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# taz.de -- Gericht rüffelt Senator nur wenig: Islamismus-Kritik begründet
> Bremens Innensenator darf nicht behaupten, das Islamische Kulturzentrum
> werde finanziell von Saudi-Arabien unterstützt. Andere Aussagen sind
> zulässig.
Bild: Terrorgefahr oder Wahlkampf-Show? Der Untersuchungsausschuss will es hera…
BREMEN taz | Das Bremer Verwaltungsgericht hat in einer „einstweiligen
Anordnung“ dem Bremer Innensenator Senator Ulrich Mäurer (SPD) die
Behauptung untersagt, das „Islamische Kulturzentrum“ (IKZ) werde
„finanziell stark aus Saudi-Arabien unterstützt“. Die Behauptung zum
Geldfluss habe das Innenressort nicht begründen können, stellte das Gericht
am Mittwoch fest – andere Behauptungen, die das IKZ dem Senator untersagen
wollte, sah es aber als begründet an.
Etwa die, das IKZ „gehöre nicht zu den Dutzenden von Moscheen, deren
Besucher und Besucherinnen friedlich ihren Glauben nachgingen“: Nach
Erkenntnissen des Verfassungsschutzes habe der Schatzmeister und Imam des
IKZ, Ch., in verschiedenen Freitagspredigten zwischen 2012 und 2014 Allah
unter anderem um die „Zerstörung“ der Aleviten, der Schiiten, der „Kuffa…
und der sie unterstützenden Sunniten, weiter um die „Verbrennung“ aller
„Kuffar“ sowie um die „Zerstörung“ der „dreckigen Juden“ gebeten. …
das Zentrum „immer in der Moschee und öffentlich für das friedliche
Zusammenleben der Religionen und Kulturen eingesetzt und Gewalt und Terror
verurteilt“ habe, wie es der Anwalt des IKZ, Eberhard Schultz, vorgetragen
hatte, widerlege den Vorwurf nicht hinreichend.
Mäurers Äußerung, im IKZ werde die Vollverschleierung der Frau propagiert
sowie deren körperliche Züchtigung der Frau und die Beschränkung von
Freiheitsrechten, sah das Gericht als begründete Meinungsäußerung an.
Dagegen hatte Schultz vorgetragen, das IKZ „propagiert weder die
Verschleierung der Frau noch lehnt es die Demokratie als System ab oder
befürwortet gar die körperliche Züchtigung der Frau und die Beschränkung
ihrer Freiheitsrechte“. Zudem hatte Schultz darauf verwiesen, dass im
Radio-Bremen-Magazin „buten & binnen“ eine Moschee-Besucherin ohne Schleier
auftrat und erklärte, dass Frauen ohne Vollverschleierung in den IKZ-Räumen
zugelassen seien. Das Gericht führt zur Begründung seiner Position an, dass
das IKZ Broschüren zu diesen strengen muslimische Positionen in seinen
Räumen ausgelegt und im Internet empfohlen hat.
Bei dem Beschluss des Verwaltungsgerichtes (Az. 4 V 358/15) handelt es sich
um eine „einstweilige“ Entscheidung, der wegen Eilbedürftigkeit nur eine
„summarische“ Prüfung der Argumente aus Schriftsätzen zugrunde liegt.
IKZ-Anwalt Schultz will noch in dieser Woche klären, ob er Rechtsmittel
einlegt, um ein Hauptverfahren zu erzwingen.
30 Apr 2015
## AUTOREN
Klaus Wolschner
## TAGS
Gerichtsurteil
Islamismus
Innensenator
Terrorgefahr
Saudi-Arabien
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