| # taz.de -- Urteil gegen Ex-„Bild“-Chefredakteur: Julian Reichelt verliert … | |
| > In einem Blog war die Journalistin Janka Kluge bewusst als „biologischer | |
| > Mann“ bezeichnet worden. Ein Gericht hat Reichelt nun die Wortwahl | |
| > verboten. | |
| Bild: Es läuft nicht so richtig rund für Julian Reichelt, er hat den Rechtsst… | |
| Frankfurt am Main afp | Ein vom ehemaligen Bild-Chefredakteur Julian | |
| Reichelt verantworteter Blog darf die Journalistin Janka Kluge einer | |
| Gerichtsentscheidung zufolge nicht als „biologischen Mann“ oder „Mann“ | |
| bezeichnen. Die Bezeichnung sei in ihrem Gesamtkontext bewusst | |
| verunglimpfend und persönlichkeitsrechtsverletzend, teilte das Landgericht | |
| Frankfurt am Main am Donnerstag mit. Es wies damit Reichelts Widerspruch | |
| gegen eine einstweilige Verfügung ab. (Az.: 2-03 O 149/23) | |
| In dem Blog war im Februar ein Artikel veröffentlicht worden, in dem Kluge | |
| zunächst als „Transfrau“, später aber als „biologischer Mann“ und „… | |
| 60-jähriger Mann“ bezeichnet wurde. Ausgangspunkt des Texts war die | |
| finanzielle Unterstützung einer gemeinnützigen Stiftung für Kluge bei einem | |
| Rechtsstreit zwischen ihr und einer Biologin. Dabei wurde Kluge abgemahnt, | |
| weil sie die Frau in einem Tweet falsch zitiert hatte. [1][Das Landgericht | |
| gab einem Eilantrag Kluges gegen Reichelts Blog im März statt.] Diese | |
| Entscheidung bestätigte das Gericht nun. | |
| Eine scharfe und aggressive Sprache sei im Rahmen der freien Rede | |
| prinzipiell erlaubt, urteilten die Richter. Im Gesamtkontext des | |
| veröffentlichten Texts könne die Äußerung „über 60-jähriger Mann“ jed… | |
| nicht als bloße neutrale Feststellung des biologischen Geschlechts | |
| verstanden werden. Die Wortwahl sei ein bewusstes Stilmittel, um einen | |
| plakativen Kontrast zur jungen Biologin herzustellen und Kluge als | |
| frauenhassenden Mann darzustellen. | |
| Kluge bekam auch in einem weiteren Fall am Donnerstag Recht: Sie ging | |
| gerichtlich gegen einen weiteren Blog vor, verzichtete jedoch auf | |
| Unterlassungsansprüche. Daraufhin wurde auf dem Blog ein Artikel mit der | |
| Überschrift: „Versuchte Abmahnung gegen Ansage: Totalitär tickende Transe | |
| zieht den Schwanz ein“ veröffentlicht. Im April war Kluge mit einer | |
| Unterlassung erfolgreich. Auch diese Entscheidung wurde nun bestätigt. | |
| ## Persönlichkeitsrecht verletzt | |
| Zwar sei die Grenze der Schmähkritik nicht überschritten, Kluges | |
| Persönlichkeitsrecht sei aber verletzt worden, urteilten die Richter. Das | |
| Wort „Transe“ sei umgangssprachlich abwertend und kein neutrales Kurzwort | |
| für einen transsexuellen Menschen. Durch das Attribut „totalitär tickend“ | |
| werde die Äußerung noch verstärkt. Die Komponente „zieht den Schwanz ein“ | |
| stelle eine Assoziation zum männlichen Geschlechtsteil her und richte den | |
| Fokus auf die Frage seines Nichtvorhandenseins bei Kluge. | |
| In einem dritten Fall scheiterte eine andere Transfrau bei einer | |
| Unterlassungsklage. Die Aktivistin für Transrechte hatte auf Twitter zur | |
| Unterstützung für das Selbstbestimmungsgesetz aufgerufen, mit dem der | |
| Geschlechtseintrag beim Standesamt geändert werden kann. Die | |
| Antragsgegnerin veröffentlichte einen Kommentar mit dem Zusatz | |
| „#DubistEinMann“. | |
| Die Kammer sah in diesem Kommentar eine Meinungsäußerung, weil der wertende | |
| Charakter im Vordergrund stehe. „#DubistEinMann“ beinhalte weder eine | |
| Schmähkritik noch eine Beleidigung. Der Kommentar sei im Kontext der | |
| gesellschaftlichen Auseinandersetzung über den Entwurf des | |
| Selbstbestimmungsgesetzes veröffentlicht worden. Das Schlagwort | |
| „#DubistEinMann“ sei auch zuvor schon auf Twitter benutzt worden. Das Wort | |
| „du“ beziehe sich in diesem Fall nicht auf ein bestimmtes Individuum. | |
| 7 Jul 2023 | |
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