# taz.de -- Gericht rüffelt Senator nur wenig: Islamismus-Kritik begründet | |
> Bremens Innensenator darf nicht behaupten, das Islamische Kulturzentrum | |
> werde finanziell von Saudi-Arabien unterstützt. Andere Aussagen sind | |
> zulässig. | |
Bild: Terrorgefahr oder Wahlkampf-Show? Der Untersuchungsausschuss will es hera… | |
BREMEN taz | Das Bremer Verwaltungsgericht hat in einer „einstweiligen | |
Anordnung“ dem Bremer Innensenator Senator Ulrich Mäurer (SPD) die | |
Behauptung untersagt, das „Islamische Kulturzentrum“ (IKZ) werde | |
„finanziell stark aus Saudi-Arabien unterstützt“. Die Behauptung zum | |
Geldfluss habe das Innenressort nicht begründen können, stellte das Gericht | |
am Mittwoch fest – andere Behauptungen, die das IKZ dem Senator untersagen | |
wollte, sah es aber als begründet an. | |
Etwa die, das IKZ „gehöre nicht zu den Dutzenden von Moscheen, deren | |
Besucher und Besucherinnen friedlich ihren Glauben nachgingen“: Nach | |
Erkenntnissen des Verfassungsschutzes habe der Schatzmeister und Imam des | |
IKZ, Ch., in verschiedenen Freitagspredigten zwischen 2012 und 2014 Allah | |
unter anderem um die „Zerstörung“ der Aleviten, der Schiiten, der „Kuffa… | |
und der sie unterstützenden Sunniten, weiter um die „Verbrennung“ aller | |
„Kuffar“ sowie um die „Zerstörung“ der „dreckigen Juden“ gebeten. … | |
das Zentrum „immer in der Moschee und öffentlich für das friedliche | |
Zusammenleben der Religionen und Kulturen eingesetzt und Gewalt und Terror | |
verurteilt“ habe, wie es der Anwalt des IKZ, Eberhard Schultz, vorgetragen | |
hatte, widerlege den Vorwurf nicht hinreichend. | |
Mäurers Äußerung, im IKZ werde die Vollverschleierung der Frau propagiert | |
sowie deren körperliche Züchtigung der Frau und die Beschränkung von | |
Freiheitsrechten, sah das Gericht als begründete Meinungsäußerung an. | |
Dagegen hatte Schultz vorgetragen, das IKZ „propagiert weder die | |
Verschleierung der Frau noch lehnt es die Demokratie als System ab oder | |
befürwortet gar die körperliche Züchtigung der Frau und die Beschränkung | |
ihrer Freiheitsrechte“. Zudem hatte Schultz darauf verwiesen, dass im | |
Radio-Bremen-Magazin „buten & binnen“ eine Moschee-Besucherin ohne Schleier | |
auftrat und erklärte, dass Frauen ohne Vollverschleierung in den IKZ-Räumen | |
zugelassen seien. Das Gericht führt zur Begründung seiner Position an, dass | |
das IKZ Broschüren zu diesen strengen muslimische Positionen in seinen | |
Räumen ausgelegt und im Internet empfohlen hat. | |
Bei dem Beschluss des Verwaltungsgerichtes (Az. 4 V 358/15) handelt es sich | |
um eine „einstweilige“ Entscheidung, der wegen Eilbedürftigkeit nur eine | |
„summarische“ Prüfung der Argumente aus Schriftsätzen zugrunde liegt. | |
IKZ-Anwalt Schultz will noch in dieser Woche klären, ob er Rechtsmittel | |
einlegt, um ein Hauptverfahren zu erzwingen. | |
30 Apr 2015 | |
## AUTOREN | |
Klaus Wolschner | |
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Islamismus-Kritik | |
Innensenator | |
Terrorgefahr | |
Innensenator Ulrich Mäurer (SPD) | |
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