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# taz.de -- Wohnen in Berlin: Zweckentfremdung je nach Bezirk
> Die Bezirke Mitte und Treptow-Köpenick wollen das Ferienwohnungsverbot
> strikt umsetzen. Pankow und Friedrichshain-Kreuzberg sind etwas lockerer.
Bild: Illegale Ferienwohnung oder erlaubte Privatvermietung? Kommt auf den Bezi…
Während der eigenen Urlaubsreise vermietet eine Familie ihre Wohnung an
Touristen, die ein paar Tage in Berlin verbringen. Dieses Modell des
Wohnungsteilens, organisiert mittels der Internetbörse Airbnb und ähnlicher
Seiten, kann in einigen Bezirken kaum noch stattfinden. Unter anderem Mitte
und Köpenick versuchen, solche Vermietungen zu unterbinden. Aber die
Anwendung des Gesetzes gegen Zweckentfremdung von Wohnraum variiert stark:
Pankow und Kreuzberg sind wesentlich nachgiebiger.
## Zweckentfremdung
„Eine mehr als einmalige Vermietung als Ferienwohnung ist eine
Zweckentfremdung“, heißt es beim Bezirk Mitte klipp und klar. Übernachten
ein paar Spanier oder Franzosen für mehrere Nächte bei Berlinern und
bezahlen dafür einige hundert Euro, ist das demnach nur beim ersten Mal in
Ordnung, beim zweiten Mal dann schon nicht mehr. Dann müssen die
Hauptmieter oder Eigentümer der Wohnung die Vermietung an Touristen beim
Bezirk anmelden und genehmigen lassen.
Wie fällt die Entscheidung des Bezirksamts Mitte aus? „Eine Genehmigung
stellt die Ausnahme dar, da die Verordnung gerade zum Zweck des Schutzes
von Wohnraum erlassen wurde.“ Köpenick handhabt die Anträge ähnlich: „Es
ist in der Regel davon auszugehen, dass keine Genehmigung erteilt werden
kann.“ Das entsprechende Gesetz zum Verbot von Zweckentfremdungen ist seit
Mai dieses Jahres in Kraft. Abgeordnetenhaus und Senat wollen damit
verhindern, dass weitere Miet- und Eigentumswohnungen in Feriendomizile
umgewandelt werden.
Angeblich rund 12.000 Wohnungen dienen mittlerweile bereits dazu,
zusätzliche Einkommen zu erwirtschaften. Preise zwischen 50 und 100 Euro
pro Übernachtung sind durchaus üblich. Da mag es manchem Einheimischen
lukrativ erscheinen, Wohnungen gleich komplett an ständig wechselnde
Berlin-Besucher zu vermieten. Der Bezirk Kreuzberg-Friedrichshain ist
dagegen nicht so strikt wie Mitte und Köpenick. Die Vermietung an Touristen
solle nur in überschaubarem Rahmen bleiben und dürfe nicht überwiegend
kommerziellen Interessen dienen, so Sascha Langenbach, der Sprecher des
Bezirksamtes. „In solchen Fällen ist auch keine Anmeldung nötig.“
Mieter und Besitzer von Eigentumswohnungen könnten in diesem Bezirk ihre
Bleibe also nach wie vor auch mehrere Wochen pro Jahr an wechselnde
Berlin-Reisende vermieten. Diese Linie erscheint plausibel, weil sich die
Nutzung von Privatwohnungen nicht ändert, wenn sporadisch Touristen dort
wohnen.
Und wie zieht der Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg die Grenze?
Privatwohnungen dürfen nicht vorwiegend kommerziell genutzt werden, heißt
es. Das sei dann der Fall, wenn die Vermietung beispielsweise länger als
ein halbes Jahr dauere oder die Einnahmen durch die Vermietung an Touristen
das Drei- oder Vierfache der normalen Miete betrügen.
## Kontrolle schwierig
Pankow legt die Grenze anders fest: Dort toleriert man eine zweiwöchige
Vermietung an Touristen einmal pro Jahr. Das Bezirksamt
Kreuzberg-Friedrichshain ist auch deshalb so großzügig, weil die zeitweise
Weitergabe kaum zu kontrollieren und deshalb nicht zu unterbinden sei.
Die Kontrolle dürfte jedoch auch für andere Bezirke ein Problem darstellen:
Laut Zweckentfremdungsgesetz ist es den Ämtern nicht erlaubt, im Internet
zu recherchieren, um Ferienwohnungen zu entdecken. Airbnb liegt also
außerhalb ihrer Reichweite. Die harte Handhabung in Bezirken wie Mitte und
Köpenick gilt für alle Wohnungen, bei denen die Vermietung an Touristen dem
Bezirk nicht bis Ende Juli 2014 angezeigt worden ist. Haben sich die
Besitzer vorher gemeldet, können sie eine zweijährige Übergangsfrist
nutzen.
5 Nov 2014
## AUTOREN
Hannes Koch
## TAGS
Wohnungen
Airbnb
Fans
Berlin
Touristen
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