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# taz.de -- Haftstrafen für Al-Qaida-Anhänger: Vier Zellen für die Terrorzel…
> In Düsseldorf sind vier Männer verurteilt worden, weil sie für al-Qaida
> Anschläge in Deutschland planten. Ob die NSA bei den Ermittlungen half,
> ist unklar.
Bild: Der Anführer der Zelle, Abdeladim El-K., im Gerichtssaal.
DÜSSELDORF taz | Mit Haftstrafen zwischen neun und viereinhalb Jahren für
die vier Angeklagten ist der Mammut-Prozess um die als „Düsseldorfer Zelle“
bekannt gewordene Al-Qaida-Gruppe zu Ende gegangen. Das Oberlandesgericht
Düsseldorf sah es nach 162 Verhandlungstagen als erwiesen an, dass die
Angeklagten als Mitglieder von al-Qaida Anschläge in Deutschland
vorbereitet haben, sagte Richterin Barbara Harliza. Der Prozess war das
erste Verfahren in Deutschland, das Einblicke in die
Entscheidungsstrukturen der Al-Qaida-Führung und ihr Zusammenspiel mit
dezentralen Zellen ermöglicht.
Der Hauptangeklagte Abdeladim El-K. ist zu neun Jahren Gefängnis verurteilt
worden. Er hatte bei einem Aufenthalt im afghanisch-pakistanischen
Grenzgebiet von der Al-Qaida-Führung den Auftrag bekommen, in Deutschland
weitere Kämpfer zu rekrutieren und Anschläge zu organisieren. Das Gericht
stützt sich bei dieser Einschätzung auf einen Brief, den US-amerikanische
Ermittler 2011 bei Osama bin Laden sichergestellt hatten, nachdem
US-Einheiten den Al-Qaida-Führer in Pakistan aufgespürt und getötet hatten.
In dem Brief schreibt der Al-Qaida-Kommandeur Junis al-Mauritari, dass man
einen „intelligenten und sehr vernünftigen Bruder“ habe, der sich mit
Freunden nach dem Dschihad sehne und der entsprechende Anweisungen erhalten
habe. „Die in dem Brief genannte Person ist zweifelsfrei El-K.“, sagte die
Richterin.
Der 1981 in Marokko geborene El-K. kam 2001 nach Deutschland, studierte
erst in Krefeld, dann in Bochum Mechatronik. 2009 brach er sein Studium mit
dem erklärten Ziel ab, in den Dschihad zu ziehen.
## Sammeln für den Bombenbau
Mauretari hatte er in einem Al-Qaida-Ausbildungslager in Waziristan
kennengelernt, in dem er die Techniken wie konspiratives Verhalten,
Bombenbauen und das Herstellen von Bekennervideos lernte. Zurück in
Deutschland wurde er nach Marokko abgeschoben, weil seine
Aufenthaltsgenehmigung abgelaufen war. Wenig später kehrte er mit
gefälschten Papieren zurück, die sein Freund Jamil S. besorgt hatte, den
El-K. für al-Qaida rekrutiert hatte. S. wurde zu sieben Jahren Haft
verurteilt.
Für die Zelle rekrutierte El-K. ebenfalls den in Bochum geborenen Amid C.,
dessen politische Auffassungen er aus der gemeinsamen Zeit in einer Moschee
kannte. Der Student wurde zu fünf Jahren und sieben Monaten Haft
verurteilt. Zu der Gruppe stieß auch Halil S., der sich im Frühjahr 2011
gerade auf sein Abitur vorbereitete.
In der Düsseldorfer Zelle sammelten die vier Material für den Bombenbau.
Sie lösten Grillanzünder auf, um Hexamin für Sprengstoff zu gewinnen –
allerdings enthielt der Anzünder diese Chemikalie nicht. Die Ermittler
hörten mit, auch als El-K. und S. gemeinsam Berichte über einen Anschlag in
Marrakesch anschauten. Die Attentäter hätten mehr Menschen töten können,
waren sich die beiden einig. Sie hätten nur eine zweite Bombe nach
Eintreffen der Rettungskräfte zünden müssen. Wenig später wurden die beiden
und der ebenfalls in der Wohnung anwesenden C. verhaftet. S. wurde Ende
2011 in Bochum festgenommen.
## Rolle des US-Geheimdienstes unklar
Das Gericht blieb mit den Strafen leicht unter den Anträgen der
Staatsanwaltschaft. „Der Senat hatte auch zu entscheiden, ob die
Erkenntnisse des BKA verwendet werden dürfen“, sagte die Richterin. Nach
dem Tipp eines Informanten aus Pakistan, der sich später als zwielichtig
herausstellte und die Ermittler eher zufällig auf die Spur der Düsseldorfer
Zelle gebracht hatte, waren El-K. und S. von den Behörden abgehört worden.
Die Überwachung sei engmaschig, aber nicht lückenlos gewesen, deshalb
könnten die Ergebnisse verwertet werden, sagte die Richterin. Allerdings
hätten Bundeskriminalamt und Verfassungsschutz nicht alle Informationen und
Quellen offenbart.
Während des Prozesses hatte der Präsident des Verfassungsschutzes,
Hans-Georg Maaßen, für Irritationen gesorgt. Im Bundestagsinnenausschuss
hatte er gesagt, dass auch die NSA Informationen über das Quartett
geliefert haben soll. Ob der US-Geheimdienst involviert war, habe nicht
festgestellt werden können, sagte die Richterin. Das Gericht hatte sich um
die Freigabe von geheimen Dokumenten bemüht, aber wenig Erfolg. Das betraf
vor allem den Angeklagten S., sagte die Richterin. Seine Rolle konnte das
Gericht daher nicht zweifelsfrei klären. „Das hat das Gericht für den
Angeklagten gewertet“, sagte sie. S. bekam vier Jahre und sechs Monate.
13 Nov 2014
## AUTOREN
Anja Krüger
## TAGS
al-Qaida
Düsseldorf
Terrorismus
Islamismus
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„Islamischer Staat“ (IS)
Bonner Hauptbahnhof
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