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# taz.de -- Tabulose Ermittler: Gezielte Suche nach Zufallsfunden
> Die Polizei durchleuchtet nach Bengalo-Zwischenfall die Fanszene von
> Hannover 96 - und verschafft sich Einblick in intimste Daten von
> Ultra-Fans
Bild: Mittlerweile meiden Hannovers Ultras die Bundesligaspiele
HANNOVER taz | Das Urteil klingt milde. Amtsrichter Ingo Flasche aus
Wennigsen bei Hannover verurteilte am Freitag den Sparkassen Filialleiter
René G. wegen Verstoßes gegen das Bundesdatenschutzgesetz mit 15
Tagessätzen zu 900 Euro Geldstrafe. G. habe Daten eines Polizisten in einen
Chat der Ultra-Fans von Hannover 96 gestellt. Die Strafe ist so
geringfügig, dass die nächste Instanz eine Berufung nicht annehmen muss.
Doch dahinter steckt ein brisanter Ermittlungs-Komplex der Polizei gegen
die Fanszene von Hannover 96.
Laut G.s Anwalt Andreas Hüttl hätte deshalb das Verfahren gar nicht
stattfinden dürfen. Für ihn hätten die bei der Ausspäh-Aktion gefundenen
Daten einem Beweiserhebungsverbot unterlegen.
Auslöser waren die Fan-Krawalle am 9. November 2013 beim Derby der
Bundesligisten Hannover 96 und Eintracht Braunschweig. In beiden Fanblöcken
wurden damals massiv Bengalos gezündet. Eine von der Polizei eingesetzte
Ermittlungsgruppe EG „Derby“ wertete die Bilder aus der
Stadion-Videoüberwachung aus. Gegen 14 Verdächtige aus Niedersachsen
beantragte die Staatsanwaltschaft daraufhin im April 2014 gerichtliche
Durchsuchungsbefehle. Der Tatvorwurf: „Verstoß gegen das Sprengstoffgesetz
durch Abbrennen von Pyrotechnik“.
Bei den Durchsuchungen konzentrierten sich die Ermittler dann neben dem
Auffinden von „Täterkleidung“ aber vor allem auf digitale Datenträger –
also Computer, Tablets und Smartphones. Ziel war es angeblich, „Absprachen“
der Fans beider Clubs und „Vertriebswege“ zur Beschaffung von Bengalos
aufzustöbern.
## Zehntausende Datensätze ausgewertet
Doch die EG Derby interessierte sich für alles. „Es sind verschiedene
Speichermedien bis teilweise 2010 rückwirkend ausgewertet worden, also auch
Daten, die weit vor dem Ermittlungszeitraum liegen“, sagt Verteidiger
Hüttl. Denn Braunschweig sei erst im Mai 2013 in die erste Liga
aufgestiegen.
Dennoch wertete die EG Derby gespeicherte Mails, SMS , Chat-Protokolle und
Verbindungsdaten mit zum Teil privaten und intimen Inhalten aus. 140 Geräte
und zehntausende Datensätze seien analysiert worden, berichteten später
EG-Ermittler. „Das ist ein massiver Grundrechtseingriff und ein bewusstes
Suchen nach Zufallsfunden“, kritisiert Hüttl.
Und da kommt sein Mandat René G. ins Spiel: Beim Spiel Hannover 96 gegen
Bayern München war im Oktober 2011 die Polizei in den 96-Fanblock gestürmt,
um Bengalos aufzustöbern. Es gab Auseinandersetzungen, bei denen ein
Polizist einen Fan so vom Zaum gestoßen hatte, dass er wohl schwer verletzt
worden wäre, hätten andere Fans ihn nicht aufgefangen.
Gegen den Polizisten wurde wegen Körperverletzung ermittelt. Als ein Fan am
1. August 2012 im Ultra-Chat berichtete, dass er am nächsten Tag gegen den
Polizisten vor der Polizei aussagen sollte, schrieb René G. im Chat, dass
dieser „bei einer Bank mit rotem Logo“ Kunde sei und aus Braunschweig
komme. Sonst nichts. „Das war keine Ehrverletzung oder Straftat nach dem
Datenschutzgesetz“, sagt Hüttl.
Die EG Derby habe sich mit ihren Ermittlungen gezielt Einblick in die
Fanszene verschafft, wie sie es sonst etwa in der linken Szene mache, sagt
Hüttl. Die Polizei gibt das zu: „Die gewonnen Erkenntnisse der EG ,Derby‘
ergaben einen Einblick in die Fanstrukturen“, sagte Hannovers
Polizeisprecher Holger Hilgenberg nach 22 Hausdurchsuchungen. Die
intensiven Ermittlungen hätten dazu geführt, dass die aktive 96-Fanszene
die Bundesligaspiele derzeit meide.
Mindestens acht Verfahren sind nach „Zufallsfunden“ eingeleitet worden.
„Das war ein geplanter Angriff auf die informationelle Selbstbestimmung“,
kritisiert Hüttl. Sollte das Landgericht Hannover die Berufung nicht
annehmen, will der Jurist vors Bundesverfassungsgericht ziehen. „Was da
passiert ist, geht so nicht“, sagt er. „Das war eine Struktur-Ermittlung
gegen die Fanszene und vom Durchsuchungsbeschluss nicht gedeckt.“
24 Mar 2015
## AUTOREN
Kai von Appen
## TAGS
Fußball
Datenschutz
Durchsuchung
Hamburger SV
Gesichtserkennung
Derby
personenbezogene Daten
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