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# taz.de -- Polnische Justiz zu Roman Polanski: Endgültig keine Auslieferung
> Seit Jahren wollen die USA den Starregisseur Roman Polanski wegen
> Vergewaltigung einer Minderjährigen vor Gericht bringen. Das geht jetzt
> endgültig nicht mehr.
Bild: Das Verfahren gegen Regisseur Roman Polanski ist nun endgültig beendet
Warschau afp | Polen wird Starregisseur Roman Polanski nicht an die USA
ausliefern. Das Oberste Gericht in Warschau wies am Dienstag einen
Berufungsantrag von Justizminister Zbigniew Ziobro gegen einen
Gerichtsentscheid vom vergangenen Jahr zurück, der Polanskis Auslieferung
bereits abgelehnt hatte. Damit ist das Verfahren endgültig beendet. Die
US-Justiz versucht seit Jahren, Polanski wegen der Vergewaltigung einer
Minderjährigen im Jahr 1977 vor Gericht zu bringen.
Polanski lebt in Frankreich und erschien Medienberichten zufolge nicht
selbst vor Gericht. Der 83-jährige Regisseur wurde 1933 als Kind polnischer
Eltern in Frankreich geboren. Er besitzt die französische und die polnische
Staatsbürgerschaft. Die US-Justiz wirft ihm vor, 1977 im Haus von
US-Schauspieler Jack Nicholson in Hollywood die 13-jährige Samantha Geimer
sexuell missbraucht zu haben. Geimer berichtete damals, Polanski habe sie
mit Alkohol und Drogen gefügig gemacht und vergewaltigt.
Polanski bestritt die Vorwürfe, bekannte sich aber wegen Sex mit einer
Minderjährigen schuldig und saß zunächst 42 Tage im Gefängnis, bevor er auf
Kaution frei kam. Vor der Urteilsverkündung floh der Filmemacher 1978 nach
Europa. Er ließ sich in Frankreich nieder und kehrte nicht mehr in die USA
zurück, weil er fürchtete, dass die Strafe trotz einer Übereinkunft mit der
Staatsanwaltschaft höher als vereinbart ausfallen würde.
Den Oscar für den besten Film, den er 2003 für „Der Pianist“ bekam, nahm
Polanski nicht persönlich entgegen. Geimer erklärte damals, sie habe
Polanski verziehen. Mit ihr hatte der Regisseur bereits 1994 eine
zivilrechtliche Einigung auf eine Entschädigungszahlung erzielt. Die Justiz
in Kalifornien hielt jedoch stets an ihren Tatvorwürfen fest.
Vor einigen Jahren scheiterte die US-Justiz bereits in der Schweiz mit
einem Auslieferungsantrag. Zwar nahmen die Schweizer Behörden Polanski auf
US-Anweisung 2009 in Zürich fest und stellten ihn in seinem Chalet in
Gstaad unter Hausarrest. Nach zehn Monaten wurde Polanski aber wegen
Unklarheiten im Auslieferungsgesuch wieder freigelassen.
Frankreich lehnte eine Auslieferung des Regisseurs von Anfang an ab. An
Polen richteten die USA im Januar 2015 ein Auslieferungsgesuch, nachdem
Polanski einen öffentlichen Auftritt in Warschau hatte.
6 Dec 2016
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Roman Polanski
Krakau
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Schwerpunkt #metoo
Roman Polanski
Horror
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