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# taz.de -- Neonazis scheitern mit Verfassungsklage: Ministerin darf NPD kritis…
> Im Thüringischen Landtagswahlkampf hatte die Familienministerin die NPD
> kritisiert. Die Neonazis klagten vor dem Verfassungsgericht – und
> scheiterten nun.
Bild: Hatte keinen Bock auf Nazis im Parlament: Familienministerin Manuela Schw…
KARLSRUHE dpa | Das Bundesverfassungsgericht hat die Klage der
rechtsextremen NPD gegen Familienministerin Manuela Schwesig (SPD)
zurückgewiesen. Die Äußerungen Schwesigs im Thüringer Wahlkampf haben
demnach nicht die Rechte der Neonazis verletzt.
„Der Antrag ist unbegründet“, sagte Gerichtspräsident Andreas Voßkuhle am
Dienstag in Karlsruhe. Die umstrittenen Äußerungen der SPD-Vizevorsitzenden
in einem Interview der Thüringischen Landeszeitung seien dem politischen
Meinungskampf zuzuordnen. Denn die Ministerin habe dafür nicht die
Autorität ihres Amtes in Anspruch genommen.
Voßkuhle warnte weiter davor, das Urteil als „Freifahrschein“ zu verstehen.
Der Senat habe sich intensiv mit den Grenzen der Äußerungsrechte von
Mitgliedern der Bundesregierung befasst. Minister dürfen ihr Amt demnach
nicht dazu missbrauchen, um gegen andere Parteien im Wahlkampf Stimmung zu
machen.
„Es gilt insofern das Gebot der Neutralität des Staates im Meinungskampf“,
sagte Voßkuhle. Sie dürften zwar am politischen Meinungskampf teilnehmen –
müssten dies jedoch von ihrem Amt trennen. (Az.2 BvE 2/14)
16 Dec 2014
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