# taz.de -- Prozess um Gruppenvergewaltigung: Tageshell, aber Tat bleibt dunkel | |
> Im Prozess um eine mutmaßliche Gruppenvergewaltigung führt der Richter | |
> ein möglicherweise entlastendes Video vor. Anwälte zweifeln Haftgründe | |
> an. | |
Bild: Blick in den Görlitzer Park. Ein Prozess soll klären, was dort in einer… | |
BERLIN taz | Mehrmals lässt der Richter das Video abspielen. Und gibt dabei | |
Hinweise, worauf es sich zu achten lohnt: „Die Lichtverhältnisse“, sagt er. | |
Und: „Die anwesenden Personen. Die Hautfarben. Die Bekleidung.“ Das Video | |
ist nur sieben Sekunden lang. Es ist Teil der Beweisaufnahme im Prozess um | |
eine mutmaßliche Gruppenvergewaltigung im Görlitzer Park. Laut Anwalt des | |
Angeklagten D. stellt es „eine Wende“ in diesem Prozess dar: Es soll den | |
Beweis erbringen, dass sein Mandant unschuldig ist und die Aussagen der | |
Zeugen zumindest zweifelhaft. | |
Angeklagt sind D. und zwei weitere Tatverdächtige wegen besonders schwerer | |
Vergewaltigung, gefährlicher Körperverletzung und besonders schweren Raubs. | |
Sie sollen im vergangenen Juni im Görlitzer Park ein Ehepaar ausgeraubt, | |
die Frau vergewaltigt und den Mann verprügelt haben. [1][D. streitet die | |
Vorwürfe ab], die anderen beiden Tatverdächtigen haben sich bisher nicht | |
geäußert. | |
Im Video sind keine Gesichter zu erkennen. Die Sequenz zeigt einen | |
Schwarzen Mann von hinten, vor ihm kniet eine weiße, nackte Frau, in einer | |
Art Gebüsch, augenscheinlich haben sie Oralverkehr. Hinter der Frau steht | |
wohl noch eine weitere Person. Man hört Vögel zwitschern und leise Musik. | |
Und undeutliche Wörter, schwer zu verstehen, aber möglicherweise sagt | |
jemand am Anfang: „Nimm sie, bitte.“ Gegen Ende berührt sich die Frau | |
selbst. [2][Im Video ist es taghell]. | |
„Äußerungen des Missfallens“ seien in dem Video „nicht vernehmbar“, e… | |
Anke Heimann, ebenfalls Verteidigerin des Angeklagten D. bei der | |
Beweisaufnahme am Donnerstag. Nach diesem Video gebe es keine Anhaltspunkte | |
für eine „Gruppenvergewaltigung mit einer in der Anklage dargestellten | |
Dynamik“. Das Video widerspreche den Aussagen der mutmaßlich vergewaltigten | |
Frau und ihres Ehemanns. | |
## Gericht soll Haft prüfen | |
Beide hätten der Polizei nichts davon gesagt, dass die Frau vor der | |
„angegebenen Gruppenvergewaltigung“ mit mindestens zwei Männern | |
einvernehmlichen Sex gehabt habe. Die Anwältin sagt, das Gericht sei | |
verpflichtet, zu prüfen, ob die „Voraussetzungen für eine | |
Untersuchungshaft“ für D. noch vorliegen. Der Staatsanwalt widerspricht. | |
Das Video sei extrem kurz, seine Aussage begrenzt. „Haftverschonung“ sei | |
bei der „Heftigkeit des Vorwurfs“ nicht möglich. | |
Aus diesen sieben Sekunden ließe sich nicht der ganze Tathergang ableiten, | |
hatte auch der Anwalt der Zeugin und Nebenklägerin bereits beim | |
Prozessauftakt gesagt. Das war auch der Tag, [3][an dem bekannt geworden | |
war, dass es dieses Video] gibt. Seine Mandantin sei inzwischen | |
zurückgekehrt in ihr Herkunftsland Georgien. Sie habe ihm aber zugesichert, | |
dass sie zum nächsten Prozesstag im Februar kommen und wohl auch aussagen | |
werde, sagt er nach der Beweisaufnahme. | |
Mutmaßlichen Opfern von Vergewaltigung soll eigentlich erspart werden, | |
wieder und wieder zu der Tat vernommen zu werden. Daher gibt es das | |
Instrument der „richterlichen Videovernehmung“, die im Prozess anstelle von | |
einer Zeugenaussage abgespielt werden kann. Seine Mandantin sei bisher nur | |
von der Polizei vernommen worden, sagt der Anwalt. Die Voraussetzungen für | |
eine Videovernehmung seien vor ihrer Ausreise nicht gegeben gewesen. | |
Das Video soll am 21. Juni 2023 um 4.51 Uhr aufgenommen worden sein. Gegen | |
5 Uhr sollen die Angeschuldigten und weitere Unbekannte das Ehepaar laut | |
Anklage gemeinschaftlich angegriffen, ausgeraubt und die Frau mehrfach | |
vergewaltigt haben. Es war wohl ein Anwohner, der die Polizei rief, weil er | |
Hilfeschreie hörte. Im Polizeiwagen soll die Frau dann gesagt haben, dass | |
sie vergewaltigt worden sei. | |
25 Jan 2024 | |
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## AUTOREN | |
Uta Schleiermacher | |
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