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# taz.de -- Streit um Leistungsschutzrecht: Google wendet sich an Kartellamt
> Im Konflikt mit einigen Verlagen in Deutschland fordert Google vom
> Bundeskartellamt jetzt ein abschließendes Machtwort.
Bild: Einige Verlage fordern von Google für die Verwendung von Verlagsinhalten…
BERLIN dpa | Google drängt das Bundeskartellamt, den Kartellstreit mit
einigen deutschen Verlagen um das Leistungsschutzrecht abschließend zu
klären. In einem Brief an das Bundeskartellamt, über den [1][zuerst die
Frankfurter Allgemeine Zeitung berichtet] hat, bittet der Konzern das
Kartellamt um die Feststellung, dass die Behörde in der Auseinandersetzung
mit diesen Verlagen nicht tätig wird.
Die Verwertungsgesellschaft VG Media sowie Verlage wie Axel Springer,
Burda, Funke, Madsack und M. DuMont Schauberg hatten Google immer wieder
vorgeworfen, in der Abwehr von Lizenzzahlungen seine dominante Stellung auf
dem deutschen Markt zu missbrauchen.
In der Kontroverse geht es um den Versuch einiger Verlage in Deutschland,
Geld von Google für die Darstellung von Verlagsinhalten zu erhalten. Dazu
dient das Leistungsschutzrecht, das Lizenzgebühren für die Verwertung von
Verlagsinhalten erlaubt. Allerdings sind kleine Textteile weiterhin
kostenfrei nutzbar.
Nachdem die Verlagshäuser ihre Forderungen über die Verwertungsgesellschaft
VG Media gestellt hatten, reagierte Google mit einer Verkürzung der
Vorschau-Inhalte. Vom 23. Oktober an sollen von Angeboten wie bild.de oder
waz.de bei Google-Suchanfragen nur noch Überschriften zu sehen sein.
Medienportale aus anderen Verlagen wie spiegel.de, faz.net, zeit.de oder
sueddeutsche.de werden dagegen weiter mit Vorschaubildern (Thumbnails) und
Textanrissen (Snippets) erscheinen.
Google bestätigte die Existenz seines neuen Briefes. „Das Bundeskartellamt
hat wiederholt öffentlich erklärt, dass es ein kartellrechtliches Vorgehen
gegen Google beim Leistungsschutzrecht für nicht erforderlich hält. Die VG
Media erweckt jedoch weiterhin den gegenteiligen Eindruck“, sagte ein
Sprecher des Unternehmens. „Wir haben deshalb beim Bundeskartellamt
beantragt, seine Entscheidung nun auch formal zu treffen.“
20 Oct 2014
## LINKS
[1] http://www.faz.net/aktuell/wirtschaft/die-macht-der-internetriesen/32c-gwb-…
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