# taz.de -- Schmerzensgeld vom Erzbistum: 300.000 Euro für Missbrauchsopfer | |
> Eine solche Gerichtsentscheidung gab es noch nie: Das Erzbistum Köln muss | |
> einem Missbrauchsbetroffenen 300.000 Euro Schmerzensgeld zahlen. | |
Bild: In den vergangenen Monaten war die katholische Kirche in der Missbrauchsf… | |
KÖLN dpa/taz | In einer wegweisenden Gerichtsentscheidung ist das | |
[1][katholische Erzbistum Köln zu 300.000 Euro Schmerzensgeld] für einen | |
Missbrauchsbetroffenen verurteilt worden. Das Landgericht Köln sprach das | |
Urteil am Dienstag nach einer mündlichen Verhandlung, bei der kein | |
Vergleich zwischen den beiden Parteien zustande gekommen war. Der heute | |
62-jährige ehemalige Messdiener war in den 70er Jahren viele Jahre lang von | |
einem Priester sexuell missbraucht worden. | |
Das Urteil dürfte eine wichtige Signalfunktion haben. Die | |
Betroffenenorganisation „Eckiger Tisch“ kommentierte, es gebe nun erstmals | |
ein Urteil eines deutschen Gerichts, das einem Opfer sexuellen | |
Kindesmissbrauchs durch einen Priester der katholischen Kirche eine | |
Entschädigung in Form eines Schmerzensgelds zuspreche. Dabei werde [2][auch | |
die institutionelle Verantwortung der Kirche für diese Verbrechen] | |
berücksichtigt. „Dies ist ein wichtiges Signal für Tausende ähnlich | |
gelagerte Fälle in Deutschland“, so der „Eckige Tisch“. Es gilt als | |
wahrscheinlich, dass nun auch viele andere Missbrauchsbetroffene den | |
Klageweg beschreiten werden, so dass auf die Kirche hohe Kosten zukommen | |
könnten. | |
Der Kläger, der mehr als 300 Mal von dem inzwischen verstorbenen Priester | |
vergewaltigt und auf andere Weise sexuell missbraucht worden war, hatte | |
750.000 Euro Schmerzensgeld gefordert. Nach der Urteilsverkündung lobte er | |
die Gerichtsentscheidung jedoch als „Meilenstein für die Betroffenen“. Ihr | |
Leid werde damit anerkannt. Seine Anwälte sagten, sie müssten noch prüfen, | |
ob sie in Berufung gehen würden. In jedem Fall werde mit dem Urteil | |
Rechtsgeschichte geschrieben, die bisherige Rechtsprechung werde | |
„pulverisiert“. | |
## Opfer ist „furchtbares Unrecht“ zugestoßen | |
Die Vertreter des Erzbistums wollten zunächst keine Stellungnahme angeben. | |
Das Erzbistum hatte entschieden, in dem Fall keine Verjährung geltend zu | |
machen. Der Vorsitzende Richter Stephan Singbartl sagte in seiner | |
Urteilsbegründung, dem Kläger sei furchtbares Unrecht widerfahren. Das | |
Gericht sei jedoch nicht in den höchsten Schmerzensgeld-Bereich | |
vorgestoßen, weil sein Leben glücklicherweise trotz der Verbrechen nicht | |
zerstört worden sei. Er habe geheiratet, Kinder bekommen und einem Beruf | |
nachgehen können. | |
Damit solle sein Leid in keiner Weise kleingeredet werden, doch sei es | |
Aufgabe des Gerichts, dies auch ins Verhältnis zu anderen Geschädigten zu | |
setzen. Dazu sagte der Kläger nach der Verhandlung, er habe viele Jahre | |
intensiver Therapie hinter sich. Fertig sei man mit den furchtbaren | |
Kindheitserlebnissen nie: „Die Flashbacks kommen immer wieder.“ | |
Bisher leistet die katholische Kirche freiwillige Zahlungen für | |
Missbrauchsbetroffene, sogenannte Anerkennungsleistungen. Die dafür | |
zuständige Unabhängige Kommission für Anerkennungsleistungen (UKA) in Bonn | |
hat bisher in 143 Fällen eine Summe von mehr als 50.000 Euro zuerkannt. In | |
24 Fällen ging es um mehr als 100.000 Euro. Betroffene haben die Zahlungen | |
immer wieder als zu gering kritisiert. | |
In den vergangenen Monaten war die katholische Kirche in der | |
Missbrauchsfrage weiter unter Druck geraten. So enthüllten neue Gutachten | |
für die [3][Bistümer Freiburg] und Mainz, dasss die verantwortlichen | |
Bischöfe dort über Jahrzehnte hinweg konsequent die Täter geschützt und die | |
Opfer ignoriert hatten. | |
13 Jun 2023 | |
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