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# taz.de -- Urteil zur Erbschaftsteuer: Zentrale Punkte verfassungswidrig
> War's das mit den Steuervorteilen für Unternehmen? Das
> Bundesverfassungsgericht fordert die Bundesregierung auf, die
> Erbschaftsteuer bis 2016 neu zu regeln.
Bild: Wird Unternehmern nicht gefallen, was die Richter verlesen.
KARLSRUHE dpa | Das Bundesverfassungsgericht hat die Regelung zur
Erbschaftsteuer in zentralen Punkten gekippt. Die Steuerprivilegien für
Firmenerben seien in ihrer derzeitigen Form verfassungswidrig, urteilten
die Richter. Sie gaben dem Gesetzgeber bis Ende Juni 2016 Zeit für eine
Neuregelung. Bis dahin kann das alte Recht weiter angewendet werden.
„Der Senat betont in seiner Entscheidung, dass der Schutz von
Familienunternehmen und Arbeitsplätzen grundsätzlich einen legitimen
Sachgrund darstellen, Betriebe teilweise oder vollständig von der Steuer zu
befreien“, sagte Gerichtspräsident Ferdinand Kirchhof in Karlsruhe. Art und
Weise sowie Ausmaß der Steuerbefreiung seien aber nicht mit dem Grundrecht
der steuerlichen Belastungsgleichheit zu vereinbaren.
So seien 2012 Befreiungsmöglichkeiten in Höhe von fast 40 Milliarden Euro
in Anspruch genommen worden, während der Fiskus in diesem Jahr nur 4,3
Milliarden Euro Erbschaftsteuer eingenommen habe.
Nach den seit 2009 geltenden Ausnahmen können Firmenerben beim Übergang des
Unternehmens von den Steuern teilweise oder sogar ganz befreit werden, wenn
sie den Betrieb mehrere Jahre fortführen, Arbeitsplätze erhalten und wenn
ein Großteil des Betriebsvermögens in die Produktion eingebunden ist.
Besondere Vorteile gelten für Firmen mit bis zu 20 Angestellten.
Die Richter beurteilten die Vorschriften aus mehreren Gründen als
verfassungswidrig. So würden durch die Ausnahmen nicht nur kleinere und
mittelständische Betriebe bevorzugt, sondern unabhängig von ihrem wahren
Entlastungsbedarf auch Großkonzerne, hieß es unter anderem. Weiter
missbilligte der Senat die Privilegien innerhalb der Steuerfreistellung für
Betriebe mit bis zu 20 Beschäftigten sowie die Möglichkeiten, durch
rechtliche Schlupflöcher Steuern zu vermeiden.
Die Richter gestanden dem Gesetzgeber bei der Neuregelung einen
weitreichenden Gestaltungsspielraum zu. „Es steht ihm frei, an seiner
bisherigen Befreiungskonzeption festzuhalten und allein die beanstandeten
Punkte zu korrigieren“, sagte Kirchhof. Er könne die Erbschaftsteuer auch
völlig neu strukturieren. Der Erste Senat entschied über eine Vorlage des
Bundesfinanzhofes.
17 Dec 2014
## TAGS
Erbschaftsteuer
Bundesverfassungsgericht
Karlsruhe
Steuern
Erbschaftsteuer
Reichtum
Thomas Piketty
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