# taz.de -- Pyrotechnik in Fußballstadien: Freiheitsstrafe wegen Bengalos | |
> Ein Fan von Eintracht Braunschweig wurde wegen versuchter gefährlicher | |
> Körperverletzung verurteilt. Ein ähnlicher Fall wurde eingestellt. | |
Bild: Bengalisches Feuer von Kaiserslautern-Fans beim Spiel gegen Eintracht Bra… | |
HANNOVER dpa | Das Abbrennen von Bengalos in Fußballstadien wird von | |
Gerichten unterschiedlich bewertet. Das Amtsgericht Hannover hat einen | |
Anhänger von Eintracht Braunschweig wegen versuchter gefährlicher | |
Körperverletzung zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 16 Monaten auf | |
Bewährung verurteilt. | |
Der Mann hatte am 8. November 2013 beim Bundesligaspiel zwischen Hannover | |
96 und Eintracht Braunschweig zwei bengalische Fackeln gezündet. In die | |
Strafe ist nach Angaben des Gerichts am Donnerstag eine andere Verurteilung | |
wegen gefährlicher Körperverletzung von einem Jahr und zwei Monaten | |
einbezogen. | |
Vor knapp vier Wochen hatte das Amtsgericht Hannover das Verfahren gegen | |
einen anderen Stadionbesucher wegen versuchter gefährlicher | |
Körperverletzung eingestellt – mit Zustimmung der Staatsanwaltschaft. Der | |
Mann hatte ebenfalls bei dem brisanten Niedersachsen-Duell zwei Bengalos | |
gezündet und in der Hand abgebrannt. Er musste 300 Euro zahlen, gilt aber | |
nicht als vorbestraft. | |
Im aktuellen Fall argumentierte der Richter anders. Er führte an, dass der | |
Angeklagte eine nicht unerhebliche Verletzung umstehender Fußballfans | |
billigend in Kauf genommen habe. Die Einzelstrafe für das Abbrennen der | |
Bengalos wurde auf vier Monate festgesetzt, die Bewährungszeit auf drei | |
Jahre. Der Eintracht-Fan muss außerdem 500 Euro an den Kinderschutzbund | |
zahlen. | |
12 Mar 2015 | |
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