| # taz.de -- Polizei in Bayern: Justizposse im Schwarzfahrerprozess | |
| > Ein Aktivist muss sich gegen den Vorwurf wehren, er habe sich vor der | |
| > Polizei als „Rechtsanwalt“ ausgegeben. Er hätte nur „Strafverteidiger�… | |
| > sein dürfen. | |
| Bild: Wie juristisch bewandert wohl der Schäferhund im Vergleich zu den Polizi… | |
| BERLIN taz | Eine bayerische Justizposse findet am Montag am Landgericht | |
| München ihre Fortsetzung. Der 24-jährige Mechatroniker Andreas S. ist | |
| angeklagt, weil er sich als Rechtsanwalt ausgegeben haben soll. Vermutlich | |
| hat aber nur ein Polizist den Unterschied zwischen Rechtsanwalt und | |
| Strafverteidiger nicht gekannt. | |
| Der Vorfall trug sich im Mai 2013 auf der Polizeiwache von Germering, | |
| westlich von München, zu. Ein Schwarzfahrer war frühmorgens von der Polizei | |
| zu Hause abgeholt worden, damit er nachmittags sicher an seiner | |
| Gerichtsverhandlung teilnahm. | |
| Andreas S. erfuhr von der Inhaftierung und wollte sich mit dem Angeklagten | |
| gemeinsam auf den Prozess vorbereiten. Auf der Polizeiinspektion Germering | |
| sagte S. – so seine Darstellung gegenüber der taz –, er sei der | |
| „Strafverteidiger“ des Schwarzfahrers. Der Polizist ist sich dagegen | |
| sicher, dass S. „Rechtsanwalt“ gesagt habe. | |
| Jedenfalls fragte der Polizist nach der Anwaltszulassung. S. entgegnete | |
| korrekt, dass er kein Anwalt sei, sondern Strafverteidiger in dieser Sache. | |
| Ein Anruf beim zuständigen Richter sorgte dann dafür, dass S. zur Zelle des | |
| Schwarzfahrers durchgelassen wurde. Am Nachmittag wurde S. vom gleichen | |
| Richter auch förmlich als Strafverteidiger für den Angeklagten akzeptiert. | |
| Nicht zuletzt auf Vermittlung von S. wurde das Verfahren gegen den | |
| Schwarzfahrer dann sogar eingestellt. | |
| ## Der Polizist hatte wohl keine Ahnung | |
| Vermutlich lief alles also ganz rechtschaffen. S. hatte keinen Grund, sich | |
| als Rechtsanwalt auszugeben, weil die Strafprozessordnung es durchaus | |
| erlaubt, dass auch Nicht-Juristen in einem Strafprozess als Verteidiger | |
| auftreten können (§ 138). Andreas S., der sich als „Berufsaktivist“ | |
| bezeichnet, hatte das auch schon mehrfach gemacht. Voraussetzung sind nur | |
| eine gewisse Sachkunde und Vertrauenswürdigkeit. | |
| Der Polizist in Germering hatte davon aber wohl noch nie gehört und schrieb | |
| einen Vermerk, dass S. sich als Anwalt ausgegeben habe. Das hatte Folgen. | |
| Im August 2014 verurteilte das Amtsgericht Fürstenfeldbruck den | |
| Mechatroniker zu einer Geldstrafe von 400 Euro (40 Tagessätze) – wegen | |
| Missbrauchs einer Berufsbezeichnung. | |
| Wer sich unbefugt als Anwalt, Arzt oder Psychotherapeut ausgibt, muss | |
| nämlich laut Strafgesetzbuch mit Haft bis zu einem Jahr oder Geldstrafe | |
| rechnen (§132a). | |
| S. ging aber in Berufung, über die an diesem Montagnachmittag verhandelt | |
| wird. Wie schon in erster Instanz will S. aus Prinzip keine Aussagen zur | |
| Sache machen. Er hofft auf einen Freispruch „im Zweifel für den | |
| Angeklagten“. | |
| 20 Oct 2014 | |
| ## AUTOREN | |
| Christian Rath | |
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