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# taz.de -- Kommentar Erbschaftsteuer: Karlsruhe glaubt an Märchen
> Die Steuerfreiheit für Unternehmenserben soll verhindern, dass
> Arbeitsplätze gefährdet werden. Das ist ideologischer Quatsch.
Bild: Hat das Urteil verlesen: der Erste Senat des Verfassungsgerichts.
In Deutschland werden keine Gesetze für die Reichen gemacht. Stattdessen
werden in Deutschland Gesetze zum Schutz von Arbeitsplätzen gemacht – was
aber oft auf das Gleiche hinausläuft, weil Unternehmer privilegiert und
gehätschelt werden, damit sie die Lust an ihrem Unternehmen nicht
verlieren. Der Konflikt um die Erbschaftsteuer, den jetzt das
Bundesverfassungsgericht entschieden hat, ist dafür ein gutes Beispiel.
Die Steuerfreiheit für Unternehmenserben wird damit begründet, dass das
Bezahlen der üblichen Erbschaftsteuer in der Regel Arbeitsplätze gefährde.
Entweder der Familienunternehmer müsse seinen Betrieb an einen bösen
Konzern verkaufen, weil er nur so die Steuer finanzieren kann, oder
zumindest werde dem Unternehmen so viel Liquidität entzogen, dass es nicht
mehr richtig investieren kann und deshalb ins Trudeln gerät.
Was für ein ideologischer Quatsch! Die Nachfahren von Unternehmern erben
doch nicht nur das Unternehmen, sondern auch Häuser, Wertpapiere, Autos,
Kunst und Schmuck. Oft sind sie sogar schon vor dem Erbfall reich. Werte,
um die Erbschaftsteuer zu bezahlen, sind in aller Regel genug da.
Liquiditätsprobleme für das Unternehmen gibt es nur, wenn der
Unternehmensspross keine Lust hat, das ererbte Mietshaus zu verkaufen. Die
Steuerfreiheit für Unternehmenserben schützt also nur scheinbar das
Unternehmen und seine Arbeitsplätze. Noch viel mehr schützt es die
Familienjuwelen, Luxussportwagen und Aktienpakete der Unternehmenserben.
Auch das Bundesverfassungsgericht hat in seinem Urteil die Lobbymärchen der
drohenden Liquiditätsengpässe zugrunde gelegt. Schließlich seien die
Reichtümer der Reichen noch nicht genug erforscht, um Gefahren für die
Arbeitsplätze sicher ausschließen zu können.
Nach dieser Fehlentscheidung blieb den Richtern für den Rest des Urteils
kaum mehr als etwas Sozialkosmetik – um wenigstens die Akzeptanz der
Steuergeschenke zu sichern.
17 Dec 2014
## AUTOREN
Christian Rath
## TAGS
Erbschaftsteuer
Wolfgang Schäuble
Rot-Grün
Erbschaftsteuer
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