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# taz.de -- Streik bei Mercedes: Klagen für den Klassenkampf
> Mercedes-Mitarbeiter wollen ihre Abmahnungen für „wilde Streiks“ aus den
> Personalakten klagen. Sie streiten damit für ein Recht auf politischen
> Streik.
Bild: Französische Verhältnisse? Auch die IG Metall zündet bei Streiks mal F…
Die „wilden Streiker“ von Mercedes wehren sich: 32 von ihnen haben am
Dienstag eine gemeinsame Klage beim Bremer Arbeitsgericht eingereicht. Sie
wollen damit gegen Abmahnungen vorgehen, die die Werksleitung von
Mercedes-Benz zum Jahreswechsel ausgesprochen hatte: Ohne Unterstützung der
Gewerkschaft hatten die Arbeiter wegen des Ausbaus von Leiharbeit und
Werkverträgen die Arbeit niedergelegt.
Mit der Klage geht es ihnen nun um mehr als ihre Personalakten: Sie kämpfen
für das Recht auf politische Streiks und wollen notfalls bis vor den
Europäischen Gerichtshof ziehen.
Ursprünglich ging es in mehreren Protestveranstaltungen seit November gegen
die Auslagerung von 140 Stellen im Logistikbereich. Insgesamt rund 5.000
Mitarbeiter hatten sich an den Protesten beteiligt. Die Werksleitung
reagierte auf den Produktionsausfall mit 761 Abmahnungen. Denn solche
politischen Streiks sind in Deutschland verboten – so jedenfalls die
aktuelle Rechtsprechung.
Für den ehemalige Betriebsrat Gerhard Kupfer ist das allerdings ein „klarer
Rechtsbruch“. Er koordiniert die Auseinandersetzung, obwohl er selbst
mittlerweile Pensionär ist – um den Kollegen im Betrieb „den Rücken
freizuhalten“, wie er sagt. Rechtsanwalt Reinhold Niemerg und seine drei
Kollegen berufen sich insbesondere auf die Europäische Sozialcharta.
Aus Sicht der Anwälte lässt diese Streiks grundsätzlich zu, auch ohne
Gewerkschaften und laufende Tarifrunden. Ein Erfolg vor Gericht würde
unmittelbar zwar nur die Abmahnungen der Kläger betreffen, hätte aber
„Signalwirkung für die Rechtsprechung“, sagt Niemerg.
Weil der aktuelle Rechtsstreit ohne Unterstützung der IG Metall
stattfindet, wurde deren Geschäftsführer Volker Stahmann wiederholt
unsolidarisches Verhalten vorgeworfen. Dabei ist auch er dagegen, dass das
deutsche vom europäischen Streikrecht abweicht. Auch die IG Metall sei für
einheitliches Recht, so Stahmann. Das sei aber „ein politischer Konflikt,
den wir mit der Bundesregierung austragen müssen“. Die 32 Kläger würden
letztlich „für einen politischen Kampf instrumentalisiert“.
Protest-Koordinator Kupfer sagt, er sei „stinksauer“, wenn er sowas hört:
Zwar sei tatsächlich nur ein kleiner Teil der 761 Abgemahnten zu diesem
„mühevollen Weg“ bereit – die aber wären voll auf die politische
Auseinandersetzung eingestellt. Wenn die Gewerkschaft den Protest schon
nicht unterstütze, solle sie wenigstens den Rechtstreit mitfinanzieren,
statt „in vorauseilendem Gehorsam“ den Rechtsschutz für ihre Mitglieder
verweigern.
Die „wilden Streiker“ haben deshalb nun ein Spenden-Konto für die
Prozesskosten eingerichtet. Kupfer ist zuversichtlich, dass genug Geld
zusammenkomme, schließlich seien Solidaritäts-Bekundungen aus der ganzen
Welt angekommen.
Und die IG Metall – die kann schon aus Satzungsgründen nicht zahlen, sagt
Stahmann: Der Rechtsschutz der Gewerkschaft ist individuell und nicht auf
Gruppen anwendbar. Zudem laufe das Verfahren dann über Anwälte der
Gewerkschaft. „Man kann da nicht einfach irgendwelche Rechnungen
einreichen“, so Stahmann.
12 May 2015
## AUTOREN
Jan-Paul Koopmann
## TAGS
Bremen
Mercedes Benz
Wilder Streik
IG Metall
Abmahnung
Klassenkampf
Wilder Streik
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