nur eine | |
| vorübergehende Prüfungsunfähigkeit anerkennt. Dauerleiden könnten | |
| grundsätzlich nicht berücksichtigt werden. Mit deren Folgen „muss der | |
| Studierende auch späterhin im Berufsleben ohne mögliche Ausgleichsmaßnahmen | |
| zurechtkommen“, heißt es im Antwortschreiben der Fakultät. | |
| ## Zweifel des Studentenrats | |
| Claudia empört diese Haltung. Sie fühle sich dem Studium an sich gewachsen, | |
| zumal die Grenzen zwischen chronischen und akuten Symptomen fließend seien. | |
| Gleiches gelte beispielsweise für Allergiker. Eine Anwältin, die sie | |
| konsultiert hat, sieht in dem Fall auch einen Verstoß gegen den | |
| Gleichbehandlungsgrundsatz im Artikel 3 des Grundgesetzes. | |
| Claudia vermutet, dass ihr Facharzt gar nicht auf die TU-Forderung eingeht. | |
| Denn im Berufsleben dürfte sich ein Arbeitgeber auch nicht für | |
| Krankheitsdetails seiner Beschäftigten interessieren. Auch der Studentenrat | |
| der TU Dresden hat Zweifel, ob mit dem seit einiger Zeit eingeführten | |
| Krankmeldungsformular der Datenschutz gewährleistet ist. | |
| Universitätssprecherin Kim-Astrid Magister meinte, für behinderte Studenten | |
| an der TU – ihr Anteil beträgt etwa 3 Prozent – werde das Mögliche getan. | |
| Nach Rücksprache mit der Fakultät habe sie den Eindruck, dass man der | |
| Studentin helfen und ihr eine erneute Chance geben wolle. Sie verweist | |
| allerdings auf die geltende Rechtslage, an der sich das Schreiben des | |
| Prüfungsausschusses orientiere. | |
| 10 Oct 2014 | |
| ## AUTOREN | |
| Michael Bartsch | |
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