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# taz.de -- Urteil im Ramelow-Prozess: So gut wie ein Freispruch
> Das Verfahren gegen Thüringens Ministerpräsident Ramelow wird
> eingestellt: Er war an der Blockade einer Nazi-Demo 2010 beteiligt.
Bild: Jetzt strahlt Ramelow wieder: Das Verfahren gegen ihn wurde einstellt
BERLIN taz | Das Amtsgericht Dresden hat das Verfahren gegen den
Thüringischen Ministerpräsident Bodo Ramelow (Linke) eingestellt. Das
erfuhr die taz am Donnerstag aus Gerichtskreisen. Ramelow war die
Organisation der Blockade der rechtsradikalen „Jungen Landsmannschaft
Ostdeutschland“ im Jahr 2010 zur Last gelegt worden.
Das Verfahren war ursprünglich wegen Geringfügigkeit eingestellt worden,
die Kosten sollte jedoch Ramelow tragen. Er legte deshalb Einspruch ein.
Sein Anwalt Johannes Eisenberg stellte noch einmal umfangreiche
Beweisanträge.
Polizisten sollten bezeugen, dass Ramelow bei der Blockade vor allem als
Vermittler tätig war und deshalb freizusprechen sei. Statt eines
Verhandlungstermins kam gestern die Nachricht der Einstellung – diesmal
aber ohne Kosten für Ramelow.
Am 13. Februar 2010 hatten sich 12.000 Dresdner der Landsmannschaft
entgegengestellt. Dabei war auch Ramelow, damals noch Fraktionschef im
Thüringer Landtag. Die Dresdner Justiz klagte neben ihm mehrere andere
Linken-PolitikerInnen an und beantragte, drei Tage vor seiner Wahl zum
Ministerpräsidenten, die Aufhebung seiner Immunität.
Ramelow selbst hatte mehrmals betont, es gehe dem Gericht offenbar nicht um
die Sanktion strafbaren Verhaltens, „sondern um eine dezidiert politisch
motivierte Verfolgung eines Menschen, der sich gegen rechtsradikale und
geschichtsleugnende Thesen“ gewandt habe.
9 Apr 2015
## AUTOREN
Heide Oestreich
## TAGS
Die Linke
Dresden
Urteil
Bodo Ramelow
Schwerpunkt Rassismus
Tino Brandt
Die Linke
Immunität
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