# taz.de -- Polnische Justiz zu Roman Polanski: Endgültig keine Auslieferung | |
> Seit Jahren wollen die USA den Starregisseur Roman Polanski wegen | |
> Vergewaltigung einer Minderjährigen vor Gericht bringen. Das geht jetzt | |
> endgültig nicht mehr. | |
Bild: Das Verfahren gegen Regisseur Roman Polanski ist nun endgültig beendet | |
WARSCHAU afp | Polen wird Starregisseur Roman Polanski nicht an die USA | |
ausliefern. Das Oberste Gericht in Warschau wies am Dienstag einen | |
Berufungsantrag von Justizminister Zbigniew Ziobro gegen einen | |
Gerichtsentscheid vom vergangenen Jahr zurück, der Polanskis Auslieferung | |
bereits abgelehnt hatte. Damit ist das Verfahren endgültig beendet. Die | |
US-Justiz versucht seit Jahren, Polanski wegen der Vergewaltigung einer | |
Minderjährigen im Jahr 1977 vor Gericht zu bringen. | |
Polanski lebt in Frankreich und erschien Medienberichten zufolge nicht | |
selbst vor Gericht. Der 83-jährige Regisseur wurde 1933 als Kind polnischer | |
Eltern in Frankreich geboren. Er besitzt die französische und die polnische | |
Staatsbürgerschaft. Die US-Justiz wirft ihm vor, 1977 im Haus von | |
US-Schauspieler Jack Nicholson in Hollywood die 13-jährige Samantha Geimer | |
sexuell missbraucht zu haben. Geimer berichtete damals, Polanski habe sie | |
mit Alkohol und Drogen gefügig gemacht und vergewaltigt. | |
Polanski bestritt die Vorwürfe, bekannte sich aber wegen Sex mit einer | |
Minderjährigen schuldig und saß zunächst 42 Tage im Gefängnis, bevor er auf | |
Kaution frei kam. Vor der Urteilsverkündung floh der Filmemacher 1978 nach | |
Europa. Er ließ sich in Frankreich nieder und kehrte nicht mehr in die USA | |
zurück, weil er fürchtete, dass die Strafe trotz einer Übereinkunft mit der | |
Staatsanwaltschaft höher als vereinbart ausfallen würde. | |
Den Oscar für den besten Film, den er 2003 für „Der Pianist“ bekam, nahm | |
Polanski nicht persönlich entgegen. Geimer erklärte damals, sie habe | |
Polanski verziehen. Mit ihr hatte der Regisseur bereits 1994 eine | |
zivilrechtliche Einigung auf eine Entschädigungszahlung erzielt. Die Justiz | |
in Kalifornien hielt jedoch stets an ihren Tatvorwürfen fest. | |
Vor einigen Jahren scheiterte die US-Justiz bereits in der Schweiz mit | |
einem Auslieferungsantrag. Zwar nahmen die Schweizer Behörden Polanski auf | |
US-Anweisung 2009 in Zürich fest und stellten ihn in seinem Chalet in | |
Gstaad unter Hausarrest. Nach zehn Monaten wurde Polanski aber wegen | |
Unklarheiten im Auslieferungsgesuch wieder freigelassen. | |
Frankreich lehnte eine Auslieferung des Regisseurs von Anfang an ab. An | |
Polen richteten die USA im Januar 2015 ein Auslieferungsgesuch, nachdem | |
Polanski einen öffentlichen Auftritt in Warschau hatte. | |
6 Dec 2016 | |
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