Introduction
Introduction Statistics Contact Development Disclaimer Help
# taz.de -- Adoptionsrecht in Österreich: Gewinn für Regenbogenfamilien
> Homosexuelle dürfen künftig Kinder adoptieren. Gegen dieses Recht gebe es
> keine sachliche Rechtfertigung, begründet das Verfassungsgericht seine
> Entscheidung.
Bild: Katze, Kind und Spaß dabei: das Glück eines schwulen Vaters in Massachu…
WIEN dpa | Der österreichische Verfassungsgerichtshof hat das
Adoptionsverbot für homosexuelle Paare aufgehoben. Es gebe keine sachliche
Rechtfertigung für eine nach der sexuellen Orientierung unterscheidenden
Regelung, erklärte das Gericht am Mittwoch in Wien.
Homosexuelle Paare durften in der Alpenrepublik seit 2013 die leiblichen
Kinder eines der beiden Partner adoptieren, nicht jedoch fremde Kinder.
Dagegen hatte nun ein lesbisches Paar geklagt.
Österreich hatte die bisherige Regelung erst eingeführt, nachdem der
Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) das Land wegen des zuvor
bestehenden generellen Adoptionsverbots verurteilt hatte.
Die regierenden Sozialdemokraten (SPÖ) hatten zuletzt die Möglichkeit der
Fremdadoption für homosexuelle Paare gefordert. Die mitregierende
konservative Volkspartei (ÖVP) war dagegen. Bis Ende des Jahres soll nun
ein neues Adoptionsrecht verabschiedet werden.
14 Jan 2015
## TAGS
Verfassungsgericht
Österreich
Adoption
Homosexuelle
Leihmutter
Schwerpunkt Eurovision Song Contest
Homosexualität
## ARTIKEL ZUM THEMA
Bundesgerichtshof zu Doppelvaterschaft: Wunscheltern legalisiert
Das Gericht erleichtert die Elternschaft mit Kindern, die im Ausland von
Leihmüttern ausgetragen wurden. Geklagt hatte ein homosexuelles Paar.
Kommentar Österreich und der ESC: Ein Land erkennt sich selbst
Weltoffen und tolerant? Conchita Wurst hat gezeigt, dass die
österreichische Gesellschaft viel weiter ist als ihre politische Elite
glauben macht.
Adoptionsrecht für homosexuelle Paare: Ein Schritt auf dem langen Weg
Zwei erwachsene Pflegetöchter wollen offiziell die Töchter ihrer lesbischen
Pflegemütter sein. Darüber hat nun das Bundesverfassungsgericht zu
entscheiden.
You are viewing proxied material from taz.de. The copyright of proxied material belongs to its original authors. Any comments or complaints in relation to proxied material should be directed to the original authors of the content concerned. Please see the disclaimer for more details.