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# taz.de -- Pyrotechnik in Fußballstadien: Freiheitsstrafe wegen Bengalos
> Ein Fan von Eintracht Braunschweig wurde wegen versuchter gefährlicher
> Körperverletzung verurteilt. Ein ähnlicher Fall wurde eingestellt.
Bild: Bengalisches Feuer von Kaiserslautern-Fans beim Spiel gegen Eintracht Bra…
HANNOVER dpa | Das Abbrennen von Bengalos in Fußballstadien wird von
Gerichten unterschiedlich bewertet. Das Amtsgericht Hannover hat einen
Anhänger von Eintracht Braunschweig wegen versuchter gefährlicher
Körperverletzung zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 16 Monaten auf
Bewährung verurteilt.
Der Mann hatte am 8. November 2013 beim Bundesligaspiel zwischen Hannover
96 und Eintracht Braunschweig zwei bengalische Fackeln gezündet. In die
Strafe ist nach Angaben des Gerichts am Donnerstag eine andere Verurteilung
wegen gefährlicher Körperverletzung von einem Jahr und zwei Monaten
einbezogen.
Vor knapp vier Wochen hatte das Amtsgericht Hannover das Verfahren gegen
einen anderen Stadionbesucher wegen versuchter gefährlicher
Körperverletzung eingestellt – mit Zustimmung der Staatsanwaltschaft. Der
Mann hatte ebenfalls bei dem brisanten Niedersachsen-Duell zwei Bengalos
gezündet und in der Hand abgebrannt. Er musste 300 Euro zahlen, gilt aber
nicht als vorbestraft.
Im aktuellen Fall argumentierte der Richter anders. Er führte an, dass der
Angeklagte eine nicht unerhebliche Verletzung umstehender Fußballfans
billigend in Kauf genommen habe. Die Einzelstrafe für das Abbrennen der
Bengalos wurde auf vier Monate festgesetzt, die Bewährungszeit auf drei
Jahre. Der Eintracht-Fan muss außerdem 500 Euro an den Kinderschutzbund
zahlen.
12 Mar 2015
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Fußball
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Port Said
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