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# taz.de -- Vorstoß der Linken: Gysi gegen Fünf-Prozent-Hürde
> Ist das Karlsruher Urteil zur Sperrklausel bei Europawahlen auch auf die
> Wahl zum Bundestag anwendbar? Die Linke glaubt das und plant bereits eine
> Verfassungsklage.
Bild: Will die Fünf-Prozent-Hürde auch bei Bundestagswahlen abschaffen: Grego…
FREIBURG taz | Die Linke will die Fünf-Prozent-Hürde auch bei
Bundestagswahlen abschaffen. Dies kündigte Fraktionsschef Gregor Gysi am
Donnerstag im Deutschlandfunk an. Seine Fraktion werde einen Weg suchen, um
das Bundesverfassungsgericht einzuschalten. "Ich finde, dass eine
Bevölkerung entsprechend ihrem Wunsch auch vertreten sein muss im
Parlament", sagte Gysi.
Gysi betont, dass er nicht im taktischen Interesse der Linken argumentiert.
Tatsächlich ist die Vorgängerpartei PDS aber schon zwei Mal unter der
Fünf-Prozent-Hürde geblieben. 1994 erhielt sie 4,39 Prozent und 2002 nur
3,99 Prozent. 1994 konnte sie trotzdem mit 30 Abgeordneten in den Bundestag
einziehen, weil sie mehr als drei Wahlkreise direkt gewann.
Diese Grundmandate-Klausel nutzte 2002 aber auch nichts mehr, als nur Petra
Pau und Gesine Lötzsch ein Direktmandat errangen. Damals blieb es bei zwei
Sitzen für die PDS.
Die Linke will sich nun auf das aktuelle Urteil des
Bundesverfassungsgerichts berufen. Am Mittwoch entschied Karlsruhe, dass
die Fünf-Prozent-Klausel bei Europawahlen nicht zu rechtfertigen sei. Zum
einen finde sich die Vielzahl europäischer Parteien am Ende stets in
wenigen großen Fraktionen zusammen. Zum anderen komme es auf eine stabile
Mehrheitsbildung in Straßburg auch nicht an, da es keine vom Parlament
getragene europäische Regierung gebe.
## Der NPD nicht die Tür öffnen
Beide Kernargumente lassen sich nicht auf Bundestagswahlen übertragen. In
der Bundespolitik ist es üblich, dass eine Regierung über vier Jahre hinweg
von einer festen Koalition getragen und nicht mit wechselnden Mehrheiten
abgestimmt wird. Eine stabile Regierungsmehrheit ist aber umso schwieriger
zu erreichen, je mehr Parteien daran beteiligt sein müssen. Es ist auch
nicht zu erwarten, dass sich Klein-Parteien wie die Freien Wähler, die NPD
oder die ÖDP nach dem Einzug in den Bundestag sofort einer anderen Fraktion
anschließen (dürfen).
Eine Verfassungs-Klage gegen die Fünf-Prozent-Hürde bei Bundes- oder
Landtagswahlen hätte deshalb keine Aussicht auf Erfolg. Der Eingriff in die
Gleichheit der Wahl ist hier durch den Schutz der Funktionsfähigkeit des
Parlaments gerechtfertigt.
Allerdings gibt es auch keine Pflicht, die Fünf-Prozent-Hürde
beizubehalten. Der Bundestag könnte sie jederzeit abschaffen. Es fehlt
jedoch an der entsprechenden Mehrheit, da sowohl CDU/CSU als auch SPD an
der Sperrklausel festhalten wollen.
Selbst die Grünen, die noch in den 90er-Jahren die Abschaffung forderten,
würden heute einen entsprechenden Antrag der Linken ablehnen. "Wir wollen
nicht der NPD die Tür zum Bundestag öffnen", sagte Volker Beck, der
parlamentarische Geschäftsführer. Die FDP-Fraktion teilte auf Nachfrage
nicht mit, wie sie derzeit zur Fünf-Prozent-Hürde steht.
10 Nov 2011
## AUTOREN
Christian Rath
## TAGS
Wahl
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Wählerwillen.
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für verfassungswidrig erklärt. Mandate für Kleinparteien gibt es aber erst
2014.
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